Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik am 18. Juni 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre für alle Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Vergnügungsstätten", Plan Nr. 01-02/8

6120/011 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Vergnügungsstätten“, Plan Nr. 01-02/8 für die Geltungsdauer von zwei Jahren.
  2. Dem Abgrenzungsplan des Stadtplanungsamts/Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung vom 26.06.2019 (Anlage B) wird zugestimmt.
  3. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.    

2 Bebauungspläne

a)    Bebauungsplanänderung im Bereich Ecke Bischof-Fischer-Straße und Parkstraße im Planbereich 03-01, Plan Nr. 03-01/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-01/4 
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6120/013 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST haben keine Empfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.05.2020); siehe Anlage B.
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  4. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden:
    - Gebiet zwischen der Bischof-Fischer-Straße und dem Schützenweg / Greut-Ost, Plan-Nr. 03-03/3, in Kraft seit 23.04.1997
  5. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (88. FNP-Änderung).     

b)    "Alte Heidenheimer Straße nördlich der Hochbrücke" im Planbereich 04-01 und 05-01, Plan Nr. 04-01/1 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-01/1
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6120/012 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 14.05.2020; siehe Anlage B).
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 04-01/1) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 04-01/1 überlagert werden, aufgehoben:
    a.    Rechtskräftige Bebauungspläne und Satzungen über örtliche Bauvorschriften:
    •    Bebauungsplan „Östlich der Bahnhofstraße“, Plan Nr. 01-01, rechtskräftig ab 06.09.1964.
    b.    Bebauungsplanverfahren:
    •    Bebauungsplanverfahren „Zwischen Ziegelstraße, Jahnstraße, der Bahnlinie und Hirschbachstraße“, Plan Nr. 05-01/1, Aufstellungsbeschluss vom 20.06.1991.
    •    Bebauungsplanverfahren „Ecke Ziegelstraße und Alte Heidenheimer Straße“, Plan Nr. 05-01/6, Aufstellungsbeschluss vom 21.04.2016.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 04-01/1) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne und Satzungen in Teilen überlagert. Über die Aufhebung und etwaige inhaltliche Integrierung in den neuen Bebauungsplan oder den Fortbestand ist erst im weiteren Verfahren zu entscheiden:
    •    Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes östlich der Bahnhofstraße Plan Nr. 01-01 zum Ausschluss und Gliederung von Vergnügungsstätten“, Plan Nr. 01-01/5, rechtskräftig ab 27.09.1995.
    •    „Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen“, in Kraft seit 27.11.2019.
  7. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen.          

c)    "Gewerbegebiet Staudenfeld / westlich Kellerhaus" im Planbereich 83-04, Plan Nr. 83-04/1 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 83-04/1 sowie 43. Änderung Flächennutzungsplan VG Aalen-Essingen-Hüttlingen, Bereich "Staudenfeld / Kellerhaus" in Aalen-Hofen
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
- Feststellungsbeschluss der 43. FNP-Änderung

6120/007 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 19.05.2020 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der zweiten Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
  2. Im Rahmen der redaktionellen Änderungen werden Planzeichnung, Legende, textliche Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan angepasst (Anlage C).
  3. Die als Anlagen beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 83-04/1) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird folgender Bebauungsplan aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 83-04/1 überlagert wird:
    •    Bebauungsplan „Änderung der Bebauungspläne Nr. 82-02 (‚Oberalfingen Letten I‘) und Nr. 82-02/1 und Erweiterung der Gewerbeflächen“ Plan Nr. 82-02/3 vom 14.03.2005/ 30.06.2005, in Kraft seit 06.07.2005/ 21.06.2006
  5. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage G) vom 09.01.2020 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
  6. Die 43. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Staudenfeld / westlich Kellerhaus“ in der Stadt Aalen bestehend aus dem Plan und der Begründung vom 18.04.2012 (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen) wird festgestellt.
  7. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zur 43. FNP-Änderung zuzustimmen.    

d1)     "Galgenberg-Ost" in den Planbereichen 04-01, 04-02 und 04-04, Plan Nr. 04-04/2 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-04/2
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB  
- 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6120/010 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 19.05.2020 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D, Abwägungsvorschläge zur 1. Auslegung).
  2. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 19.05.2020, Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (19.05.2020, Stadtplanungsamt Aalen) mit Umweltbericht (19.05.2020, Landschaftsplanung. Langenholt, Stuttgart), Anlage A, B und C werden gebilligt.
  3. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da es sich um die 2. Auslegung handelt und die vorgenommenen Änderungen keine besonders hohe Komplexität aufweisen.
  4. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
  5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 13.10.2016 im Nordwesten, im Südwesten und Südosten ab.
  6. Durch den Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“ wird teilweise folgender Bebauungsplan aufgehoben soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Galgenberg-Ost“, Plan Nr. 04-04/2 überlagert wird: Bebauungsplan „Schlatäcker II“, Plan Nr. 05-02/4 (in Kraft: 05.04.2017). Die Überlagerung betrifft einen kleinen Bereich im Kreuzungsbereich der Ziegelstraße 
  7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.    

d2)    Nachhaltige Entwicklung des Baugebiets Galgenberg-Ost: Klimaschutz und Klimaanpassung, umweltfreundliche Mobilität und Freiraumqualität

Information - mündl. Bericht

Die Mitglieder des AUST nahmen den Bericht zu Kenntnis.

3 Bericht zur Waldklausur 2020 in Aalen

2120/016 - Kenntnisnahme

Die Mitglieder des AUST nahmen den Bericht zu Kenntnis:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik nimmt den Bericht zur Waldklausur 2020 zustimmend zur Kenntnis.    

4 Projektvorstellung Digital Innovation Space und Entwicklung rund um die Hochschule Aalen

Information - mündl. Bericht

Der Tagesordnungspunkt entfällt.    

5 Baubeschlüsse

a)    Schubart-Gymnasium - WC-Sanierung

6520/013 - Vorberatung 

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss zur Sanierung der WC-Anlagen
  2. Als externer HLS-Fachplaner wird das Ingenieurbüro Jelly & Burkhard, Giengen,für die Umsetzung der Maßnahme beauftragt.          

b)    Kindertagesstätte am Kocherursprung, Unterkochen - Baubeschluss und Vergabe der Landschaftsbauarbeiten für den Außenspielbereich

6720/004 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten mehrheitlich bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Planung für die Gestaltung des Außenspielbereichs der Kindertagesstätte am Kocherufer in Unterkochen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 177.000 € wird zugestimmt.
  2. Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushalt 2020 bei der Investitionsnummer I650175 (KITA Oberdorfer Hof, Ausstattung und Außenanlagen) insgesamt 180.000 € für den Außenspielbereich zur Verfügung.
  3. Die Landschaftsbauarbeiten für den Außenspielbereich an der Kindertagesstätte am Kocherursprung in Unterkochen werden an die Firma Hötzsch GmbH, Herbrechtingen mit einer Auftragssumme von 122.641,94 € vergeben.
  4. Die Kosten in Höhe von 122.641,94 € zuzüglich der Kosten des Auftrages für die Lieferung und Montage der Spielgeräte durch die Fa. Ziegler, Zeititz in Höhe von 36.628, 20 € und der Honorarkosten in Höhe von ca. 20.000 € gehen – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2020 – zu Lasten der Investitionsnummer I650175 (KITA Oberdorfer Hof, Ausstattung und Außenanlagen) im Haushalt 2020, auf der für den Außenspielbereich insgesamt 180.000 € vorgesehen sind.    

6 Verkauf des Grundstücks Flst. 2648 Gemarkung Aalen sowie der Teilflächen der Grundstücke Flst. 2674/2, 2531/8 und 2620/3 Gemarkung Aalen

6020/027 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST haben keine Empfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen:

  1. Die Stadt Aalen ist bereit, an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Aalen e. V., Bischof-Fischer-Straße 119-121, 73430 Aalen, vertreten durch seinen Vorstand Dr. Eberhard Schwerdtner und Helmut Bezler, das Grundstück Flst. 2648 sowie Teilflächen der Flurstücke 2531/8 mit ca. 28 m², 2620/3 mit ca. 75 m² und 2674/2 Gem. Aalen mit ca. 195 m² zu veräußern.
  2. Der Kaufpreis beläuft sich auf 250 €/m² inklusive des Abwasserbeitrags sowie des Kostenbeitrags für Ausgleichsmaßnahmen gem. §§ 135 a bis c BauGB. Der Abwasserbeitrag und der Kostenbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen sind im Kaufpreis enthalten und werden damit abgelöst. Die Ablösung gilt für die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 03-01/4 „Bebauungsplanänderung im Bereich Ecke Bischof-Fischer-Straße und Parkstraße“. Die Kaufpreissumme beläuft sich bei einer Fläche von ca. 1.738 m² auf voraussichtlich 434.500 €. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Vermessung der Grundstücke.
  3. Auf dem Grundstück Flst. 2648 Gem. Aalen befindet sich ein Kabelverteiler der Stadtwerke Aalen GmbH samt Leitungen. Die Stadt Aalen und das DRK, Kreisverband Aalen e. V. werden die Kosten für die Stilllegung, den Abbau und ggf. die Verlegung des Kabelverteilers samt Leitungen in die gegenüber liegende Verkehrsgrünfläche des Grundstücks Flst. 2531/8 Gem. Aalen hälftig teilen.
  4. Der Erwerber trägt die Kosten für sämtliche Grundstücksanschlüsse, die Vermessungskosten sowie die Kosten der Beurkundung des Vertrags, des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer.
  5. Die Verwaltung wird mit der näheren Ausgestaltung des Vertrags beauftragt.    

7 Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers mit Wechselkehraufbau

6820/002 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik stimmt der Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers mit Wechselkehraufbau zu.

Der Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs wird der Fa. Ulrich Hofmann GmbH, Günzburg für das Fabrikat Multicar M 29 C HK 4x2 mit Trilety-Aufsetzkehrmaschine TK-M29 zum Preis von 177.623,98 € erteilt.    

8 Vergabe: Leerung städtischer Müllcontainer und Mülltonnen Zeitraum 01.08.2020 bis 31.07.2022

6520/015 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Müllentsorgungs- und Leerungsleistung wird an die Firma GOA mbH, Mögglingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 30.04.2020 mit einer Auftragssumme von 213.350,51 €/brutto (für 2 Jahre) vergeben.

Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.    

© Stadt Aalen, 22.06.2020