Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 8. Dezember 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Auszeichnungsverfahren "Beispielhaftes Bauen im Ostalbkreis" der Architektenkammer Baden-Württemberg und "Respekt und Perspektive. Bauen im Bestand" der deutschen Bauzeitung hier: Auszeichnungen der Stadt Aalen

II22/002 - Information

Die Auszeichnungen im Bereich Hochbau werden anerkannt.

2 Bebauungsplan "Technologiepark Aalen-Ebnat/A7" im Planbereich 35-03, Plan Nr. 35-03 in Aalen-Ebnat und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 35-03 sowie 118. FNP-Änderung "Technologiepark Aalen-Ebnat/A7" in Aalen-Ebnat - Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB

6122/042 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 08.11.2022); siehe Anlage B.
     
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
     
  4. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern (118. FNP-Änderung).

3 Städtebaulicher Entwicklungsbereich "Technologiepark Aalen-Ebnat/A7 - nördlich der B 29a" Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen

6022/036 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem im beigefügten Lageplan vom 09.11.2022 abgegrenzten Untersuchungsbereich.
     
  2. Der Beschluss wird nach § 165 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 141 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung durch Externe einzuholen.

4 Erlass einer Vorkaufssatzung für das Gebiet "Technologiepark Aalen-Ebnat/A7 - nördlich der B29a" in Aalen-Ebnat, Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

6122/043 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Stadt Aalen beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht (Satzungsbeschluss) nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.
     
  2. Die betroffenen Flurstücke sind in der Satzung aufgeführt. Das Satzungsgebiet in Aalen-Ebnat ist zeichnerisch in der Anlage B abgegrenzt.

5 Sachstandsbericht zur weiteren Umsetzung des Baugebietes "Wohnen am Tannenwäldle" und zur Konzeptvergabe/Investorenauswahlverfahren/Bauplatzvergabe

6022/039 - Kenntnisnahme

Der Sachstandsbericht wird zu Kenntnis genommen.

6 Bebauungsplan "Wohnen am Tannenwäldle" in den Planbereichen 04-01 und 04-04, Plan Nr. 04-04/3 im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 04-04/3

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6122/029 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 17.11.2022 betreffend des genannten Bebauungsplans und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage F).
     
  2. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
     
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.11.2021 im Süden bzw. Südwesten ab (Bereich geplante Quartiersgarage).
     
  4. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“, Plan Nr. 04-04/2 vom 05.05.2021 wird aufgehoben, sobald der Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan Nr. 04-04/3, rechtskräftig wird.

    

7 Bebauungsplan "Union-Areal" im Planbereich 07-01, Plan Nr. 07-01/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 07-01/4

  • 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6122/037 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil und Legende vom 30.09.2022, LK&P Ingenieure, Mutlangen/Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen/Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung mit Umweltbericht (30.09.2022, LK&P Ingenieure, Mutlangen), (Anlagen A, B und C) werden gebilligt.
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage D) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. Auslegung.
     
  3. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung des früher eingeleiteten Bebauungsplanverfahren „Wilhelm-Merz-Straße/Aalen-Süd“, Plan Nr. 07-01/5 (Anlage E) sind ebenfalls Grundlage für die Planfassungen für die 1. Auslegung.
     
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da der Bebauungsplan keine besonders hohe Komplexität aufweist.
     
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
     
  6. Folgende rechtskräftige und im Verfahren befindliche Bebauungspläne/Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Plans/der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 07-01/4 überlagert werden:

    a)    Rechtskräftige Bebauungspläne:
    •    Ortsbausatzung für Aalen, rechtskräftig seit 17.03.1960 mit Änderungen vom 17.11.1960, 25.05.1961 und 21.02.1963.
    •    Baulinien aus Stadtbaublatt, Plan Nr. SBB-1892-1262 (in Kraft seit 17.06.1892).
    •    Baulinien aus Stadtbaublatt, Plan Nr. SBB-1885-1114 (in Kraft seit 19.08.1885).

    b)    Bebauungspläne im Verfahren:
    •    Änderung der Ortsbausatzung Aalen im Bereich der Gewerbezone Aalen-Süd zwischen der Alten Heidenheimer Straße und dem Burgstall, Plan Nr. 07-02 (Auslegungsbeschluss 03.11.1988).
    •    Innenstadtergänzung Aalen-Süd (1. Abschnitt), Plan Nr. 07-01/1 (Auslegungsbeschluss 13.07.2006).
    •    Wilhelm-Merz-Straße/Aalen-Süd, Plan Nr. 07-01/5 (Aufstellungsbeschluss 26.09.2019).

8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hinterer Keßler" in den Planbereichen 10-07, 79-02 und 79-03, Plan Nr. 10-07/5 in Aalen-Hammerstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 10-07/5 sowie 116. FNP-Änderung "Hinterer Keßler" in Aalen-Hammerstadt

  • Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB
  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6122/032 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird stattgegeben (§ 12 BauGB).
     
  2. Es wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
     
  3. Dem Abgrenzungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 09.11.2022, siehe Anlage D).
     
  4. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
     
  5. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Bereich „Hinterer Keßler“ im Parallelverfahren zu ändern.

9 Bebauungsplan "Quartier zwischen Bahnhofstraße, Eisenstraße, Oesterleinstraße und Gerberstraße" im Planbereich 03-06, Plan Nr. 03-06/9 in Aalen Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-06/9

  • Prüfung der abgebebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6122/038 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 14.10.22 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B). 
     
  2. Im Rahmen der redaktionellen Änderungen werden Planzeichnung, textliche Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan angepasst (Anlage C und D).
     
  3. Die als Anlagen beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A)
     
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 03-06/9) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden.

    Rechtskräftige Bebauungspläne:
    •    Ortsbausatzung Aalen (in Kraft seit 23.10.1960)  
    •    „Industriegebiet Nord 1960“, Plan-Nr. III-06/3, in Kraft seit 04.11.1961
    •    „Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Nord 1960 (Plan Nr. III-06/3)“, Plan Nr. 03-06, in Kraft seit 24.10.1985
    •    „Bahnhofstraße“, Plan-Nr. 01-01/1, in Kraft seit 26.11.1965

    Bebauungspläne im Verfahren:
    •    „Nördliche Bahnhofstraße“, Plan-Nr. 01-01/7, Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2008
    •    „Gewerbegebiet Nord“, Plan-Nr. 03-06/1, Auslegungsbeschluss vom 20.06.1991    

10 Bebauungsplan "Nördlich der Querspange Stiewingstraße im Bereich der ehemaligen Eisengießerei" im Planbereich 71-07, Plan Nr. 71-07/2 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 71-07/2

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 6 LBO

6122/039 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung der beigefügten Liste vom 18.10.2022 betreffend des Bebauungsplans und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage G).
     
  2. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
     
  3. Folgende gebilligte und rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 71-07/2 überlagert werden:

    Rechtskräftige Bebauungspläne
    •    Ortsbausatzung von Wasseralfingen, in Kraft seit: 25.07.1957; diese gilt im Bebauungsplanbereich Plan Nr. 01-02
    •    Plan Nr. LXXI-05, „Wilhelmstraße-Süd“; in Kraft seit: 10.02.1939
    •    Plan Nr. LXXI-01-T2, „Ortsbauplan Wasseralfingen Südteil“, in Kraft seit: 03.03.1893

    Gebilligter Bebauungsplan
    •    Plan Nr. 07-07; „Gewerbe- und Industriegebiet zwischen K 3311, Kocher- und Wilhelmstraße, südlich der Schafgasse im Bereich Eisenschmelze“; Billigungsbeschluss: 27.05.1987

11 Bebauungsplan "Änderung Bebauungsplan Rauental westlich der Straße Im Vogelsang" im Planbereich 10-09, Plan Nr. 10-09/3 in Aalen-Oberrombach und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 10-09/3

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6122/040 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 24.10.2022 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage E).
     
  2. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
     
  3. Folgender Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden:
    - Plan Nr. 10-09/2, „Rauental“, genehmigt/in Kraft seit 21.07.2004

12 Bildungscampus Braunenberg - Budgeterhöhung und Erweiterung des Baubeschlusses

6522/033 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Umfang der Maßnahme wird erweitert.
     
  2. Das Budget für das Projekt Bildungscampus Braunenberg wird für die Erweiterung und gemäß der aktuellen Kostensteigerungen auf 14,88 Mio. € erhöht.

13 Einführung eines Mehrwegbecher-Systems in Aalen

0222/004 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich Enthaltung die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Umsetzung des Projekts wie in der Vorlage beschrieben, wird zugestimmt.
     
  2. Dem jährlichen Zuschuss an Aalen City Aktiv i. H. v. 5.000 Euro p.a. wird zugestimmt und im Haushalt 2023ff berücksichtigt.

14 Finanzielle Zuwendungen von Betreibern für erneuerbare Energien an die Gemeinde gem. § 6 EEG - Regelung in Aalen

6722/023-1 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass Betreiber von Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen entsprechend § 6 EEG eine Zuwendung an die Stadt Aalen entrichten.
     
  2. Die Stadt Aalen verlangt für den Abschluss der Vereinbarungen von den Betreibern von Freiflächenanlagen ein Konzept, dass den fachlichen Kriterien für die naturschutzverträgliche Gestaltung von Freiflächenanlagen entspricht.
     
  3. 50% der Zuwendungen gem. § 6 EEG sollen jeweils die Stadtteile mit den Standorten von erneuerbaren Energien Anlagen erhalten für Landschafts- und Freiraumprojekte, Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte oder soziale Projekte in dem Teilort.
     
  4. 50% der Zuwendungen soll in neue innovative Projekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in den Gesamthaushalt der Stadt fließen.
     
  5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Änderungssatzung für die Hauptsatzung vorzubereiten, um die Zuständigkeit der Ortschaftsräte auf die in Ziffer 3 genannten Bereiche zu erweitern.

15 Bau- und Vergabebeschluss für Radwegemarkierungen gemäß des Radwegekonzepts der Stadt Aalen

6622/042 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

  1. Den Planungen zur Ausführung auf Grundlage des Radverkehrskonzeptes wird zugestimmt.
     
  2. Den Kosten für die ausgeschriebenen Arbeiten in Höhe von 220.100,76 € wird zugestimmt. 
     
  3. Der Auftrag wird an den einzigen Bieter, Fa. Lautenschlager + Kopp  zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 24.11.2022 vergeben.
     
  4. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

16 Änderung Friedhofsordnung (FHO) durch Aufnahme des § 12d Urnenrasengräber

6722/017 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung und stimmt somit der Aufnahme des § 12d Urnenrasengräber zu.

17 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 10.12.2022