Inklusion ist ein Menschenrecht

2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet.

„Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt. (Deutsches Institut für Menschenrechte 2016).

Inklusion ist ein permanenter Prozess, der nicht von selbst geschieht. Dieser muss von allen gelebt und gestaltet werden. Am 21. Juni 2012 hat sich die Stadt Aalen mit einem Gemeinderatsbeschluss zu der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt und die Erklärung von Barcelona unterschrieben und sieht sich in der Verantwortung Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu ergreifen. Mit einem weiteren Gemeinderatsbeschluss im Oktober 2013 wurde erstmalig einen Aktionsplan Inklusion erarbeitet, welcher im November 2015 vom Gemeinderat erneut beschlossen wurde.

Verschiedenheit ist für allen Menschen eine Bereicherung und kann sich auf Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Beruf, Religion, Herkunftsland, körperliche und geistige Lebensfähigkeit oder/und Einschränkung beziehen.

Das vorrangige Ziel des Aktionsplans ist es, eine systematische querschnittsmäßige Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Aalen zu erreichen. Der Aktionsplan ist ein wesentliches Element eines Entwicklungsprozesses, hin zu einer Gesellschaft, in der alle Bürger in Aalen gleichermaßen ihr Recht auf Teilhabe umsetzen und gleichberechtigt Leistungen in Anspruch nehmen können. Der Aktionsplan leitet die notwendigen Schritte ein, um sukzessiv inklusive Ziele und Maßnahmen für Umsetzung der UN-BRK umzusetzen.

Der Aktionsplan dient als Grundlage für eine Paradigmenwechsel und kann nur unter Einbindung aller Beteiligten kontinuierlich  weiterentwickelt werden.

Der Aktionsplan Inklusion enthält folgende Handlungsfelder:

  • Frühe Hilfen
  • Bildung und Erziehung: Kindertageseinrichtungen und Schule
  • Arbeit und Wohnen
  • Barrierefreiheit
  • Stadtentwicklungsprozess
  • Mobilität
  • Kultur, Freizeit, Sport, Tourismus
  • Sozialraum und Teilorte
  • Inklusive Stadtverwaltung

Der Gemeinderat hat im Jahr 2018 richtungsweisende Entscheidungen für den Bereich der kommunalen Inklusion getroffen und das Sachgebiet Inklusion im Amt für Soziales, Jugend und Familie eingerichtet. Das Sachgebiet ist zuständig für folgende Aufgaben:

Als Fachstelle für Inklusion

  • möchten wir einen Paradigmenwechsel ermöglichen.  
  • partizipative Prozesse gestalten.
  • eine inklusive Haltung sowie ein inklusives Leitbild entwickeln.
  • möchten wir Informationen veröffentlichen.
  • fördern wir die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner in den verschiedenen Lebensfeldern.
  • schaffen wir Transparenz über inklusive Angebote.
  • möchten wir ein Bewusstsein für den politischen Auftrags und der kommunalen Steuerung auf der Grundlage des kommunalen Index für Inklusion schaffen.
  • möchten wir alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens unter der Zielsetzung eine optimale Teilhabe zu ermöglichen.
  • möchten wir den Beirat von Menschen mit Behinderung stärken.
  • möchten wir trägerübergreifende Strukturen zur Implementierung des Inklusionsauftrages entwickeln.
  • möchten wir den Aktionsplan Inklusion in partizipativer Zusammenarbeit dem Beirat von Menschen mit Behinderung und den lokalen Netzwerkpartner fortschreiben.

Ansprechpartner:

Amt für Soziales, Jugend und Familie

Dorothee Bosch
Marktplatz 30
73430 Aalen

E-Mail: amt-fuer-soziales@aalen.de