Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 17. März 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Rombachhalle Aalen, Flachdachsanierung der Umkleide- und Geräteräume

6522/005 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Dem Baubeschluss für die Flachdachsanierung der Duschen, Umkleide- und Geräteräume der Rombachhalle mit einem Kostenvolumen von 250.000 € wird zugestimmt.

2 Greutschule Aalen, Flachdachsanierung

6522/008 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung und Technik fasst den Baubeschluss für die Flachdachsanierung über dem Hanggeschoss mit einem Kostenvolumen von
250.000 Euro.

3 Bürgerhaus Wasseralfingen, Behebung der Gebäudesetzungen/-erhebungen

6522/003 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung fasst den Baubeschluss für die Behebung der Gebäudesetzungen/-erhebungen des denkmalgeschützten Gebäudes mit einem Kotenvolumen von 290.000 €.

4 Baubeschluss zum Neubau einer Radwegebrücke in Aalen - Lückenschluss Kocherradweg

6622/001 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Dem Neubau der „Radwegebrücke Industriestraße“ wird entsprechend der Ausführungsplanung des Tiefbauamtes Aalen zugestimmt.
     
  2. Den Herstellungskosten in Höhe von 420.000 € wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.
     
  3. Den Fertigstellungskosten für die bisherigen Abschnitte des Kocherradweges in Höhe von 200.000 € wird zugestimmt.

5 Baubeschluss Vorabmaßnahmen zum Neubau Feuerwehrgelände und Herstellung Kreisverkehr im Zuge der Aalener Straße in Aalen-Unterkochen

6622/003 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die in der Sitzungsvorlage dargestellten Vorabmaßnahmen zum Neubau der Feuerwache und zur Herstellung des Kreisverkehrs in der Aalener Straße in Aalen-Unterkochen.
     
  2. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

6 Bau- und Vergabebeschluss zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Bismarckstraße und in der Karl-Keßler-Straße in Aalen-Wasseralfingen und Aalen-Hofen

6622/007 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird zugestimmt.
     
  2. Die ermittelten Kosten betragen rund 224.000 € (brutto). Die Arbeiten werden an die Stadtwerke Aalen vergeben.
     
  3. Die Kosten werden, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, über den Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt verbucht.

7 Baubeschluss zur Jahresausschreibung Straßenbau 2022

6622/004 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Den Projekten des Jahresleistungsverzeichnisses Straßenbau 2022 wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung in Höhe von rund 670.000 € geht zu Lasten der Produktgruppe 5410 (Gemeindestraßen) und auf die entsprechenden Investitionsstellen bei Neubaumaßnahmen, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
     
  3. Die Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.    

8 Sachstandsbericht Mobilitätspakt Aalen-Heidenheim

6722/003 - Information

Der Sachstandsbericht zum Mobilitätspakt Aalen-Heidenheim wird zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 1).

9 Bebauungsplan "Feuerwehrgelände Kocherwiesen" im Planbereich 73-01, Plan Nr. 73-01/2 in Aalen-Wasseralfingen und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 73-01/2 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Feuerwehrgelände Kocherwiesen" (74. FNP-Änderung) 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6121/025 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 15.02.2022, Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (15.02.2022, Stadtplanungsamt Aalen) mit Umweltbericht (15.02.2022; Landschaftsplanung Langenholt, Stuttgart), Anlage A, B und C werden gebilligt.
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. D) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. Auslegung.
     
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 07.05.2018 im Süden, Westen und Osten ab.
     
  4. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen ist im Parallelverfahren zu ändern. Der Entwurf der 74. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Feuerwehrgelände Kocherwiesen“ (Stadtplanungsamt Aalen, 15.02.2022) wird gebilligt.
     
  5. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Plangebiet keine besonders hohe Komplexität aufweist. 
     
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

10    Bebauungsplanänderung im Bereich zwischen Bahnhofstraße, Eisenstraße, Oesterleinstraße und Gerberstraße im Planbereich 03-06, Plan Nr. 03-06/9 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-06/9 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13a BauGB

6121/029 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 01.09.2021); siehe Anlage B.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  4. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden.

    Rechtskräftige Bebauungspläne:
    •    Ortsbausatzung Aalen (in Kraft seit 23.10.1960)
    •    „Industriegebiet Nord 1960“, Plan-Nr. III-06/3, in Kraft seit 04.11.1961
    •    „Änderung des Bebauungsplans Industriegebiet Nord 1960 (Plan Nr. III-06/3)“, Plan-
    Nr. 03-06, in Kraft seit 24.10.1985
    •    „Bahnhofstraße“, Plan-Nr. 01-01/1, in Kraft seit 26.11.1965

    Bebauungspläne im Verfahren:
    •    „Nördliche Bahnhofstraße“, Plan-Nr. 01-01/7, Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2008
    „Gewerbegebiet Nord“, Plan-Nr. 03-06/1, Auslegungsbeschluss vom 20.06.1991

11 Bebauungsplan "Nördlich der Querspange Stiewingstraße im Bereich der ehemaligen Eisengießerei" im Planbereich 71-07, Plan Nr. 71-07/2 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 71-07/2

  • BauGB und- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 
  • 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6121/033 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Auslegungsbeschlusses vom 23.07.2020 im östlichen sowie im mittleren Bereich ab. Der geänderten Abgrenzung des Geltungsbereichs (Anlage B) wird zugestimmt.
     
  2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 08.10.2021, Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), der Begründung (08.10.2021, Stadtplanungsamt Aalen) und des Umweltberichts (08.10.2021, Büro LK&P. Ingenieure) Anlagen A und D werden gebilligt.
     
  3. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der 1. öffentlichen Auslegung (Anlage C) wird zugestimmt und sind Grundlage für die Planfassungen für die 2. öffentliche Auslegung.
     
  4. Das Bebauungsplanverfahren wird von einem beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB auf ein Normalverfahren mit Umweltprüfung umgestellt.
     
  5. Folgende gebilligte und rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 71-07/2 überlagert werden:

    Rechtskräftige Bebauungspläne:
    •    Ortsbausatzung von Wasseralfingen, in Kraft seit: 25.07.1957; diese gilt im Bebauungsplanbereich Plan Nr. 01-02
    •    Plan Nr. LXXI-05, „Wilhelmstraße-Süd“; In Kraft seit: 10.02.1939;
    •    Plan Nr. LXXI-01-T2, „Ortsbauplan Wasseralfingen Südteil“, in Kraft seit: 03.03.1893;

    Gebilligter Bebauungsplan:
    •    Plan Nr. 71-07; „Gewerbe- und Industriegebiet zwischen K 3311, Kocher- und Wilhelmstraße, südlich der Schafgasse im Bereich Eisenschmelze“, Billigungsbeschluss: 27.05.1987)
     
  6. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen. Dies ist aufgrund der Plangebietsgröße und der Komplexität der Planung erforderlich.
     
  7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

12 Bebauungsplan "Eichholzweg nördlich der Dorfstraße" im Planbereich 80-05, Plan Nr. 80-05 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 80-05 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Eichholzweg" in Aalen-Hofen (78. FNP-Änderung) 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6122/003 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einigen Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 14.02.2022, Büro LK&P, Mutlangen/ Stadtmessungsamt Aalen/ Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung mit Umweltbericht (14.02.2022, Büro LK&P, Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die o.g. Planfassung für die 1. Auslegung. 
     
  3. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen ist im Parallelverfahren zu ändern. Der Entwurf der 78. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Eichholzweg“ in Aalen-Hofen (Stadtplanungsamt Aalen, 08.11.2021) wird gebilligt.
     
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da der Bebauungsplan keine hohe Komplexität aufweist (geringe Plangebietsgröße, keine komplexe Nutzungsstruktur).
     
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

13    Bebauungsplan "Änderung Bebauungsplan 08-01/2 ("Änderung und Erweiterung Industriegebiet West, Teil I")", im Planbereich 08-01, Plan Nr. 08-01/6 in Aalen-West und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 08-01/6

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6122/004 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung die folgenden Beschlussanträge:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt. 
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 18.02.2022; siehe Anlage B).
     
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
     
  4. Durch diesen Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, Plan Nr. 08-01/6, überlagert werden, aufgehoben:
  • Bebauungsplan "Änderung und Erweiterung Industriegebiet West, Teil I", Plan Nr. 08-01/2 in Kraft seit 10.04.1986.    

14    Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Hasenweide Süd" in der Gemeinde Essingen (95. FNP-Änderung)

  • Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Feststellungsbeschluss

6122/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage A) vom 22.02.2022 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
     
  2. Die 95. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Hasenweide-Süd“ in der Gemeinde Essingen bestehend aus dem Plan und der Begründung vom 16.09.2021 (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen) wird festgestellt.
     
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.
© Stadt Aalen, 19.03.2022