Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 02. Juni 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem.

1 Sachstandsbericht und Beschlussfassung zur weiteren Planung und dem Bau des Bahnhalts Aalen-West

6622/006 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:

   1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum neuen
       Bahnhaltepunkt AalenWest fortzuführen.
 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:

   2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren
       sowie einen Aufstellungsbeschluss für die genannten
       Bereiche vorzubereiten.
 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

   3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsgutachten zu
       beauftragen, welches die verkehrlichen Auswirkungen
       des zukünftigen Bahnhaltepunktes Aalen-West darstellt.
 

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:

   4. Ein Freiraumkonzept wird im Jahr 2022 durch das Amt für
       Grünflächen, Umwelt und umweltfreundliche Mobilität
       erarbeitet, welches eine möglichst separate Fußgänger-
       und Radwegeführung zum Bahnhalt Aalen-West mit 
       Erholungsnutzung, Artenschutz und Klimaanpassung
       kombiniert.

2 Baubeschluss Gesamtmaßnahme Bahnübergangsbeseitigung Walkstraße in Aalen

6622/015 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:

  1. Der Planung des Tiefbauamtes sowie dem vorgesehenen Ablaufplan wird zugestimmt.
     
  2. Der vorläufigen Kostenberechnung wird zugestimmt.
     
  3. Dem Bau der Maßnahme sowie der Abwicklung wird zugestimmt.
     
  4. Der Finanzierung wird zugestimmt.
     
  5. Den arrondierenden, nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen wird zugestimmt.

3 Baubeschluss zur Sanierung der Zebertstraße in Aalen

6622/018 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Sanierung der Zebertstraße wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 500.000 € geht zu Lasten der Investitionsnummer I660209.

4 Neuer Containerplatz für Grünschnitt an der Jurahalle in Aalen-Ebnat (Genehmigung überplanmäßiger Mittel und Baubeschluss)

6722/010 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Planungsvariante 3 des neuen Containerplatzes für Grünschnitt in Aalen-Ebnat an der Jurahalle wird beschlossen.
     
  2. Für den Bau des Containerplatzes werden die vorhandenen Haushaltsreste auf der Investitionsnummer I400164 – Festplatz Ebnat in Höhe von 22.790 € verwendet. Darüber hinaus werden überplanmäßig 70.000 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Einsparungen auf der Investitionsnummer I670002 – Naturnaher Stadtraum, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022.

5 Änderung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze

6022/017 - Einbringung 

  1. Die Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze werden wie in der Anlage 2 dargestellt neu gefasst.
     
  2. Die sonstigen Vergabegrundsätze werden wie in Anlage 3 dargestellt neu gefasst.

6 Bebauungsplan "Wohnen am Tannenwäldle" in den Planbereichen 04-01 und 04-04 , Plan Nr. 04-04/3 im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 04-04/3 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6122/018 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil und Legende vom 12.05.2022, Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (12.05.2022, Stadtplanungsamt Aalen) mit Umweltbericht (12.05.2022, Landschaftsplanung Langenholt, Stuttgart), Anlage A, B, C und D werden gebilligt.
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. E) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. Auslegung.
     
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.11.2021 im Süden bzw. Südwesten ab (Bereich geplante Quartiersgarage).
     
  4.  Der rechtskräftige Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“; Plan Nr. 04-04/ 2 vom 05.05.2021 wird aufgehoben, sobald der Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan Nr. 04- 04/3, rechtskräftig wird.
     
  5. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da die Bebauungsplanänderung des rechtskräftigen Bebauungsplangebietes „Galgenberg-Ost“ keine besonders hohe Komplexität aufweist.
     
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

7 Bebauungsplan "Ecke Erwin-Rommel-Straße und Ruland-Ayßlinger-Weg" im Planbereich 02-04, Plan Nr. 02-04/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 02-04/3 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13a BauGB

6122/019 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge.

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 29.04.2022); siehe Anlage B.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  4.  Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-04/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden aufgehoben: - Erwin-Rommel-Straße, Plan-Nr. II-04/1, in Kraft seit 30.01.1961
     
  5. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (110. FNP-Änderung).

8 Vergabe der Vorabmaßnahmen Kocherverdolung und Umlegung des Kochers im Zuge der Erstellung des Kreisverkehrsplatzes in der Aalener Straße in Aalen-Unterkochen

6622/016 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Georg Eichele, Untergröningen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots mit Nebenangebot vom 16.05.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 604.726,76 € vergeben.
     
  2. Die Finanzierung der o.g. Arbeiten in Höhe von 604.726,76 € erfolgt über die Investitionsnummer I660073.

9 Leerung städtischer Müllcontainer und Mülltonnen - Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2024

6522/020 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Es werden folgende Leistungen vergeben:

Die Entsorgungs- und Leerungsleistung wird an die Firma GOA mbH, Mögglingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 27.04.2022 mit einer Auftragssumme von 237.395,03 €/brutto (für 2 Jahre) vergeben.

10 Einziehung einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 1470/2, Gemarkung und Flur Unterkochen

3022/001 - Entscheidung 

Der Ausschuss fasste bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2020 (GBl. S. 1039) wird als für den öffentlichen Verkehr entbehrlich eingezogen: Teilfläche mit ca. 1.633 m² des Grundstücks Flst. 1470/2 Gemarkung und Flur Unterkochen
     
  2. Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

10.1 Einziehung einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 1470/2, Gemarkung und Flur Unterkochen

3022/001-1 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

   1. Gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der
       Fassung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330), zuletzt geändert durch
       Gesetz vom 12. November 2020 (GBl. S. 1039) wird als für den
       öffentlichen Verkehr entbehrlich eingezogen:

        - Teilfläche mit ca. 1633 m² des Grundstücks Flst. 1470/2
          Gemarkung und Flur Unterkochen

   2. Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

© Stadt Aalen, 08.06.2022