Alarmstufe in Baden-Württemberg: Verschärfung der Corona-Regelungen

Ab Mittwoch, 17.11. gilt die Alarmstufe

Am Mittwoch treten mit Ausrufung der Alarmstufe in Baden-Württemberg weitere Verschärfungen der Corona-Regelungen in Kraft. Für viele Bereiche gilt ab sofort die 2 G-Regel, d.h. nur geimpfte oder genesene Personen haben Zutritt. Beim Besuch städtischer Einrichtungen und Veranstaltungen gelten ab sofort folgende Zugangsvoraussetzungen:

Öffentliche Veranstaltungen und Kultureinrichtungen

Für den Besuch von Theater- und Kinovorstellungen und Konzerten gilt die 2 G-Regel. Auch während der Veranstaltungen ist am Platz eine medizinische Maske zu tragen. Ein Besuch im Limesmuseum, Urweltmuseum oder in Kunstgalerien ist nur für Geimpfte oder Genesene möglich.

Stadtbibliothek und Zweigstellen

Die Büchereien dürfen ab Mittwoch von Erwachsenen nur noch mit 2G-Nachweis besucht werden. Die Stadtbibliothek bietet weiterhin ihren Click-and-Collect-Service an. Nähere Informationen sind auf der Homepage zu finden.

Vereinssport und Sportstätten

Für den Vereinssport gilt für die Hallennutzung die 2G-Regel, Sportstätten im Freien dürfen mit 3G und PCR-Test genutzt werden.

Wochenmarkt und Weihnachtsmarkt

Beim Besuch der Wochenmärkte gilt weiterhin die Maskenpflicht, da die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter nicht immer gewährleistet ist. Nicht immunisierte Personen haben zu den Ausschank- und Imbissständen beim Weihnachtsmarkt keinen Zutritt, sie dürfen nur die Warenverkaufsstände ohne Verzehrangebot besuchen.

Rathäuser Aalen und Teilorte und Gremiensitzungen

Weiterhin ist der Zugang zu den Rathäusern in Aalen und den Teilorten ohne Einschränkungen möglich. Es gilt Maskenpflicht.
Gleiches gilt für die Teilnahme an Gremiensitzungen (Gemeinderat, Ausschüsse und Ortschaftsräte). Für Besucher*innen gilt Maskenpflicht.

Regelungen für Schulen, Kitas und Ausnahmen für Kinder und Jugendliche

In Schulen gilt wieder die Maskenpflicht auch am Platz. Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten gegen Vorlage ihres Schülerausweises auch weiterhin Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen im Sinne der Corona-Verordnung, da sowohl in Schulen als auch Kitas regelmäßig getestet wird.

© Stadt Aalen, 17.11.2021