Aalener Kitas planen die schrittweise Ausweitung in Richtung eingeschränkten Regelbetrieb

Die Notbetreuung wird ab dem 18. Mai erneut erweitert und ab 25. Mai schrittweise in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen.

Im Schulterschluss mit ihren Kindergartenträgern hat die Stadt die weitere Ausweitung der Betreuung für Kinder in einer gemeinsamen Videokonferenz am 14. Mai 2020 abgestimmt. Grundlage sind die Ankündigungen des Kultusministeriums in einem rollierenden System die sukzessive Öffnung der Kitas für Kinder anzugehen, die bislang nicht die Zugangsvoraussetzungen für eine Notbetreuung erfüllen.

Gute Resonanz auf Angebot der Notbetreuung für Kita- und Schulkinder
(© Andreas Wegelin)

In einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 14. Mai 2020 des Kultusministeriums, Städtetags, Gemeindetags und Landkreistags wurden die Eckpunkte nunmehr vorgestellt und sollen in der nächsten Corona-Verordnung aufgenommen werden. Deren Notverkündung ist für Samstag geplant. 

Die Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann führt in der Pressemitteilung aus, dass „die Ausweitung selbstverständlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Die Träger der Einrichtungen benötigen Vorlauf für ihre Planungen und die Organisation. Wie die zeitliche Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung vor Ort erfolgt, hängt darüber hinaus maßgeblich von der jeweiligen räumlichen und personellen Situation ab. Was die Kommunen, freien Träger und Tagespflegepersonen in dieser außergewöhnlichen Situation leisten, verdient große Anerkennung.“

„Eine weitere Entlastung der Familien und die Rückkehr der Kinder in unsere Bildungs- und Betreuungsangebote liegt der Stadt Aalen mit ihren Kita-Trägern sehr am Herzen“, betont Oberbürgermeister Thilo Rentschler.

Die Kitas werden daher bereits im Laufe der kommenden Woche mit den Eltern der 2.500 Aalener Kita-Kinder ins Gespräch gehen und das Interesse an der Teilnahme an einer rollierenden Betreuung erfragen.

Nach der parallel zur Veröffentlichung stattgefundenen digitalen Trägerkonferenz mit den Kita-Trägern bilanzierte der Oberbürgermeister: „Ziel ist es möglichst allen Familien zumindest eine zeitweise Betreuung anzubieten und die herausfordernde familiäre und berufliche Situation zu entlasten.“

Aktuell werden etwa 250 Kinder in den Aalener Kitas notbetreut, im Schulbereich sind es etwa 90 Kinder. Die Tendenz ist steigend.

Zum 25. Mai 2020 will die Stadt Aalen gemeinsam mit den freien und kirchlichen Kita-Trägern die Umsetzung eines eingeschränkten Regelbetriebs starten. Ab sofort wird mit Hochdruck an den vom Land beschriebenen individuellen Konzepten gearbeitet. Angesichts der bestehenden Vorgaben des Gesundheits- und Infektionsschutzes bei gleichzeitig begrenzten räumlichen und personellen Ressourcen stehen die Leitungen der Kitas und ihre Träger vor einer sehr großen Herausforderung.

Der Betreuungsumfang richtet sich nach den vorhandenen Personalressourcen in der Kita und der zulässigen Höchstzahl an Notbetreuungsplätzen je Einrichtung auf Grundlage der Corona-Verordnung. Maximal zulässig ist die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, das heißt: nur maximal 50 % der Kinder können jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden.

Das Land weist explizit darauf hin, dass bis zum Ablauf des 15. Juni der reguläre Kindergartenbetrieb weiterhin untersagt ist.

Für die Teilnahme am rollierenden System werden Elternbeiträge tageweise erhoben. Je Betreuungstag wird ein Zwanzigstel des Monatsbeitrags für den ursprünglich gebuchten Betreuungsumfangs im Nachgang in Rechnung gestellt. 

 

Die Platzvergabe läuft über die Kita, in der das Kind bisher betreut wurde. Die Kitas sind telefonisch erreichbar.

 

Nach Einigung mit den Kitaträgern werden bereits ab Montag, 18. Mai 2020 folgende Kinder zusätzlich in die Notbetreuung nach dem Ausnahmetatbestand der Corona-Verordnung aufgenommen:

  • Kinder, bei denen durch eine sonderpädagogische oder interdisziplinäre Frühförderung eine Entwicklungsverzögerung im sozial/emotionalen, geistigen, sprachlichen oder körperlichen Bereich festgestellt wurde und diese aktuell im Rahmen einer Frühförderung gefördert werden. Die Frühförderung muss durch eine Interdisziplinäre Frühförderstelle oder durch eine sonderpädagogische Frühberatungsstelle an einem Sonderpädagogischen Beratungszentrum (SBBZ) erfolgen.
  • Kinder, die Eingliederungshilfe durch den Landkreis erhalten.
© Stadt Aalen, 15.05.2020