Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik am 12. März 2020
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatungwww.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Bebauung des südlichen Baufeldes im Baugebiet "Krautgarten-Birkenmahd II" in Ebnat
6120/005 - Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Erläuterungen zu dem städtebaulichen Vorschlag sowie den Vorgaben zu Dichtewerten werden zur Kenntnis genommen.
- Der städtebauliche Vorschlag (siehe Anlage B) soll als Grundlage für die zukünftige Bebauung für das südliche Baufeld im Baugebiet „Krautgarten-Birkenmahd II“ gewählt werden.
2 Nachhaltigkeit (er)leben - Handlungsprogramm Umwelt
a) Baubeschluss für den Gehwegausbau zu einem kombinierten Geh- und Radweg entlang der Wilhelm-Merz-Straße in Aalen
6720/003 - Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Gehwegverbreiterung zu einem kombinierten Geh- und Radweg entlang der Wilhelm-Merz-Straße vom Einkaufszentrum zur Einmündung des Landratsamtes wird wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, durchgeführt.
- Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 160.000 € für diesen kombinierten Geh- und Radweg erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
- Die Planung wird vom Amt für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität ausgeführt. Die Bauleitung erfolgt vom Ingenieurbüro „Faktorgrün“.
b) Baubeschluss zur barrierefreien Umgestaltung der bestehenden Bushaltestellen in der Dewanger Straße in Aalen-Fachsenfeld
6620/005 - Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die barrierefreie Umgestaltung der aufgeführten Bushaltestellen wird durchgeführt.
- Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 150.000 € erfolgt über die Investionsnummer I 660096
- Die Planung und Bauleitung wird vom Tiefbauamt durchgeführt
3 Schulbausanierungsprogramm
a) Bohlschule- Sachstandsbericht Fassadensanierung und Zustimmung zu Mehrkosten
6520/002 - Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Fassadensanierung an der Bohlschule zur Kenntnis.
- Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik genehmigt die Mehrkosten in Höhe von 135.000,00 €, die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
b) Bildungs-Campus-Braunenberg, Wasseralfingen: Beauftragung der Objektplanung sowie Fachingenieure auf Basis der Vorentwurfsplanung
6520/004 - Vorberatung
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Objektplanung aufgrund der Vergabeempfehlung aus dem VgV Verfahren.
Die Architektenleistungen für die Objektplanung des 1. Bauabschnitts mit Neubau dreigruppige Kita samt Ganztagesbereich am Bildungs-Campus Braunenberg an das Büro Gruber aus Bad Saulgau auf Grundlage des Ergebnisses des VgV Verfahrens zu vergeben.
c) Bildungs-Campus-Braunenberg, Wasseralfingen: Beauftragung der Fachplanung auf Basis der Vorentwurfsplanung
6520/010 - Entscheidung
Über die drei Punkte wurde getrennt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik beschließt die Vergabe der Fachplanung aufgrund der Vergabeempfehlung aus dem VgV Verfahren.
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
- 1. Die Leistungen für die Fachplanungen Heizung /Lüftung /Sanitär /Gebäudeautomation des 1. Bauabschnitts mit Neubau dreigruppige Kita samt Ganztagesbereich am Bildungs-Campus Braunenberg werden an das Büro Burnickl Ingenieure aus Stuttgart auf Grundlage des Ergebnisses des VgV Verfahrens zu vergeben.
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
- 2. Die Leistung für die Fachplanung Elektro des 1. Bauabschnitts mit Neubau dreigruppige Kita samt Ganztagesbereich am Bildungs-Campus Braunenberg werden an das Büro Röwaplan aus Abtsgmünd auf Grundlage des Ergebnisses des VgV Verfahrens vergeben.
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
- 3. Die Leistung für die Fachplanung Tragwerksplanung des 1. Bauabschnitts mit Neubau dreigruppige Kita samt Ganztagesbereich am Bildungs-Campus Braunenberg wird an das Büro Ohligschläger, Ribarek, Roll aus Aalen auf Grundlage des Ergebnisses des VgV Verfahrens vergeben.
d) Karl- Kessler- Schule
6520/006 - Vorberatung
Statusbericht Baumaßnahme NWT- Fachklassen und Erweiterung des Baubeschlusses um zusätzliche Leistungen
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat nimmt den Statusbericht über den Stand der Baumaßnahme der NWT-Fachklassen in der Karl-Kessler-Schule zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung des Baubeschlusses um 500.000 € für zusätzliche Leistungen zu. Der neue Gesamtbetrag der Maßnahme beträgt damit 1,57 Mio. €. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
e) Langertschule- Baubeschluss über die Sanierung des Flachdaches am Westflügel
6520/005 - Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik fasst den Baubeschluss über die Sanierung des Flachdaches des Westflügels der Langertschule mit einem Kostenvolumen von 225.000 €. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
f) Gartenschule Ebnat - Baubeschluss zur Ertüchtigung der Alten Gartenschule in Ebnat zur Ganztagesbetreuung
6520/009 - Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik fasst den Baubeschluss in Höhe von 340.000 € für die Ertüchtigung der Alten Gartenschule in Ebnat zur Ganztagesbetreuung. Der Finanzierung wird, wie im Sachverhalt dargestellt, zugestimmt.
4 Handlungsprogramm Innenstadt
a) Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen
6119/034 - Vorberatung
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse:
- Die "Einzelhandelsuntersuchung als Grundlage für die Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen" (Berichtsentwurf 10.12.2019) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
- Die "Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen" umfasst insbesondere die Abgrenzung des „Zentralen Versorgungsbereichs“ für die Kernstadt.
- Die "Aalener Sortimentsliste" wird als Bestandteil des kommunalen Entwicklungskonzeptes "Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen" beschlossen.
b) 10-Punkte-Programm zur Stärkung der Innenstadt
0119/007 - Vorberatung
Die Mitglieder des AUST verweisen den Beschlussantrag mit Änderungsanträgen zur Entscheidung an den Gemeinderat:
Der Gemeinderat stimmt dem in der Anlage beigefügten Entwurf des 10-Punkte-Programms zur Stärkung der Innenstadt zu.
5 Bebauungspläne
a) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Aluminiumgießerei Wilhelmstraße, Plan Nr. 71-07/3, im Planbereich 71-07 in Aalen-Wasseralfingen
6120/002 - Vorberatung
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse:
- Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird statt gegeben (§ 12 BauGB).
- Es wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
- Dem Abgrenzungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 27.01.2020); siehe Anlage B.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
- Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
- Folgende gebilligte und rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 71-07/2 überlagert werden:
Rechtskräftige Bebauungspläne:
• Plan Nr. 01-02-WA, „Zur teilweisen Aufhebung der Ortsbausatzung für Wasseralfingen (OBS gilt noch)“, In Kraft seit: 17.08.1989,
• Ortsbausatzung von Wasseralfingen, in Kraft seit: 25.07.1957; diese gilt im Bebauungsplanbereich Plan Nr. 01-02
Gebilligter Bebauungsplan:
• Plan Nr. 71-07; „Gewerbe- und Industriegebiet zwischen K 3311, Kocher- und Wilhelmstraße, südlich der Schafgasse im Bereich Eisenschmelze“, (Billigungsbeschluss: 27.05.1987)
b) "Änderung Sandfeld IV im Bereich der Wendeanlage der Abt-Johannes-Straße" im Planbereich 68-05 u. 68-06, Plan Nr. 68-06/5 in Aalen-Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 68-06/5
6120/003 - Vorberatung
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 10.02.2020 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
- Im Rahmen einer redaktionellen Anpassung werden der Textteil zum Bebauungsplan unter Teil C. Hinweise und entsprechend die Begründung ergänzt (Anlage C).
- Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
- Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/ der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden:
• Aufstellungs- und 1. Auslegungsbeschluss „Änderung Sandfeld IV westlich der Abt- Johannes-Straße“ im Planbereich 68-05 u. 68-06, Plan Nr. 68-06/4 in Aalen-Fachsenfeld vom 12.10.2017 (GR)
• Bebauungsplan „Sandfeld IV“, Plan Nr. 68-06, in Kraft seit 21.06.1975 Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplans Sandfeld IV, Plan 68-06 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, Plan Nr. 68-06/3, in Kraft seit 21.06.2000
- Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (71. FNP-Änderung).
6 Grundsatzbeschluss über die städtebauliche Entwicklung der "Ecke Aalener Straße/Wöhrstraße" (B-Plan Nr. 40-01/3) als neuer Feuerwehrstandort Unterkochen.
6520/001 - Vorberatung
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stimmt dem integrierten städtebaulichen Konzept zum neuen Feuerwehrstandort zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung weiter zu entwickeln und nach Erfordernis externe Planer zu beauftragen.
7 Jahresausschreibung Straßenbau 2020
6620/003 - Vorberatung
Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse:
- Dem Jahresleistungsverzeichnis 2020 wird zugestimmt.
- Die Finanzierung in Höhe von rund 850.000 € geht zu Lasten der Produktgruppe 5410 (Gemeindestraßen) und auf die entsprechenden Investitionsstellen bei Neubaumaßnahmen, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
- Die Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt
8 Baubeschluss zur Sanierung der Hegelstraße in Aalen
6620/002 - Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Sanierung der Hegelstraße von der Einmündung Schellingstraße bis vor die Kreuzung Kantstraße wird zugestimmt.
- Die Finanzierung der Kosten in Höhe von rd. 170.000 € geht zu Lasten der Produktgruppe 5410 (Gemeindestraßen).
9 Grundstücksangelegenheiten
a) Verkauf eines Mehrfamilienhausbauplatzes im Baugebiet "Maiergasse" in Wasseralfingen
- Änderung des Vertragspartners- Anpassung des Beschlusses vom 21.03.2019
6020/005 - Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Dem Verkauf einer ca. 2.531 m² großen Teilfläche der Grundstücke Flst. 38/1 und Flst. 208/3, jeweils Gemarkung Wasseralfingen an eine noch zu gründende Projektgesellschaft der Kling BeteiligungsHolding AG, Dr. Adolf-Schneider-Straße 11, 73479 Ellwangen, vertreten durch die Vorstände Herrn Georg Kling und Herrn Jürgen Kling wird zugestimmt.
- Der Kaufpreis, einschließlich der Ablösebeträge für den Erschließungsbeitrag und des Kostenerstattungsbetrags für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gem. §§ 135 a bis c BauGB, sowie des Abwasserbeitrags, beträgt 335 €/m². Bei einer Größe von ca. 2.531 m² somit vorläufig 847.885 €.
b) Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 885/1 und des Grundstücks Flst. 885/2 Gemarkung Fachsenfeld
6020/003 - Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Stadt Aalen ist bereit, eine Teilfläche des Grundstücks Flst. 885/1 Gemarkung Fachsenfeld mit ca. 132 m² sowie das Grundstück Flst. 885/2 Gemarkung Fachsenfeld mit 1.211 m² an Herrn Joachim Schmid, Ledergasse 14, 73466 Lauchheim-Hülen zu veräußern.
- Der Kaufpreis beläuft sich für die Teilfläche des Grundstücks Flst. 885/1 Gemarkung Fachsenfeld auf 90 €/m² und für das Grundstück Flst. 885/2 Gemarkung Fachsenfeld auf 48 €/m², jeweils zuzüglich der Entwässerungsbeiträge. Die Kaufpreissumme beläuft sich auf voraussichtlich 70.008 € und ist innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrags fällig.
- Dem Erwerber werden Planungskosten in Höhe von 18.385,50 € erstattet und mit dem Kaufpreis verrechnet.
- Der Erwerber trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, des Vollzugs im Grundbuch, die Grunderwerbsteuer und die Vermessungskosten.
- Die Verwaltung wird mit der näheren Ausgestaltung des Vertrags beauftragt.
c) Verkauf des Grundstücks Flst. 1579/15 im Baugebiet "Nördlich der Simmisweiler Straße" in Aalen-Waldhausen
6020/002 - Entscheidung
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Dem Verkauf des Grundstücks Flst. 1579/15, Gemarkung Waldhausen an die Eheleute Fabian und Tina Weiß, Bischof-Fischer-Straße 114/1, 73430 Aalen und an Herrn Tim Brenner, Saarstraße 63, 73431 Aalen wird zugestimmt.
- Der Grundstückspreis beträgt einschließlich des Erschließungs- und Abwasserbeitrags 180 €/m², somit bei einer Größe von 656 m² insgesamt 118.080 €.
© Stadt Aalen, 15.03.2020