Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt.
Folgende Aufenthaltszwecke beschreibt das Aufenthaltsgesetz:
- Ausbildung: §§ 16 bis 17 AufenthG – z.B. Studium, Sprachkurse und sonstige Ausbildung
- Erwerbstätigkeit: §§ 18 bis 21 AufenthG – z.B. Erwerbstätigkeit Hochqualifizierte, Blaue Karte, Forscher und Selbständige
- humanitäre Gründe: §§ 22 bis 26 AufenthG – z.B. Verbleib von Asylberechtigten und sonstigen Flüchtlingen
- Familiennachzug: §§ 27 bis 36a AufenthG – z.B. Aufenthalt von Familienangehörigen Deutscher und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis
Für eine Aufenthaltserlaubnis müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Arbeits- und Verdienstbescheinigung
- letzte 3 Lohnabrechnungen
- Wohnraumbescheinigung
- Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
- gültiger Pass
Bearbeitungszeit:
6 bis 8 Wochen
Gebühr:
Erteilung: 50 bis 100 Euro
Verlängerung: 46,50 bis 98 Euro
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Wir bitten um Beachtung
telefonische Erreichbarkeit zu den Öffnungszeiten: 07361 52-1029