Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 10. November 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Klimaaktionsplan: Bildung des städtischen und des erweiterten Klimabeirats

6722/022 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:

  1. Der Gemeinderat beschließt das im Sachverhalt vorgeschlagene Verfahren zur Wahl der vier Bürger*innen und der vier Nachrücker*innen für den städtischen Klimabeirat.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
     
  2. Die im Zuge dieses Verfahrens gewählten vier Personen werden als Mitglieder des Klimabeirats festgestellt und vom Gemeinderat gemäß § 15 GemO zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt. Außerdem werden vier Nachrücker*innen festgestellt.

    Es wurde kein Beschluss zur Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben.
     
  3. Der Gemeinderat beschließt die von der Stadtverwaltung priorisierte Reihenfolge der Anfrage an die Wissenschaftler*innen.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
     
  4. Der Gemeinderat nimmt die Besetzung des Expertensitzes für den Klimaentscheid Aalen zur Kenntnis.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
     
  5. Der Gemeinderat nimmt die von den Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderats benannten Vertreter*innen für den erweiterten Klimabeirat zur Kenntnis.

2 Neubau Kindertagesstätte Waldhausen: Sachstandsbericht, Erweiterung des Baubeschlusses und Genehmigung von überplanmäßigen Mehrausgaben sowie Namensgebung und zukünftige Konzeption

6522/027 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Kenntnisnahme des aktuellen Sachstandsberichts (Bau und Betrieb)
     
  2. Erweiterung Baubeschluss um 370.000 € brutto
     
  3. Erweiterung des ursprünglichen Baubeschlusses um die Installation einer Photovoltaikanlage auf den begrünten Flachdächern der Kindertagesstätte mit einem Kostenvolumen von 95.000 € brutto
     
  4. Die städtische Kita in Aalen-Waldhausen erhält den Namen "Kita Eichwald"
     
  5. Erweiterung Baubeschluss WC-Sanierung auf 695.000 €    

3 Bebauungsplan "Eichholzweg nördlich der Dorfstraße" im Planbereich 80-05, Plan Nr. 80-05 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet , Plan Nr. 80-05 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Eichholzweg" in Aalen-Hofen (78. FNP-Änderung)

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
  • Feststellungsbeschluss FNP

6122/026 - Vorberatung

Es wurde kein Beschluss zur Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben.

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 12.09.2022 betreffend des genannten Bebauungsplanes, der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften und der 78. FNP-Änderung als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage G).
     
  2. Das Deckblatt vom 12.09.2022 zum Bebauungsplan „Eichholzweg nördlich der Dorfstraße“, Plan Nr. 80-05 wird gebilligt (redaktionelle Änderung, Anlage B). Die in der Anlage C erläuterten redaktionellen Änderungen und das Deckblatt  vom 12.09.2022 (Anlage B) werden als Bestandteil des Bebauungsplanes beschlossen.
     
  3. Die als Anlage beigefügten S A T Z U N G E N werden beschlossen (Anlage A).
     
  4. Die 78. FNP-Änderung im Bereich „Eichholzweg“, bestehend aus dem Plan und der Begründung vom 14.02.2022/12.09.2022, wird festgestellt (Anlage D und E).
     
  5. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essigen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
     
  6. Die in der Gemeinderatsitzung vom 31.03.2022 zugesagten weiteren zwei Baumöglichkeiten wurden geprüft, ergänzt und der städtebauliche Entwurf entsprechend angepasst.
     
  7. Mit weitreichenden bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird die Grundlage für ein zukunftsfähiges, ökologisches Baugebiet durch den Bebauungsplanentwurf geschaffen.
     
  8. Der Gebäudestandard wird über entsprechende Kaufverträge geregelt. Ergänzend hierzu werden für neue Baugebiete in einem Grundsatzbeschluss die Standards für private Bauvorhaben sowie für Bauvorhaben von Investoren beschlossen und privatrechtlich in den genannten Kaufverträgen geregelt.

4 Baubeschluss zur Erschließung des Baugebiets Eichholzweg in Aalen-Hofen

6622/033 - Vorberatung

Es wurde kein Beschluss zur Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben.

  1. Der Erschließung des Baugebiets „Eichholzweg nördlich der Dorfstraße“, Planbereich 80-05, Plan-Nr. 80-05 in Aalen-Hofen, entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts vom 14.09.2022, wird zugestimmt.
     
  2. Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 1.300.000 € wird zugestimmt.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bernlohe Ost" im Planbereich 25-01, Plan Nr. 25-01 in Aalen-Waldhausen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 25-01 sowie 115. FNP-Änderung "Bernlohe Ost" in Aalen-Waldhausen

  •  Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB
  •  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6122/031 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird stattgegeben (§ 12 BauGB).
     
  2. Es wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
     
  3. Dem Abgrenzungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 13.10.2022, siehe Anlage D).
     
  4. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
     
  5. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Bereich „Bernlohe Ost“ im Parallelverfahren zu ändern.

6 Bebauungsplan "Feuerwehrgelände Kocherwiesen" im Planbereich 73-01, Plan Nr. 73-01/2 in Aalen-Wasseralfingen und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 73-01/2 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft im Bereich "Feuerwehrgelände Kocherwiesen" (74. FNP-Änderung)

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
  • Feststellungsbeschluss FNP

6122/023 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 27.09.2022 betreffend des genannten Bebauungsplans, der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften und der 74. FNP-Änderung als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage F).
     
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
     
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 07.05.2018 im Süden, Westen und Osten ab.
     
  4. Die 74. FNP-Änderung im Bereich „Feuerwehrgelände Kocherwiesen“, bestehend aus dem Plan und der Begründung vom 15.02.2022 des Stadtplanungsamtes Aalen, wird festgestellt (Anlage B und C).
     
  5. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss, der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

7 Stellungnahme der Stadt Aalen zum Entwurf der Gesamtfortschreibung Regionalplan Ostwürttemberg 2035

6122/033 - Entscheidung

Der Ausschuss hat den Beschlussantrag mehrheitlich beschlossen:

Die Stadt Aalen gibt die beigefügte Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 ab.

8 Lüftungsanlagen für Klassenzimmer in der Kappelbergschule: Vergabe des Gewerks Lüftung

6522/032 - Entscheidung

Der Ausschuss hat den Beschlussantrag einstimmig beschlossen:

Vergabe der Lüftungsarbeiten an die Firma ESW Luft- und Klimatechnik, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 11.10.2022 mit einer Auftragssumme von 201.999,79 € inkl. 19 % MwSt.

9 Jahresbericht Straßenbeleuchtung

6622/024 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Vom Bericht über die städtische Straßenbeleuchtung wird Kenntnis genommen.
     
  2. Im Finanzhaushalt sollen zukünftig 400.000 € für mehr klimaschonende Leuchten zur Verfügung gestellt werden.

10 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Bolzensteig VI" in der Gemeinde Hüttlingen (106. FNP-Änderung)

  • Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Feststellungsbeschluss

6122/021 - Vorberatung

Der Ausschuss hat die Beschlussanträge mehrheitlich beschlossen:

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 13.10.2022 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
     
  2. Die 106. FNP-Änderung im Bereich „Bolzensteig VI“ vom 14.12.2022 des Stadtplanungsamtes Aalen, wird festgestellt (Anlage D).
     
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

11 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 12.11.2022