Bahnübergangsbeseitigung Goldshöfe

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2015 einstimmig der Finanzierung zur Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain zugestimmt. Der finanzielle Beitrag der Stadt Aalen wird auf maximal 500.000 Euro festgesetzt.

Am Bahnhof Goldshöfe sind die drei Bahnübergänge nicht in die moderne Signaltechnik eingebunden. Durch die geringe Entfernung der beiden Bahnübergänge bei geringfügig versetzter Schließung der Schranken können erhebliche Wartezeiten entstehen. Das Eisenbahnbundesamt fordert daher bereits seit 2007 mit Nachdruck, die Bahnübergänge zu beseitigen oder die Signaltechnik aufzurüsten.

Das Tiefbauamt der Stadt Aalen hat eine Lösung entwickelt, bei der die Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain in einem Vorhaben zusammengefasst werden. Die beteiligten Kommunen Aalen, Hüttlingen und Rainau sowie die Deutsche Bahn, das Regierungspräsidium Stuttgart und der Ostalbkreis haben ihr Einvernehmen zu dieser Lösung erteilt.

Westlich des heutigen Bahnübergangs soll die Straße künftig von der K 3320 an einem Kreisverkehr abzweigen und in einem doppelten Brückenbauwerk über die Bahngleise führen. Der Bereich Wagenrain wird über eine abzweigende Verbindungsstraße erreicht.

OB Rentschler sicherte zu, die Wünsche des Ortschaftsrats Hofen aufzugreifen. In Gesprächen mit dem Landkreis und den Landwirten soll die Verkehrsführung überprüft werden und eine sinnvolle Verkehrsanbindung für die Landwirtschaft gesucht werden, vor allem für den Bereich Staudenfeld.

Da es sich um eine Maßnahme nach Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt, werden die Herstellungs- und Grunderwerbskosten zu je einem Drittel von der Deutschen Bahn, vom Bund und vom Straßenbaulastträger getragen. Der Straßenbaulastträger erhält noch einen Zuschuss nach LGVFG in Höhe von 50 Prozent und muss die Planungskosten tragen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 9,0 Millionen Euro. Die Kommunen Aalen, Hüttlingen und Rainau tragen jeweils 465.420 Euro, der Landkreis 930.840 Euro. Der Anteil der Stadt Aalen wird gedeckelt auf maximal 500.000 Euro.

Vorbehaltlich des Grunderwerbs und nach Erstellung der Ausführungspläne und Ausschreibungsunterlagen ist mit einem Baubeginn frühestens im Jahre 2019 zu rechnen.

© Stadt Aalen, 03.02.2015