Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 10. Juni 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Nachhaltigkeit (er)leben - Handlungsprogramm Umwelt

a)    Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik im Stadtgebiet der Stadt Aalen

6121/016 - Einbringung

Ohne Abstimmung wird der Beschlussantrag zur Kenntnis genommen:

Das Standortkonzept Freiflächen-Photovoltaik Aalen des Ingenieurbüros Eger und Partner wird zur Kenntnis genommen.


b)    Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt Aalen hier: Schlussbericht "Anpassung an den Klimawandel"

6721/010 - Einbringung

Folgende Beschlussanträge werden von den Gremien zur Kenntnis genommen:

  1. Der Bericht „Anpassung an den Klimawandel in Aalen“ wird zur Kenntnis genommen
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen vertiefend zu untersuchen und umzusetzen
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Berichts sowie des klimagerechten Flächenmanagements ein räumliches Konzept zu einer klimaangepassten Stadtentwicklung als Teil des Klimaaktionsplanes auszuarbeiten. Dazu gehören insbesondere klimaaktive Grün- und Freiflächen, Wasser- und Risikomanagement sowie Waldbewirtschaftung.
     

c)    Aalen schafft Klima: 
Klimaschutzgesetz und aktuelle Aktivitäten der Stadt

6721/011 - Einbringung

Der Bericht der Stadtverwaltung wird mit folgenden Beschlussanträgen zur Kenntnis genommen:

  1. In allen klimarelevanten Vorlagen der Stadtverwaltung werden künftig die Auswirkungen und Maßnahmen zu Klimaschutz bzw. Klimaanpassung dargestellt.
     
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt als Baustein für einen Klimaaktionsplan (neben der kommunalen Wärmeplanung) einen Förderantrag beim Land zur Erstellung eines Klimamobilitätsplans einzureichen.
     
  3. Die aktuellen Aktivitäten und Aufgaben im Klimaschutzmanagement werden zur Kenntnis genommen.
     

d)    Sachstandsbericht zum städtischen Innenentwicklungsmanagement und Anpassung der Förderrichtlinie des städtischen Förderprogramms

6121/017 - Vorberatung

Folgende Beschlussanträge werden ohne Abstimmung zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen: 

  1. Der Sachstandsbericht zum Innenentwicklungsmanagement wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Den Anpassungen der Förderrichtlinie wird zugestimmt.

2 Fassadensanierungsprogramm - Sachstandsbericht und Anpassungen der Förderrichtlinien

6121/019 - Vorberatung

Ohne Abstimmung werden folgende Beschlussanträge an den Gemeinderat zur Entscheidung verwiesen:

  1. Der Sachstand zum Fassadenförderprogramm wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die Anpassungen der Förderrichtlinie werden beschlossen.

3 Grundstücksangelegenheiten

a)    Verkauf einer Teilfläche mit ca. 3.116 m² des städtischen Gewerbegrundstücks 1656 Gemarkung Waldhausen im Gewerbegebiet "Geißberg" in Aalen-Waldhausen

6021/009 - Entscheidung

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Annahme folgender Beschlussanträge:

  1. Die Stadt Aalen ist bereit eine Teilfläche mit ca. 3.116 m² des städtischen Gewerbegrundstückes Flst. 1656 Gemarkung Waldhausen Flur Waldhausen im Gewerbegebiet „Geißberg“ an Frau Sandra Ehinger, Marmorweg 3 in 73432 Aalen – Brastelburg zu veräußern.
     
  2. Der Kaufpreis wird auf 82 € / m² festgesetzt und beträgt vorläufig 255.512 €. Dies entspricht dem Verkaufspreis, den der Gemeinderat der Stadt Aalen für das Gewerbegebiet „Geißberg“ in Aalen – Waldhausen in seiner Sitzung am 13.10.2016 festgesetzt hat.
     
  3. Die Kosten des notariellen Verfahrens, seines Vollzugs im Grundbuch, die Grunderwerbsteuer sowie die Vermessungskosten übernimmt die Erwerberin.
     
  4. Für den Verkauf gelten die „Allgemeinen Bestimmungen für die Abtretung städtischer Grundstücke“ mit der Maßgabe, dass auf dem Gewerbegrundstück innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsabschluss ein Gebäude zu erstellen ist, welches den bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen entspricht.
     

b)    Verkauf des städtischen Gewerbegrundstücks Flst. 2670 Gemarkung Ebnat mit 2.400 m² im Gewerbegebiet "Nördlich der Jurastraße" in Aalen-Ebnat

6021/011 - Entscheidung

Der Ausschuss stimmt einstimmig folgenden Beschlussanträgen zu:

  1. Die Stadt Aalen ist bereit das Grundstück Flst. 2670 Gemarkung Ebnat mit einer Fläche von 2.400 m² im Gewerbegebiet „Nördlich der Jurastraße“ an die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, bestehend aus Johannes Schubert-Segalotto, Jurastraße 31 in 73432 Aalen-Ebnat und Herrn Patrick Schubert, Bonhoefferstraße 2 in 73432 Aalen-Ebnat zu veräußern.
     
  2. Der Kaufpreis wird auf 78 €/m² für die planungsrechtlich als Gewerbefläche ausgewiesene Teilfläche mit insgesamt 2.400 m² festgesetzt. Dies entspricht dem Verkaufspreis, den der Gemeinderat der Stadt Aalen für das Gewerbegebiet „Nördlich der Jurastraße in Aalen-Ebnat“ in seiner Sitzung am 13.10.2016 festgesetzt hat. Die bereits von der Stadt Aalen aufgewendeten Grundstückserwerbskosten in Höhe von 10.389,40 € werden von den Erwerbern erstattet. Der Kaufpreis beträgt somit 197.589,40 €.
     
  3. Die Kosten des notariellen Verfahrens, seines Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer übernehmen die Erwerber.
     
  4. Für den Verkauf gelten die „Allgemeinen Bestimmungen für die Abtretung städtischer Grundstücke“ mit der Maßgabe, dass auf der Verkaufsfläche innerhalb von 3 Jahren bezugsfertige Gebäude zu erstellen sind, welche den bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

4    Baubeschlüsse

a)    Rathaussanierung - 1. BA der Fassadensanierung

6521/010 - Vorberatung

Der Ausschuss verweist die folgenden Beschlussanträge zur Entscheidung an den Gemeinderat:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt der Fassadensanierung am Aalener Rathaus.
     
  2. Der Gemeinderat stimmt der Vorbereitung der Durchführung eines VgV-Verfahrens und einer Beauftragung der Planer bis Leistungsphase 3, Entwurf + Kostenberechnung zu.
     
  3. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung eines zusätzlichen Eingangs von Süden (Stuttgarter Str.) beauftragt.
     
  4. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
     

b)    Bürgerhaus Wasseralfingen- Behebung der Gebäudesetzungen

 6521/011 - Entscheidung

Folgender Beschlussantrag wird einstimmig angenommen:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung fasst den Baubeschluss für die Behebung der Gebäudesetzungen im nicht unterkellerten Gebäudeteil des denkmalgeschützten Gebäudes mit einem Kostenvolumen von 150.000 Euro.


c)    Endausbau der Eugen-Hafner-Straße und der Hugo-Theurer-Straße im Stadtoval 

6621/015 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussantrag mehrheitlich zur Annahme: 

  1. Dem Endausbau Eugen-Hafner-Straße und Hugo-Theurer-Straße im Stadtoval in Aalen-Kernstadt wird entsprechend der Planung des Tiefbauamts vom 18.05.2021 zugestimmt.
     
  2. Der Einrichtung einer Kaphaltestelle in der Düsseldorfer Straße, nördlich des DRK-Verwaltungsgebäudes und den damit verbundenen Umbauten im öffentlichen Verkehrsraum i.Z.d. OVA-Linie 81 wird zugestimmt.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.    

5 Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für alle Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Vergnügungsstätten", Plan Nr. 01-02/8

6121/013 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, folgenden Beschlussantrag anzunehmen:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt die Verlängerung der in der Anlage beigefügten Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Vergnügungsstätten“, Plan Nr. 01-02/8 für die Geltungsdauer von einem Jahr.
     
  2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.    

6    Ersatzbeschaffung eines Radladers

6821/002 - Entscheidung

Folgender Beschlussantrag wird einstimmig vom Ausschuss gefasst: 

Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung eines Radladers für den Bau- und Grünflächenbetrieb
zu.

Der Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs wird der Fa. eberlehald, Rainau für das Fabrikat Kramer 8085 Schnellläufer zum Preis von 69.344,87 € erteilt.

© Stadt Aalen, 12.06.2021