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Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelr, Stadtentwicklung und Technik (AUST) am Donnerstag, 8. Oktober 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatung www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Bericht über die Sonderverkehrsschau im Bereich Greut

mündl. Bericht Information

2. Baubeschluss zur Jahresausschreibung Straßenbau 2021

6620/028 Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Dem Jahresleistungsverzeichnis Straßenbau 2021 wird zugestimmt.
  2. Die Finanzierung in Höhe von rund 1.035.000 € geht zu Lasten der Produktgruppe 5410 (Gemeindestraßen) und auf die entsprechenden Investitionsstellen bei Neubaumaß    nahmen, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  3. Die Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.

3. Bericht zum Handlungsprogramm Wohnen (2020/2021)

0120/004 Einbringung

Die Mitglieder des AUST nahmen den Bericht zur Kenntnis:

  1. Der 4. Zwischenbericht zum Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Aalen (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bericht zum Innenentwicklungsmanagement der Stadt Aalen (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

Der in Anlage 3 (nichtöffentlich) vorgeschlagenen Priorisierung der weiteren Baulandentwicklung (2020-2025) wird zugestimmt.

4. Anpassung der Allgemeinen Bestimmungen für die Abtretung städtischer Grundstücke

6020/036 Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Allgemeinen Bestimmungen für die Abtretung städtischer Grundstücke werden wie in der Anlage dargestellt neu gefasst.

5. Nachhaltigkeit (er)leben - Handlungsprogramm Umwelt

a) Radwegeverbindung von der Tallage über Unterkochen auf das vordere Härtsfeld

0120/002 Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden geänderten Beschluss auf Antrag der CDU-Faktion:

Der Weg der stillgelegten Strecke der Härtsfeldbahn eignet sich dafür und soll so ausgebaut werden, dass Fußgänger und Radfahrer sichere und günstige Bedingungen vorfinden.

Die Bezeichnung des Wegs soll lauten: „Fußweg – Radfahrer frei“. Der asphaltierte Streckenabschnitt „Grüß-Gott-Wegle“ soll zurückgebaut werden und ist mit einem wasserdurchlässigen und gut befahrbaren Belag zu versehen, wodurch eine Verbreiterung des Wegs erreicht wird.

Für den Streckenteil auf dem Viadukt soll Schrittgeschwindigkeit gelten. Der Tunnel bleibt außen vor.

 

b) Erlass und Umsetzung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Aalen

6720/009 Vorberatung

Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der CDU-Fraktion auf Anfang 2021 vertagt:

Der Gemeinderat beschließt die Baumschutzsatzung

6. Bebauungspläne

a) "Kombibad Hirschbach Aalen" in den Planbereichen 04-02, 04-04, Plan Nr. 04-02/4 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-02/4

6120/020 Vorberatung

- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Mitglieder des AUST empfahlen bei zwei Enthaltungen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 11.04.2019 ab. Dem geänderten Abgrenzungsplan wird zugestimmt (Stand 12.08.2020, siehe Anlage B).
  2. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 16.09.2020 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
  3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 16.09.2020, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH), und der Begründung (16.09.2020, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH) mit Umweltbericht (16.09.2020, Landschaftsplanung Langenholt), Anlage A, B und C werden gebilligt.
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen, dies ist aufgrund der Komplexität der Planung erforderlich.
  5. Folgende im Verfahren befindliche und rechtskräftige Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 04-02/4, überlagert werden:
    1. Rechtskräftige Bebauungspläne:

• „Sport- und Freizeitgelände im Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04, in Kraft seit 15.02.1980.

• „Hirschbach/Heide“, Plan Nr. 04-03/1, in Kraft seit 12.08.1972

  1. Bebauungspläne im Verfahren: • „Campingplatz Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04/1, Aufstellungsbeschluss vom 25.08.1988.

Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

 

b) "Änderung des Bebauungsplans 07-06 im Bereich südlich der Vogtlandstraße und östlich der Saarstraße " im Planbereich 07-06, Plan Nr. 07-06/8 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 07-06/8

6120/021 Vorberatung

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 18.06.2020; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 13.08.2020, LK&P Ingenieure, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (13.08.2020, LK&P Ingenieure, Mutlangen, Anlage A und B) werden gebilligt.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 07-06/8) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 07-06/8 überlagert werden, aufgehoben:
  • Bebauungsplan „Saarstraße - Langertstraße 1965“, Plan Nr. 07-06, in Kraft seit 21.05.1965
    1. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).

Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können

 

c) "Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Wasserpfeifengaststätten" in den Planbereichen 01-01, 01-02, 01-03, 02-01, 02-07, 03-03 und 04-02, Plan Nr. 01-02/9 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 01-02/9

6120/023 Vorberatung

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 9 BauGB

Es erging keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 25.08.2020); siehe Anlage B).
  3. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan gem. § 9 BauGB aufgestellt.

Durch das Verfahren werden rechtskräftige Bebauungspläne/ Baulinien teilweise aufgehoben, ergänzt oder abgeändert, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 01-02/9 überlagert werden

 

 

7. Vergaben

a) Arbeiten zur Hochwasserschutzmaßnahme Braunenberg sowie erstmalige Herstellung eines Mischwasserkanals in der Steinstraße in Aalen-Wasseralfingen

6620/026 Entscheidung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter,  Firma Bortolazzi, Bopfingen, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 07.09.2020 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 472.112,52 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahme in Höhe von 237.152,85 € erfolgt über die Produktgruppe 5520 bzw. die Investitionsnummer I660133.)
  3. Die Kosten für die Verlegung des Mischwasserkanals in Höhe von 234.929,67 €  gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

Anmerkung: Die hier dargestellten Summen entsprechen den Bruttobeträgen mit 19 % Mehrwertsteuer, da die Bieter unterschiedliche Mehrwertsteuersätze (16 % und 19 %) verwendet haben und die Summen dadurch nicht miteinander vergleichbar sind. Die Maßnahme wird 2020/2021 umgesetzt (wahrscheinlich erneute Änderung der Mehrwertsteuer).

 

b) Arbeiten zur Erschließung des Gewerbegebiets Staudenfeld westlich Kellerhaus in Aalen-Oberalfingen

6620/027 Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Bortolazzi, Bopfingen  zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 22.09.2020 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 787.506,60 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten einschließlich der Löschwasserversorgung in Höhe von 495.461,98 € erfolgt über die Investitionsnummer I660170.

Die Kosten für die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen in Höhe von 292.044,62 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke

 

 

 

© Stadt Aalen, 15.10.2020