Landesweit sind die unteren Baurechtsbehörden dazu aufgerufen, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Dachkonstruktionen von Gebäuden ab dem Baujahr 1958 auf eine mögliche Einsturzgefährdung überprüfen zu lassen. Anlass der Prüfung ist der Einsturz eines Kirchendachs in Kassel vor zwei Jahren.
Nach aktuellem Kenntnisstand wurden beim eingestürzten Dach in Kassel Holzstegträger der Firma Wolff-Hallenbau GmbH, Nordrhein-Westfalen, verbaut. Diese haben nach Einschätzung von Experten sehr wahrscheinlich zum Versagen der Tragkonstruktion geführt. Da die Träger auch in Lizenz durch verschiedene andere Firmen, teils mit Sitz in Baden-Württemberg, hergestellt wurden, sind möglichweise auch Gebäude in Aalen und den Stadtbezirken (ehemals selbstständige Kommunen) betroffen. Zum Einsatz kamen die Konstruktionen nach Kenntnis der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Aalen vor allem bei landwirtschaftlichen Gebäuden, Hallen und Gewerbebauten mit größeren Spannweiten.
Die Stadt Aalen wurde nun vom Land Baden-Württemberg aufgefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich Gebäude zu identifizieren, die möglicherweise unter Verwendung von „Wolff“-Holzstegträgern oder vergleichbaren Bauweisen errichtet worden sind.
Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer oder Personen, die Kenntnis von der Verwendung dieser Holzstegträger haben, werden gebeten, sich umgehend mit dem Bauordnungsamt der Stadt Aalen in Verbindung zu setzen. Entweder per E-Mail unter bauordnungsamt@aalen.de oder telefonisch unter 07361 52-1480.
PNr. 678/2025