Beschllüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik am 17.09.2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatung www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Nachhaltigkeit (er)leben - Handlungsprogramm Umwelt

a) Maßnahmenplan für das Radverkehrskonzept in Aalen

6720/002-1 Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen mehrheitlich bei einigen Enthaltungen dem Gemeinderat die folgenden geänderten Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Stadt Aalen beschließt das Radverkehrskonzept in Aalen auf der Grundlage der Sitzungsvorlage als Grobkonzept. Maßnahmenkonzept und Maßnahmenkataster bilden die Arbeitsgrundlage für daraus resultierende Maßnahmen. Die Prioritäten und die sich daraus ergebenden Baumaßnahmen werden vom AUST bzw. Gemeinderat gesondert beraten und beschlossen (nach Vorberatung im Ortschaftsrat, sofern notwendig).
  2. Kosten in Höhe von rund 20 Mio. Euro werden durch eine laufende Programmhaushaltsstelle mit jährlich 2 Mio. Euro über 10 Jahre finanziert. Verbleibende Reste werden auf das darauffolgende Jahr übertragen oder ggf. neu veranschlagt.

Dem AUST wird vierteljährlich über durchgeführte und anstehende Maßnahmen berichtet. Der Bericht bezieht sich auch auf beabsichtigte und bevorstehende Markierungsmaßnahmen.

 

b) Markierung des Altstadtrings in Aalen

6720/018 Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden geänderten Beschlüsse:

  1. Die Markierung des Altstadtringes wird wie in der Sitzungsvorlage dargestellt durchgeführt.
  2. Aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum Mobilitätskonzept aus dem Jahr 2016 wird der westliche Ast der Wilhelm-Merz-Straße  zwischen der Stuttgarter Straße und der Zufahrt zum Landratsamt in einem Pilotversuch als Fahrradstraße ausgewiesen.
  3. Die Finanzierung in Höhe von ca. 250.000 € für die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  4. Die Planung wird vom Ingenieurbüro VAR+ durchgeführt. Die Bauleitung erfolgt in Zusammenarbeit des Amts für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität und des Tiefbauamts.

Der AUST empfiehlt dem KBFA, die 20 km-Zone, vorbehaltlich der Zustimmung der Verkehrsschau, bis zum Ast Wilhelm-Merz-Straße zu verlängern.

 

c) Zustimmung für die RadKULTUR Förderung in Aalen

6720/020 Information

Die Mitglieder des AUSt nahmen den Bericht zur Kenntnis:

  1. Für die Förderung des Radverkehrs in Aalen hat sich die Stadt als RadKULTUR Modellkommune beworben. Die einzelnen Maßnahmen werden wie in der Sitzungsvorlage dargestellt durchgeführt.

Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 5.000 € für die Radkultur Modellkommune erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestell

 

Erlass und Umsetzung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Aalen

6720/009 Einbringung

Die Mitglieder des AUSt nahmen den Bericht zur Kenntnis: Der Gemeinderat beschließt die Baumschutzsatzung

 

2. Umsetzung des Projektes InKoMo (intelligentes Parkraummanagementsystem)

Umsetzung des Projektes InKoMo (intelligentes Parkraummanagementsystem)

6620/024  Vorberatung

Die Mitglieder des AUSt empfahlen mehrheitlich bei einer Enthaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Umsetzung des Projektes InKoMo wird zugestimmt.
  2. Der Finanzierung mit dem städtischen Eigenanteil in Höhe von rund 610.000 € wird zugestimmt.

Den vorgeschlagenen Standorten wird zugestimmt.

3. Bebauungsplan "Nordwestlich und südöstlich der Stuttgarter Straße, zwischen Brunnen- und Hofackerstraße" im Planbereich 02-02, Plan Nr. 02-02/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet Plan Nr. 02-02/4

6120/018 Vorberatung

-Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 und § 13 a BauGB

Die Mitglieder des AUSt empfahlen mehrheitlich bei einer Gegenstimme dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 28.07.2020); siehe Anlage B). Der Abgrenzungsplan wird im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vom 12.05.2010 nach Süden bis zur Bahnlinie erweitert.
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
  5. Folgende rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 02-02/4 überlagert werden:
  • Plan Nr. II-02, „Ortsbauplan zwischen Gmünder- und Gartenstraße“, genehmigt 06.04.1957,

Bebauungsplan SBB-1886-557, Baulinien v. 17.05.1886 aus Stadtbaublatt; Erlass 17.05.1886.

4. Sachstandsberichte

a) Fassadensanierungsprogramm

6120/017  Information

Die Mitglieder des AUSt nahmen den Bericht zur Kenntnis:

1. Der Sachstand zum Fassadensanierungsprogramm wird zur Kenntnis genommen.

 

b) Förderprojekt AA-MOBIL

hier: Bericht durch Projektleiter Hans-Peter Weber

0220/004 Information

Die Mitglieder des AUSt nahmen den Bericht zur Kenntnis:

Die Ergebnisse der Befragungen im Rahmen des Projektes AA-MOBIL werden zur Kenntnis genommen

 

c) Untersuchung Umgestaltung der Stuttgarter Straße

hier: Ergebnis der externen Planer

6120/019 Vorberatung

Die Mitglieder des AUSt nahmen den Bericht zur Kenntnis. Es wurde keine Empfehlung an den Gemeinderat zur Beschlussfassung ausgesprochen. Der Beschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt im AUSt und Gemeinderat besprochen werden:

  1. Das Ergebnis der externen Untersuchung zur Umgestaltung der Stuttgarter Straße wird zur Kenntnis genommen.
  2. Es wird vorgeschlagen die Arbeit des Büros Hähnig & Gemmeke den weiteren Überlegungen für die gesamte Stadtentwicklung in diesem Bereich zu Grunde zu legen.
  3. Notwendige Fachplanungen für konkrete Objektplanungen müssen gesondert vergeben werden, insbesondere gilt dies für den Rück- bzw. Ausbau der Verkehrsflächen, die Rathaussanierung und die Freiraumplanungen.

Die grundlegenden Erkenntnisse sollen auch als Basis für die Umsetzung erster kurzfristiger Maßnahmen dienen.

 

 

5. Vergaben

a) Reinigungsleistungen nach VOL/A - EG ab 01.11.2020

6520/018 Vorberatung

Die Mitglieder des AUSt empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Vergabe der Reinigungsleistungen gemäß VOL/A Ausschreibung EU-weit, aufgrund der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters für:

Unterhaltsreinigung

Los 1 + 2 mit einem Gesamtauftragsvolumen von 330.593,74 €/jährlich und 323.293,67 €/jährlich an die Firma Putzteufel, Dischingen (Außenstelle in Aalen)

Los 3 mit einem Gesamtauftragsvolumen von 295.431,72 €/jährlich an die Firma S.C.O., Plochingen

Los 4 mit einem Gesamtauftragsvolumen von 268.668,57 €/jährlich an die Firma EBRA, Ravensburg

Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

 

b) Objektplanungsleistungen zur Herstellung der Drehscheibe Grüne Mitte und der öffentlichen Plätze im Stadtoval-Gelände

6720/021 Entscheidung

Die Mitglieder des AUSt fassten mehrheitlich bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des VgV Verfahrens für die Objektplanungsleistungen zur Herstellung der Drehscheibe Grüne Mitte und der öffentlichen Plätze im Stadtoval zur Kenntnis.
  2. Das Büro Lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner aus München wird mit den Arbeiten der Leistungsphasen 5 -9 beauftragt.

Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsnummer  I600017 - Sanierungsgebiet Stadtoval. Hier sind für die Jahre 2020 – 2022 die Mittel im Rahmen des Baubeschlusses eingeplant.

 

 

6. Baubeschlüsse

a) Geh- und Radwegeunterführung Kettelerstraße sowie zur Straßenumgestaltung der Kettelerstraße und der Alten Heidenheimer Straße in Aalen

6620/022 Vorberatung

Die Mitglieder des AUSt empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Errichtung der Geh- und Radwegeunterführung Kettelerstraße.
  2. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Straßenumgestaltungsmaßnahmen in der Kettelerstraße und Alte Heidenheimer Straße.
  3. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den ersten Teil der Straßensanierungsmaßnahme in der Ziegelstraße. Hierfür stehen 500.000 € zur Verfügung.
  4. Die weiteren Sanierungsabschnitte der Ziegelstraße erfolgen nach Fertigstellung der Unterführung zur Kettelerstraße sowie der dargestellten Straßenbauarbeiten in den Haushaltsjahren 2022 ff. Hierfür stehen unter der Investitionsnummer I660162 ab 2022 ff Mittel zur Verfügung.
  5. Der Gesamtfinanzierung der Kosten in Höhe von rd. 4,675 Mio. € wird zugestimmt.

Die Planung und Bauleitung erfolgt durch das Ingenieurbüro Grimm.

 

b) Neubau Kindertagesstätte in Waldhausen: Änderung des Raumprogramms

6520/020 Vorberatung

Die Mitglieder des AUSt empfahlen mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Änderung des Raumprogramms gegenüber dem Baubeschluss "Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung am Standort der Grundschule Waldhausen, Hochmeisterstr. 14" wird zugestimmt.

© Stadt Aalen, 24.09.2020