Aalener Familien erhalten ihre Entgelte für die Kinder- und Schulkindbetreuung zurück

Pandemiebedingte Schließung soll nicht zu Lasten der Eltern gehen.

Die Stadt Aalen will Betreuungsgebühren während des Lockdowns den Eltern rückerstatten. Ein entsprechender Vorschlag soll im Februar dem Gemeinderat vorgelegt werden. Auch die Nachbarstädte Heidenheim, Schwäbisch Gmünd und Giengen wollen ähnlich verfahren.

Gute Resonanz auf Angebot der Notbetreuung für Kita- und Schulkinder
(© Andreas Wegelin)

„Es macht keinen Sinn, die seit Monaten durch die Kita- und Schulschließungen stark geforderten Familien auch finanziell an ihre Grenzen zu bringen“, begründet Oberbürgermeister Thilo Rentschler den Vorschlag der Stadt. Deshalb habe man sich in der Runde der Oberbürgermeister darüber verständigt, ein Signal der Unterstützung an die Familien zu senden und zunächst auch ohne die finanzielle Rückendeckung des Landes die Elternbeiträge zurückzuerstatten.

Im Rahmen der Trägerkonferenz am 19. Januar wurde das Verfahren mit den Kita-Trägern in Aalen abgestimmt. „Ich bin den Trägern sehr dankbar, dass sie sich bereiterklärt haben, das städtische Vorgehen mitzutragen und wir einen Konsens erzielen konnten“, berichtet der Oberbürgermeister.

Umfang und Befristung der Rückerstattungsregelung

Der Verwaltungsvorschlag für die Rückerstattung soll rückwirkend zum 1. Januar und zunächst vorsorglich bis zum Ende des Kindergartenjahres (Ende August 2021) gelten und betrifft alle Kinderbetreuungseinrichtungen (einschließlich der städtischen Schulkindbetreuung) in Aalen, also sowohl städtische als auch Kitas in kirchlicher und freier Trägerschaft.

Ab sechs zusammenhängenden lockdownbedingten Schließtagen werden Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen anteilig von Stadt und den anderen Trägern den Eltern zurückerstattet. Gleiches gilt für die städtischen Betreuungsangebote an Schulen. Voraussetzung ist dabei grundsätzlich eine entsprechende Anordnung durch Bund oder Land.

Schließungen aufgrund lokaler behördlicher Anordnungen, beispielsweise bei Anordnung einer Quarantäne durch die Ortspolizeibehörde, sind vom Rückerstattungsanspruch ausgenommen. Für jeden Tag, an dem das Kind nicht zur Notbetreuung angemeldet war, wird ein Zwanzigstel des regulären Monatsbeitrags zurückerstattet. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes trotz vorheriger Anmeldung zur Notbetreuung wird nicht rückerstattet.

Die Anzahl der betreuten Stunden an diesen Tagen wird dabei nicht berücksichtigt, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Finanzielle Auswirkungen – Land kündigt teilweise Kostentragung an

Aktuell wurden die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar eingezogen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird die Stadt die Rückerstattung der Beträge veranlassen. Das Amt für Soziales, Jugend und Familie wird über das Prozedere die Eltern zeitnah informieren. „Wir werden den Beschluss so schnell wie möglich umsetzen, bitten aber um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an Fällen etwas dauern kann, bis alle Rückerstattungsansprüche abgewickelt werden“, sagt Amtsleiterin Katja Stark vom Amt für Soziales, Jugend und Familie.

Für den Dezember 2020 wird aufgrund der geringen Schließtage in Folge des Lockdowns von einer Rückerstattung abgesehen.

Da derzeit noch nicht klar ist, wie lange der zweite coronabedingte Lockdown noch anhält, rechnet die Stadt vorläufig bis zum 14. Februar 2021. Dies würde mit rund 400.000 Euro Einnahmeausfall für den städtischen Haushalt einhergehen.

Land sichert teilweise Kostenübernahme zu

Am Dienstagnachmittag hat das Land eine Übernahme der Betreuungsgebühren in Höhe von 80 Prozent angekündigt. „Für diese Unterstützungszusage bin ich dankbar“, freut sich Oberbürgermeister Thilo Rentschler. „Die Städte und Gemeinden stehen angesichts der zu erwartenden Steuerausfälle für das Jahr 2021 mit dem Rücken zur Wand und sind dringend auf Finanzhilfen durch Bund und Land angewiesen.“

© Stadt Aalen, 27.01.2021