Archivnutzung & Service

Wer darf das Stadtarchiv nutzen?

Das Stadtarchiv steht jedermann (und jeder Frau) offen, der/die wissenschaftliche, heimatkundliche oder private Forschung betreibt und ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Es gelten das Landesarchivgesetz des Landes Baden-Württemberg sowie die Archivordnung der Stadt Aalen.

Welche Bestände darf ich im Stadtarchiv sichten?

Eine Übersicht über die Bestände findet sich hier. Über die konkrete Nutzungserlaubnis entscheidet der Stadtarchivar auf Grundlage des Landesarchivgesetzes des Landes Baden-Württemberg sowie der Archivordnung der Stadt Aalen.

Die Benutzung kann bspw. versagt werden, wenn Sperrfristen nicht abgelaufen sind, das Wohl Dritter oder der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet wären oder ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde.

Wie nutze ich das Stadtarchiv?

Prinzipiell bitten wir darum, Ihre Anfragen zunächst in schriftlicher Form an das Archiv via archiv@aalen.de zu richten. Hierfür füllen sie Bitte den Benutzerantrag aus.

Sofern Sie selbst die Archivbestände nutzen möchten, vereinbaren Sie hierfür einen festen Termin innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses und nennen Sie die Bestände, die Sie gern sichten möchten. Im Leseraum dürfen Sie zum genannten Zeitpunkt das Schriftgut sichten. Kopien bzw. Scans werden vom Archivpersonal auf Wunsch hergestellt. Das Fotografieren des Schriftguts ist verboten.

Ggf. ist es aber auch möglich, das Archivpersonal mit konkreten Anfragen als Rechercheauftrag zu betrauen. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Gebührenverzeichnis (§ 4 der Gebührenordnung der Stadt Aalen).

 

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Wo ist das Stadtarchiv und wann ist es zugänglich?

Das Stadtarchiv befindet sich im Erdgeschoss des Aalener Rathauses im Zimmer 020. Der Zugang ist während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Regel möglich. Eine Anmeldung via archiv@aalen.de oder 07361/52-1019 ist allerdings vorab notwendig. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Was kostet die Nutzung des Archivs?

Die Einsicht von Schriftgut und die Beratung vor Ort sind in der Regel kostenfrei. Kopier-, Scan- und Rechercheaufträge kosten 20 Euro je angefangener halben Stunde. Die Genehmigung von Nutzungsrechten für Reproduktionen kosten je nach Auflage zwischen 25 und 30 Euro. Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenverzeichnis (§ 4 der Gebührenordnung der Stadt Aalen). Bei Veröffentlichungen, die auf Grundlage hiesiger Bestände entstanden sind, ist dem Stadtarchiv ein Belegexemplar unaufgefordert zu überlassen.

Eine Befreiung von der Gebührenpflicht ist auf Beantragung hin möglich, sofern die Nutzung des Archivs wissenschaftlichen bzw. ortsgeschichtlichen Zwecken dient.