Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 14. Oktober 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Einwohnerantrag "Aalen soll klimaneutral werden"

6721/015 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig mit einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Aalen soll bis 2035 klimaneutral werden.
Zur Erarbeitung der konkreten Umsetzungsschritte beauftragt die Stadt Aalen unverzüglich ein Planungsbüro zur Erstellung eines Klimaaktionsplans. Die Stadtverwaltung Aalen erstellt bis zum Herbst 2022 den Aktionsplan mit einem konkreten Maßnahmenkatalog für die gesamte Kommune. Der ausgearbeitete Aktionsplan wird dem Gemeinderat zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Klimaaktionsplan umfasst insbesondere die Themen Strom, Wärme und Kühlen (inklusive Wärmeplan), den Klimamobilitätsplan, die Bereiche Industrie und Gewerbe, Landnutzung und Klimaanpassung, klimaneutrale Stadtverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Aktionsplan wird jährlich überprüft, um bei Bedarf nachsteuern zu können. Er wird unter aktiver Einbeziehung der Einwohner*innen Aalens erarbeitet.
Für die Erarbeitung und Beauftragung fachlich geeigneter Planungsbüros werden im Haushaltsplan 2022 die erforderlichen Mittel bereitgestellt.
Entsprechende Fördermittel des Bundes/Landes werden beantragt.
Für die Umsetzung eines klimaneutralen und resilienten Aalens werden folgende Personalstellen neu geschaffen:

  • Klimaneutrale Stadtverwaltung, 100%, EG 11, Förderung 65% bis 5 Jahre.
  • Klima und Mobilität/Mobilitätsplanung, 100%, EG 12, Förderung 50% bis 4 Jahre.

2    Radverkehrsbericht

6721/003 - Information

Der Radverkehrsbericht wird zur Kenntnis genommen.    

3    "Grüne Mitte und öffentliche Plätze" im Stadtoval, Vergabe Bauleistung

6721/014 - Vorberatung

Der Ausschuss verwies ohne Abstimmung den Beschluss zur Entscheidung an den Gemeinderat:

Die Verkehrswege-, Beton- und Landschaftsbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Rossaro Bauunternehmung GmbH u. Co.KG aus Aalen, mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.994.130,39 € vergeben.    

4    Flussgebietsuntersuchung Oberer Kocher  - Ergebnis der Untersuchung für Aalen  - Weiteres Vorgehen

6621/006 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschluss:

Das Ergebnis der Untersuchung wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen am Pflaumbach, Taufbach und an der Aal sind bis zum Vorentwurf zu planen. Die notwendigen Mittel werden für die kommende Haushaltsplanberatung angemeldet.

5    Grundstücksverkauf    

 6021/030 - Entscheidung

5.1    Verkauf von Doppelhausbauplätzen im Baugebiet "Krautgarten/Birkenmahd II" in Aalen-Ebnat

Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Verkauf des Bauplatzes Flst. 4061/1, Gemarkung Ebnat an die Eheleute Florian u. Nadine Huber, Behringstraße 26, 73432 Aalen wird zugestimmt.
  2. Dem Verkauf des Bauplatzes Flst. 4061/2, Gemarkung Ebnat an die Eheleute Simon u. Laura Huber, Kellersteige 17, 73432 Aalen wird zugestimmt.
  3. Der Gesamtverkaufspreis beträgt insgesamt 93.100,00 €.
  4. Die Erwerber haben neben dem Kaufpreis eine Innenentwicklungsumlage in Höhe von 7,5 % des Kaufpreises, somit 13,13 €/m² zu entrichten.

6    Bebauungspläne / Flächennutzungsplan    

6.1    Bebauungsplan "Änderung Bebauungsplan Rauental westlich der Straße Im Vogelsang" im Planbereich 10-09, Plan Nr. 10-09/3 in Aalen-Oberrombach und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 10-09/3
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
6121/026 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem.
    § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 10.08.2021); siehe Anlage B.
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 10-09/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird der
    - Bebauungsplan Rauental, Plan Nr. 10-09/2
    soweit er vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert wird, aufgehoben.
  4. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
  5. Das Plangebiet ist aus dem Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen entwickelt.    


6.2    Bebauungsplan "Ecke Aalener Straße/Wöhrstraße" in den Planbereichen 40-01, 40-02 und 40-03; Plan Nr. 40-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 40-01/3 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft im Bereich "Aalener Straße/ Wöhrstraße" (79. FNP-Änderung)-
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
- Feststellungsbeschluss FNP

6121/020 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 23.08.2021 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage H).

  1. Das Deckblatt vom 23.08.2021 zum Bebauungsplan „Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße“, Plan Nr. 04-04/2 wird gebilligt (redaktionelle Änderung, Anlage B). Die in der Anlage C erläuterten redaktionellen Änderungen und das Deckblatt vom 23.08.2021 (Anlage B) werden als Bestandteil des Bebauungsplans beschlossen.
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 20.10.2011 im Süden und Westen ab, ebenso vom Geltungsbereich des 1. Auslegungsbeschlusses vom 03.11.2020 zwischen Kreisverkehr und Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr.
  4. Durch den Bebauungsplan „Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße“ sollen teilweise folgende Bebauungspläne aufgehoben werden, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße“; Plan Nr. 40-01/3 überlagert werden:
    -         Bebauungsplan „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01; Plan Nr. 40-01/2 (in Kraft: 13.11.2013)
    -         Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplans Ortskern Unterkochen zwischen Aalener Straße und Bahnlinie“; Plan Nr. 43-01/1 (in Kraft: 21.08.1986)
    -         Bebauungsplan „Ortskern Unterkochen zwischen Aalener Straße, Bockgasse und Kocherstraße“, Plan Nr. 40-01/1 (in Kraft: 22.08.1991)
    -         Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes „Langäcker“ zwischen Himmlinger Weg, Kopernikusstraße und Aalener Straße, Plan Nr. 40-02/1 (in Kraft: 04.09.2002)
    -         Bebauungsplan „Karlstraße, Mühlstraße“, Plan Nr. XL-03 (in Kraft: 07.04.1907)
  5. Die 79. FNP-Änderung im Bereich „Aalener Straße/ Wöhrstraße“ vom 03.11.2020 des Stadtplanungsamtes Aalen, wird festgestellt (Anlage E).
  6. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

    
6.3    Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Hasenweide-Süd" in der Gemeinde Essingen (95. FNP-Änderung)
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

6121/008 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschluss:

Dem Inhalt der 95. FNP-Änderung wird zugestimmt (Stand 16.09.2021; siehe Anlage B).
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

7    Bau- und Vergabebeschluss zur Umsetzung des Greut-Rings zur Anbindung städtischer Liegenschaften per Dark Fiber

6621/027 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Umsetzung des Greut-Rings zur Anbindung städtischer Liegenschaften per „Dark Fiber“ wird zugestimmt.
  2. Die ermittelten Kosten betragen rund 226.000 € (brutto). Die Arbeiten werden an die Stadtwerke Aalen vergeben.
  3. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsnummer I660062.    

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© Stadt Aalen, 16.10.2021