Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 21. Januar 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bebauungsplan "Zwischen Mauer-, Brunnen-, Hofacker-, und Bischof-Fischer-Straße" im Planbereich 02-07 in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/1 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-07/1 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 und § 13 a BauGB

6120/022 - Vorberatung

Die Ausschussmitglieder äußern einige Änderungswünsche bezüglich der Ziffer 2 und verweisen die folgenden, zu ergänzenden Beschlussanträge zur Entscheidung an den Gemeinderat. 

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 01.12.2012); Der Abgrenzungsplan zum Aufstellungsbeschluss vom 22.10.2012 wird übernommen.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
     
  5. Folgende rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 02-07/1 überlagert werden:
  • Bebauungsplan SBB-1886-557: Baulinien v. 17.05.1886 aus Stadtbaublatt, genehmigt/in Kraft seit 17.05.1886;
  • Bebauungsplan: SBB-1911-2217 Baulinie v.17.05.1911 aus Stadtbaublatt, genehmigt/in Kraft seit 17.05.1911;
  • Bebauungsplan II-07 zwischen Wilhelmstraße/Mahnmal, Gartenstraße/St.-Johann-Straße, genehmigt/in Kraft seit 16.09.1933;
  • Ortsbauplan zwischen Gmünder- und Gartenstraße, Plan Nr. II-02, in Kraft seit 06.04.1957;
  • Baulinienänderung Seilerstraße - Brunnenstaße, Plan Nr. II-01, in Kraft seit 25.02.1958; 
  • Bebauungsplan Gartenstraße 42, Plan Nr. II-07/2, in Kraft seit 04.05.1960.

2 Ergänzung zur Sitzungsvorlage 6120/028 in Bezug auf Nachhaltigkeit Bebauungsplan "Eichholzweg nördlich der Dorfstraße" im Planbereich 80-05, Plan Nr. 80-05 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 80-05 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6120/028 6120/028-1 - Vorberatung

Der Ausschuss hat bezüglich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Eichholzweg nördlich Dorfstraße“ und der Ergänzung in Bezug auf Nachhaltigkeit dem Gemeinderat keine Empfehlung ausgesprochen.

3 Nachhaltige Entwicklung des Baugebiets Galgenberg-Ost – Grundsatzbeschluss

6720/024 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die folgenden, gegenüber der Sitzungsvorlage geänderten Beschlussanträge zur Annahme.

  1. Der Gemeinderat beschließt, das Baugebiet Galgenberg-Ost als zukunftsweisendes und innovatives Quartier zu Klimaschutz, umweltfreundlicher Mobilität und mit einer hohen Freiraumqualität zu entwickeln.

    Dazu gehören: 
    a) Für eine nachhaltige Entwicklung des Quartiers ist eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen sicher zu stellen.
    Die Maßnahmenflächen M1, M2 und M3 werden zum ökologischen Ausgleich und zum naturnahen Spielen entwickelt.
    Gemeinschaftsgärten werden auf möglichst großen Grünflächen in den Höfen sowie westlich der privaten Grünfläche (Verkehrsgrün und Parkplätze) entstehen. 
    b) Das Baugebiet wird soweit als möglich über ein modifiziertes Mischsystem entwässert werden: Das unbelastete bzw. gering belastete Niederschlagswasser wird in Regenwasserkanälen über die Grünzone Schafgärten abgeführt und dort in einer naturnahen Regenwassermulde mit vorgeschalteter Behandlungsanlage gepuffert.
    c) Der Straßenraum wird verkehrsberuhigt als öffentlicher Raum mit Straßenbäumen gestaltet, so dass er zur gestalterischen, ökologischen und klimatischen Qualität des Quartiers beiträgt. 
     
  2. Die umweltfreundliche Mobilität wird gefördert:

    a) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich für eine bessere Busanbindung (verbesserte Taktung der bisherigen Buslinien und den neuen Regiobus nach Neresheim) auf Kreisebene einzusetzen.
    b) Für Fußgänger und Radfahrer ist eine gute Vernetzung durch entsprechende Straßenraumgestaltung und Wegebau (Verbindung der Quartiersplätze, Schafgärten, Anbindung Hirschbachtal und Tannenwäldle) sicherzustellen. 
    c) Am Quartierseingang wird ein Carsharing-Angebot eingerichtet.
    d) entfällt 
    e) Am Quartierseingang wird ein Mobilitäts-Hub (Parkhaus) für Bewohner und Besucher eingerichtet (Parken, Ladesäulen, Carsharing, Fahrräder, Nähe zur Bushaltestelle).
     
  3. Mit dem Ziel eines digitalen Modellquartiers wird neben der Sicherstellung grundlegender Konnektivitätstechnologien im Rahmen der Projekte „AA-HDH GemeinsamDigital“, „AA-Mobil“ und „InKoMo 4.0“ eine digitale Austauschplattform für Bewohner, digitale Mobilitätslösungen zur Vernetzung der Verkehrsarten sowie ein dynamisches Parkleitsystem (Parkhaus) entwickelt werden. Weitere smarte Anwendungen (z.B. smart Waste, smarte Beleuchtung, Smarte Logistik/Paketstation) werden geprüft und nach Möglichkeit integriert.
     
  4. Im Neubaugebiet Galgenberg-Ost sind Einzel-, Doppel- Reihen und Mehrfamilienhäuser mindestens in KfW 40 Bauweise und innovative und förderfähige Energiekonzepte zu realisieren. Ein Anteil von mind. 30%, beim Geschosswohnungsbau 100%, der Dachflächen wird für solare Nutzung festgesetzt, zzgl. eines Speichers. Auf Wärmedämmverbundsysteme auf Erdölbasis wird aus ökologischen Gründen grundsätzlich verzichtet. Die Festlegungen erfolgen in den Kauf- und Umlegungsverträgen.
     
  5. Die Außenanlagen und Gärten werden möglichst naturnah angelegt. Beim Geschosswohnungsbau sind gemeinschaftliche Flächen allen Bewohnern zur Verfügung zu stellen (inkl. Spielmöglichkeiten).
     
  6. Baufelder für Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser werden im Rahmen eines offenen Investorenauswahlverfahrens (Konzeptverfahren) vergeben.

    a) Der Wohnhof zwischen den Reihenhäusern im Baufeld RH2 wird autoreduziert gestaltet und die Autos der Bewohner in einer zentralen Parkierungsanlage untergebracht.
    Die zentrale Parkierungsanlage wird auf dem Baufeld MFH6 am Gebietseingang errichtet.
    b) Der Erwerber des Geschosswohnungsbaufelds MFH5 wird verpflichtet, eine Parkierungsanlage sowohl für Dauerparker (u.a. der Reihenhäuser) als auch für Besucher des Gebietes (Kurzzeitparker) zu errichten.
    c) Auf dem Baufeld MFH4 wird bei Bedarf eine Kita integriert. 
     
  7. Im Rahmen des Geschosswohnungsbaus wird ein Gemeinschaftsraum als Quartierstreff zur Verfügung gestellt (ggf. Synergien mit der Kita).
     
  8. Das neue Baugebiet erhält den Namen: 
    „Wohnen am Tannenwäldle“
     
  9. Die Entwicklung des Baugebiets wird durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit sowie Fachveranstaltungen begleitet. Für die hochwertige nachhaltige und klimagerechte Entwicklung werden die verschiedenen Anforderungen und Prozesse von der Planung bis zum Bau integriert gesteuert.
© Stadt Aalen, 24.01.2021