Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatung www.aalen.de/Ratsinformationssystem
mündl. Bericht Information
6620/028 Vorberatung
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
0120/004 Einbringung
Die Mitglieder des AUST nahmen den Bericht zur Kenntnis:
Der in Anlage 3 (nichtöffentlich) vorgeschlagenen Priorisierung der weiteren Baulandentwicklung (2020-2025) wird zugestimmt.
6020/036 Vorberatung
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Abtretung städtischer Grundstücke werden wie in der Anlage dargestellt neu gefasst.
a) Radwegeverbindung von der Tallage über Unterkochen auf das vordere Härtsfeld
0120/002 Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden geänderten Beschluss auf Antrag der CDU-Faktion:
Der Weg der stillgelegten Strecke der Härtsfeldbahn eignet sich dafür und soll so ausgebaut werden, dass Fußgänger und Radfahrer sichere und günstige Bedingungen vorfinden.
Die Bezeichnung des Wegs soll lauten: „Fußweg – Radfahrer frei“. Der asphaltierte Streckenabschnitt „Grüß-Gott-Wegle“ soll zurückgebaut werden und ist mit einem wasserdurchlässigen und gut befahrbaren Belag zu versehen, wodurch eine Verbreiterung des Wegs erreicht wird.
Für den Streckenteil auf dem Viadukt soll Schrittgeschwindigkeit gelten. Der Tunnel bleibt außen vor.
b) Erlass und Umsetzung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Aalen
6720/009 Vorberatung
Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der CDU-Fraktion auf Anfang 2021 vertagt:
Der Gemeinderat beschließt die Baumschutzsatzung
a) "Kombibad Hirschbach Aalen" in den Planbereichen 04-02, 04-04, Plan Nr. 04-02/4 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-02/4
6120/020 Vorberatung
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Mitglieder des AUST empfahlen bei zwei Enthaltungen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
• „Sport- und Freizeitgelände im Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04, in Kraft seit 15.02.1980.
• „Hirschbach/Heide“, Plan Nr. 04-03/1, in Kraft seit 12.08.1972
Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
b) "Änderung des Bebauungsplans 07-06 im Bereich südlich der Vogtlandstraße und östlich der Saarstraße " im Planbereich 07-06, Plan Nr. 07-06/8 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 07-06/8
6120/021 Vorberatung
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können
c) "Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Wasserpfeifengaststätten" in den Planbereichen 01-01, 01-02, 01-03, 02-01, 02-07, 03-03 und 04-02, Plan Nr. 01-02/9 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 01-02/9
6120/023 Vorberatung
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 9 BauGB
Es erging keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat:
Durch das Verfahren werden rechtskräftige Bebauungspläne/ Baulinien teilweise aufgehoben, ergänzt oder abgeändert, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 01-02/9 überlagert werden
a) Arbeiten zur Hochwasserschutzmaßnahme Braunenberg sowie erstmalige Herstellung eines Mischwasserkanals in der Steinstraße in Aalen-Wasseralfingen
6620/026 Entscheidung
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Anmerkung: Die hier dargestellten Summen entsprechen den Bruttobeträgen mit 19 % Mehrwertsteuer, da die Bieter unterschiedliche Mehrwertsteuersätze (16 % und 19 %) verwendet haben und die Summen dadurch nicht miteinander vergleichbar sind. Die Maßnahme wird 2020/2021 umgesetzt (wahrscheinlich erneute Änderung der Mehrwertsteuer).
b) Arbeiten zur Erschließung des Gewerbegebiets Staudenfeld westlich Kellerhaus in Aalen-Oberalfingen
6620/027 Vorberatung
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Die Kosten für die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen in Höhe von 292.044,62 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke