Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 07. Juli 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Neubau Feuerwache Unterkochen: Baubeschluss

6522/019 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über den Neubau eines neuen Feuerwehrhauses in Unterkochen an der Ecke Aalener Straße/Wöhrstraße mit einem Kosten-volumen von 5,95 Mio. Euro. 
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das Büro Liebel/Architekten, Aalen für die Objektplanung sowie das bestehende Planungsteam für die technischen Anlagen mit den Leistungsphasen 4-9 HOAI zu beauftragen.

2 Verkauf einer Teilfläche mit ca. 1.471 m² des städtischen Gewerbegrundstücks Flst. 1185 Gemarkung Unterkochen im Gewerbegebiet "Pfromäcker" in Aalen-Unterkochen hier: Informationen zur Bewerbungssituation

0122/003 - Information

Die Informationen zur Bewerbungssituation für die Teilfläche des städtischen Gewerbegrundstücks Flst. 1185 im Gewerbegebiet „Pfromäcker“ in Aalen-Unterkochen werden zur Kenntnis genommen.

3 Vergabe der Moderationsleistung des öffentlichen Beteiligungsprozesses sowie der Prozessbegleitung zur umweltfreundlichen Mobilität und Trassenfindung für den Albaufstieg von der B19 zur A7

6622/011 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Moderationsleistung auf Stundenlohnbasis wird an die Moderatoren Prof. Dr. Renz und Fr. Dutschmann vergeben. 
     
  2. Die Machbarkeitsbewertung /Alternativenprüfung sowie Verkehrszählung in vorläufiger Höhe von 62.788 € wird an das Ingenieurbüro Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG, Karlsruhe vergeben. 
     
  3. Die Untersuchung zum Verlagerungspotential hin zur umweltfreundlichen Mobilität in vorläufiger Höhe von 79.135 € wird an raumkom – Institut für Raumentwicklung und Kommunikation vergeben

4 Klimaaktionsplan: Der Weg zur Klimaneutralität - aktueller Stand, verwaltungsinterne Arbeitsstruktur, Bildungsprozess des Klimabeirats

6722/016 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Bericht zum aktuellen Stand wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 
     
  2. Der Gemeinderat nimmt die verwaltungsinterne Arbeitsstruktur zum Klimaaktionsplan zur Kenntnis. 
     
  3. Der Gemeinderat beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehen zur Bildung des städtischen und des erweiterten Klimabeirat mit folgenden Veränderungen:
    •    Der städtische Klimabeirat soll sich aus vier Aalener Bürger*innen, sowie vier Expert*innen aus der Wissenschaft zusammensetzen. Aus den Bewerbungen der Bürger*innen soll mindestens eine Person gewählt werden, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Expert*innensitz im Klimabeirat soll hierbei fest an eine/n Vertreter*in der Initiative Klimaentscheid Aalen vergeben werden. Die Verwaltung wird die Initiative Klimaentscheid Aalen um Benennung eines/ einer Vertreters/Vertreterin bitten.
    •    Die Sitzverteilung für den erweiterten Klimabeirat wird nach dem Berechnungsschema nach Sainte-Laguë/Schepers gebildet. 

5 Preisanpassung Umweltkarte

6722/011 - Entscheidung

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:

Der AUST beschließt, die Förderung der Umweltkarte im Stadtverkehr für Abonnementkunden von derzeit 13 € pro Ticket und Monat auf 14 € pro Ticket und Monat zeitgleich mit der Preiserhöhung des ÖPNVs im Ostalbkreis zu erhöhen.

6 Radverkehrsbericht

6722/014 - Information

Der Sachstandsbericht zum Thema Radverkehr wird zur Kenntnis genommen.

7 Bebauungsplan "Änderung Bebauungsplan Rauental westlich der Straße Im Vogelsang" im Planbereich 10-09, Plan Nr. 10-09/3 in Aalen-Oberrombach und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 10-09/3 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6122/020 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 16.05.2022, Büro stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen/Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen/Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung mit Umweltbericht (16.05.2022, Büro stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen, Anlage A) werden gebilligt. 
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (16.05.2022, Büro stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen, Anlage D) sind Grundlage für die o.g. Planfassung für die 1. Auslegung. 
     
  3. Folgender Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des BPlanes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 10-09/3 überlagert wird: - Plan Nr. 10-09/2, „Rauental“, genehmigt/in Kraft seit 21.07.2004. 
     
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da der Bebauungsplan keine hohe Komplexität aufweist (geringe Plangebietsgröße, keine komplexe Nutzungsstruktur). 
     
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.    

8 Bebauungsplan "Quartier zwischen Bahnhofstraße, Eisenstraße, Oesterleinstraße und Gerberstraße" im Planbereich 03-06, Plan Nr. 03-06/9 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-06/9 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6122/022 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat bei einigen Enthaltungen mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil und Legende vom 27.05.2022, Büro LK&P, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (25.05.2022, Büro Büro LK&P, Mutlangen) Anlage A, B und D werden gebilligt.
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die o.g. Planfassung für die 1. Auslegung.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  4. Gemäß § 13 b i.V. m. § 13 a wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
     
  5. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden.
    Rechtskräftige Bebauungspläne:
    -    Ortsbausatzung Aalen (in Kraft seit 23.10.1960)
    -    „Industriegebiet Nord 1960“, Plan-Nr. III-06/3, in Kraft seit 04.11.1961
    -    „Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Nord 1960 (Plan Nr. III-06/3)“, Plan-  Nr. 03-06, in Kraft seit 24.10.1985
    -    „Bahnhofstraße“, Plan-Nr. 01-01/1, in Kraft seit 26.11.1965
    Bebauungspläne im Verfahren:
    -    „Nördliche Bahnhofstraße“, Plan-Nr. 01-01/7, Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2008
    -    „Gewerbegebiet Nord“, Plan-Nr. 03-06/1, Auslegungsbeschluss vom 20.06.1991
     
  6. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da der Bebauungsplan keine hohe Komplexität aufweist (geringe Plangebietsgröße).
     
  7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können

9 113. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen im Bereich Streichhoffeld West in der Gemeinde Essingen - Aufstellungsbeschluss

6122/015 - Vorberatung

Es erging keine Empfehlung an den Gemeinderat. 

  1. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen ist im Bereich Streichhoffeld West in Essingen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (113. FNP-Änderung).
     
  2. Nach Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde Essingen erfolgt der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft zur Änderung des Flächennutzungsplans.

10 Baubeschluss zum teilweisen Ersatzneubau und Sanierung der Stützmauer Kellersteige in Unterkochen

6622/013 - Entscheidung

Der Ausschuss beschließt bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:

  1. Dem teilweisen Ersatzneubau und Sanierung der Stützwand an der Kellersteige in Unterkochen wird zugestimmt. 
     
  2. Die Finanzierung in Höhe von 120.000 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

11 Bau- und Vergabebeschluss für die Pflastersanierung im Bereich Oberer Marktplatz in Aalen

6622/019 - Entscheidung

Der Ausschuss beschließt einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Sanierung der Pflasterflächen wird zugestimmt. 
     
  2. Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 565.000 € wird zugestimmt. 
     
  3. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

12 Bau- und Vergabebeschluss zur Belagsertüchtigung der Zufahrt zur landwirtschaftlichen Hofstelle "Mähder 1" in Aalen-Ebnat

6622/014 - Entscheidung

Der Ausschuss beschließt bei 4 Enthaltungen die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Belagsertüchtigung der Zufahrt zur landwirtschaftlichen Hofstelle „Mähder 1“ in Aalen-Ebnat wird zugestimmt. 
     
  2. Den außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von ca. 105.000 Euro wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über die Investitionsnummer I600007 – Bahnübergangsbeseitigung Walkstraße.

13 Zustimmung zu Mehrkosten/überplanmäßigen Ausgaben bei der Sanierung der Wilhelmstraße zwischen Hasennest und Stiewingstraße in Aalen-Wasseralfingen

6622/021 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat bei 1 Enthaltung die folgenden Beschlussanträge:

  1. Den voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe 200.000 € wird zugestimmt. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf ca. 530.000 €. 
     
  2. Die notwendigen überplanmäßigen Ausgaben werden, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, finanziert.

14 Vergabe der Sanierung Zebertstraße in Aalen

6622/020 - Entscheidung

Der Ausschuss beschließt einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Rossaro, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 28.06.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 454.674,26 € vergeben. 
     
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 454.674,26 € erfolgt über die Investitionsnummer I660209.

15 Vergabe des Schneeräum- und Streudienstes während der Wintermonate für die Winterdienstsaison 2022/2023, 2023/2024, sowie optional 2024/2025

6522/021 - Entscheidung

Der Ausschuss beschließt bei 1 Enthaltung die folgenden Beschlussanträge:

Es werden folgende Leistungen vergeben: Den Schneeräum- und Streudienst während der Wintermonate an die Firma PutzTeufel, Reinigungs-Service, Franz Wörrle GmbH, zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 24.05.2022 mit einer Auftragssumme von 189.149,13 €/brutto (für max. 3 Jahre) vergeben. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

16 Verschiedenes

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