Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt.
Folgende Aufenthaltszwecke beschreibt das Aufenthaltsgesetz:
- Ausbildung: §§ 16 bis 17b AufenthG – z.B. Studium, Sprachkurse und sonstige Ausbildung
- Erwerbstätigkeit: §§ 18 bis 21 AufenthG – z.B. Erwerbstätigkeit Hochqualifizierte, Blaue Karte, Forscher und Selbständige
- humanitäre Gründe: §§ 22 bis 26 AufenthG – z.B. Verbleib von Asylberechtigten und sonstigen Flüchtlingen
- Familiennachzug: §§ 27 bis 36 AufenthG – z.B. Aufenthalt von Familienangehörigen Deutscher und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis
Für eine Aufenthaltserlaubnis müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Arbeits- und Verdienstbescheinigung
- letzte 3 Lohnabrechnungen
- Wohnraumbescheinigung
- Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
- gültiger Pass
Bearbeitungszeit:
6 bis 8 Wochen
Gebühr:
Erteilung: 50 bis 100 Euro
Verlängerung: 46,50 bis 98 Euro
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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