Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 27. Januar 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Baubeschluss zum Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten ("Weiße Flecken") des Stadtgebiets

6621/035 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Erschließung der “Weißen Flecken“ wird zugestimmt.
     
  2. Dem weiteren Vorgehen bei “Grauen Flecken“ wird zugestimmt.
     
  3. Der Kooperation mit Hüttlingen wird zugestimmt (vgl. III, Seite 4). 
     
  4. Die Oberbauleitung liegt beim Tiefbauamt.    

1.1 Ergänzung zu Sitzungsvorlage 6621/035: "Baubeschluss zum Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten ("Weiße Flecken") des Stadtgebiets"

6621/035-1 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Der Erschließung der „Weißen Flecken“ wird unter Berücksichtigung der geänderten Planung/Kosten zugestimmt. 

2 Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" - Aktivierung und Weiterentwicklung der Altstadt von Aalen zu einem multifunktionalen Stadtraum

6721/021 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Das Projekt „Aktivierung und Weiterentwicklung der Altstadt von Aalen zu einem multifunktionalen Stadtraum“ im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wird begrüßt. Die Verwaltung wird mit der weiteren Antragsstellung und Umsetzung beauftragt.
     
  2. Dem Ausgabenplan zur Umsetzung des Förderprogramms wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Der Übernahme des Eigenanteils durch die Stadt Aalen wird zugstimmt.

3 Fortschreibung des Nahverkehrsplans

6721/019 - Vorberatung

Die Vorlage wird um die Vorschläge der AUST-Sitzung ergänzt. Erneute Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatsitzung am 17.02.2022.

Der Stellungnahme der Stadt Aalen zur Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) für den Ostalbkreis 2021 wird zugestimmt (Anlage 1).

4 Bericht "Wohnen am Tannenwäldle"

6721/016 - Kenntnisnahme

Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis. 

  1. Das Baugebiet „Wohnen am Tannenwäldle“ wird entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss zur Klimaneutralität als beispielhaftes klimaneutrales und klimaangepasstes Baugebiet entwickelt.
     
  2. Der Straßenraum wird entsprechend dem Entwurfsplan des Büros stadtlandschaftsarchitektur gestaltet (Anlage 1, Folie 8). Der Bebauungsplan sichert die Umsetzung der Straßenraumplanung mit Festsetzung der Straßenbäume und Grünflächen. Im Osten wird eine straßenbegleitende, öffentliche Baumreihe (ca. 5 m Breite) ergänzt. Zur Sicherung der Baum- und Leuchtenstandorte werden die Zufahrtsverbote festgelegt. Im Straßenraum werden lediglich Behindertenstellplätze ausgewiesen.
     
  3. Ein neuer Containerstandort für Altglas und Weißblech in Form eines Unterflur-Systems wird an der Ziegelstraße gegenüber dem tegut Markt errichtet. Im Baugebiet sind
    Unterflurcontainer an zentralen Orten für die Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen und werden für die Geschosswohnungsbauten vertraglich vereinbart (Anlage 1, Folie 17.1).
     
  4. Am Quartierseingang entsteht ein Mobilitäts-Hub mit ca. 180 Stellplätzen, mit Ladesäulen, Parkleitsystem, Fahrradverleih, Carsharing und Packstation sowie Solaranlage. Eine Erweiterung der Quartiersgarage soll optional möglich sein. Es wird geprüft, die Bushaltestelle auf die Höhe der Quartiersgarage mit direktem Zugang zum Wohngebiet Schlatäcker und zum Wohnen am Tannenwäldle zu legen (Anlage 1, Folie 20).
     
  5. A) Auf den Grundstücken G1 – G8, R1 und R2 und D1 können maximal 30 % der baurechtlich notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden. Die weiteren 81 Stellplätze müssen in der Quartiersgarage nachgewiesen werden (Anlage 1, Folie 22).
    B) Auf den Grundstücken D2, D3 und R3, R4 können keine baurechtlich notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden. Diese 26 baurechtlich notwendigen Stellplätze müssen
    in der Quartiersgarage nachgewiesen werden.
    C) Da es im Quartier nur sehr wenige öffentliche Stellplätze im Straßenraum geben wird, werden 50 öffentliche und bewirtschaftete Stellplätze in der Quartiersgarage vorgehalten werden.
     
  6. Das Baugebiet „Wohnen am Tannenwäldle“ wird entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss zur „Klimaneutralität bis 2035“ umgesetzt: Dazu wird eine Energieversorgung des Baugebiets über Fernwärme für Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Geschosswohnungsbau verlegt und der Anschluss privatrechtlich vereinbart (Anlage 1, Folie 24).
     
  7. Grundsätzlich soll für die wichtigen Wege ins Hirschbachtal Folgendes weiterverfolgt werden: Der westliche Weg (A) in Richtung Waldorfschule und –Kindergarten soll möglichst befestigt (asphaltiert) und am Steilhang mit einer Treppenanlage versehen werden. Der Weg (B) in Richtung Eingang Kombibad soll auf städtischen Grundstücken mäandriert, dadurch weniger steil und auch intelligent beleuchtet (Smarte Straßenbeleuchtung)
    sowie asphaltiert werden (Anlage 1, Folie 16.1 und 16.2).

5 Radverkehrsbericht Januar 2022

6721/020 - Information

Der Sachstandsbericht zum Thema Radverkehr wird zur Kenntnis genommen.

6 Fortschreibung der Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Aalen, Rahmenplanung als Grundlage für die Bauleitplanung

6121/035 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:  

  1. Die Empfehlungen des Berichtes “Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten für die Stadt Aalen” für eine nachhaltige Vergnügungsstättensteuerung werden als städtebauliche Planung (Rahmenplan) entsprechend des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen (s. Anlage A).
     
  2. Die Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption werden künftig in die Abwägung in betroffenen Bebauungsplanverfahren eingestellt.

 

7 Bebauungsplan "Änderung des Bebauungsplanes Plan Nr. 08-01/5 zur Steuerung von Vergnügungsstätten" im Planbereich 08-01, Plan Nr. 08-01/11 in Aalen-West - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB, § 9 BauGB und § 13a BauGB - Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB

6121/036 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlussanträge: 

  1. Es wird ein einfacher Bebauungsplan für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB und § 9 BauGB).
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 03.11.2021); siehe Anlage B.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
     
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
     
  5. Die Entwürfe des Bebauungsplans (Lageplan mit Textteil vom 11.11.2021, Stadtplanungsamt Aalen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung) und der Begründung (11.11.2021, Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A) werden gebilligt.
     
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
     
  7. Durch das Verfahren wird folgender rechtskräftiger Bebauungsplan geändert: 
    •    Plan Nr. 08-01/5 "Änderung des Bebauungsplanes (Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet West 1963), Plan Nr. 08-01/1 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbe- u. Industriegebieten u. zur Steuerung von Vergnügungsstätten“, in Kraft seit 28.03.2001

8 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Bolzensteig VI" in der Gemeinde Hüttlingen (106. FNP-Änderung) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

6121/037 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlussanträge: 

  1. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Bolzensteig VI“ in der Gemeinde Hüttlingen (106. FNP-Änderung, gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 14.12.2021), die Begründung zur 106. FNP-Änderung (gefertigt am 12.11.2021 / 05.01.2022 vom Büro Stadtlandingenieure im Auftrag der Gemeinde Hüttlingen und dem Stadtplanungsamt der Stadt Aalen) werden gebilligt.
     
  2. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können. 
     
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

9 Stellplatzablösungen Sachstandsbericht für die Jahre 2017-2020 und Verwendung der Einnahmen

6021/042 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge: 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Der Verwendung der in den Jahren 2017- 2020 vereinnahmten Stellplatzablösebeträge für die aufgeführten Maßnahmen wird zugestimmt.

10 Beschaffung einer mobilen Wildkrautbekämpfungsanlage auf Heißwasserbasis

6821/006 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik stimmt der Beschaffung einer mobilen Wildkrautbekämpfungsanlage für den Bau- und Grünflächenbetrieb zu. 
Der Auftrag zur Lieferung der Anlage wird der Fa. Ulrich Hofmann, Günzburg für das Fabrikat
Weco M City zum Preis von 86.812,88 € erteilt.

© Stadt Aalen, 29.01.2022