Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik am 6. Februar 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Errichtung einer Pumptrack-Anlage auf dem Flurstück 2313 im Bereich Dürrwiesen in Aalen

6719/013 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
  1. Der Planung für die Errichtung einer Pumptrack-Anlage mit ca. 650 m² Grundfläche, davon ca. 250 m² asphaltierten Fahrbahnen, auf dem städtischen Flurstück 2313 im Bereich „Dürrwiesen“ (Planung erstellt durch Konrad Willar, Augsburg) mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 60.000 € wird zugestimmt (Baubeschluss).
  2. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsnummer I670001 (Spielplätze einschließlich Spielgeräte). Im Haushalt 2019 steht eine Verpflichtungsermächtigung für 2020 in Höhe von 200.000 € zur Verfügung. Im Haushalt 2020 werden auf der Investitionsnummer I670001 250.000 € bereitgestellt. Damit stehen für die Maßnahme 2020 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Finanzierung ist somit gesichert. 

2 Aussichtsplattform am Standort der ehemaligen Drachenflugrampe am Braunenberg hier: Kostenübernahme für die notwendige FFH-Vorprüfung

6720/001 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten bei einigen Enthaltungen den folgenden Beschluss:
 
  1. Der Beauftragung zur Erstellung der notwendigen Unterlagen für die Durchführung einer für das Projekt notwendigen FFH-Vorprüfung wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Grundstückseigentümers zugestimmt. 

3 Tausch von Teilflächen für das Bauvorhaben in der Zehntscheuergasse in Aalen-Unterkochen

6019/032 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
  1. Die Stadt Aalen verkauft an die Wohnungsbau Aalen GmbH, Südlicher Stadtgraben 13, 73430 Aalen die Grundstücke der Gemarkung Unterkochen Flst. 101 mit 123 m² und Flst. 101/7 mit 27 m², sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flst. 80/1 mit ca. 102 m².
  2. Die Stadt Aalen erwirbt von der Wohnungsbau Aalen GmbH, Südlicher Stadtgraben 13, 73430 Aalen eine Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Unterkochen Flst. 80/1 mit ca. 3 m².
  3. Als Kaufpreis wird für die im Beschlussantrag Nr. 1 genannten Grundstücke und Teilfläche ein Quadratmeterpreis von 245 € und für die im Beschlussantrag Nr. 2 genannte Teilfläche ein Quadratmeterpreis von 70 € festgelegt. 

4 Bebauungspläne


a) "Bebauungsplan-Änderung Ortskern Unterkochen östlich der Zehntscheuergasse" im Planbereich 42-01, Plan Nr. 42-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das
Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 42-01/3
- 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB
6119/029 - Vorberatung
 
Es erging keine Beschlussfassung
  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 28.10.2019 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur 1. Auslegung).
  2. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 28.10.2019, Büro LK&P., Mutlangen / StadtmessungsamtAalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (28.10.2019, BüroLK&P., Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung zum Bebauungsplan sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt, da es sich um die 2. Auslegung handelt und die vorgenommenen Änderungen keine hohe Komplexität aufweisen.
  4. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
  5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2012 im Süden und Westen ab.
  6. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  7. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 42-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 42-01/3 überlagert werden:
    • Plan Nr. 40-01/2 „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01“ vom 20.03.2013, Satzungsbeschluss vom 24.10.2013, in Kraft getreten am 13.11.2013.
    • Plan Nr. 42-01 „Ortskern Unterkochen im Bereich der Kocherstraße und Zehntscheuergasse sowie nördlich der Waldhäuser Straße“ vom 24.11.1982, gen. mit Erl. des Reg. Präs. Stuttgart Nr. 13-2210-42.01-Aalen vom 25.05.1983, rechtsverbindlich seit 17.06.1983.
    • Plan Nr. 42-01/2 „Änderung Bebauungsplan Ortskern Unterkochen im Bereich Zehntscheuergasse“ vom 14.10.2013, Satzungsbeschluss vom 18.12.2014, in Kraft getreten am 21.01.2015.
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Planung unberücksichtigt bleiben können. 
b) "Gewerbegebiet Staudenfeld / westlich Kellerhaus", Plan Nr. 83-04/1 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Nr. 83-04/1
 Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
 2. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
6119/037 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
 
  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 09.01.2020 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur 1. Auslegung).
  2. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 09.01.2020, Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung/ Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (09.01.2020, Stadtplanungsamt Aalen; Anlage A) inklusive Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung (Planungsbüro Plan Werk Stadt) werden gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung zum Bebauungsplan werden für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt, da es sich um die 2. Auslegung handelt und die vorgenommenen Änderungen keine hohe Komplexität aufweisen.
  4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich der ersten Auslegung ab (vgl. Abgrenzungsplan, Plananlage A).
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 83-04/1) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird folgender Bebauungsplan aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 83-04/1 überlagert wird:
    Bebauungsplan „Änderung der Bebauungspläne Nr. 82-02 (‚Oberalfingen Letten I‘) und Nr. 82-02/1 und Erweiterung der Gewerbeflächen“ Plan Nr. 82-02/3 vom 14.03.2005/ 30.06.2005, in Kraft seit 06.07.2005/ 21.06.2006
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können. 

5 Baubeschlüsse

a) Dorfgerechte Umgestaltung der Ahelfinger Straße und Errichtung eines Ortsmittelpunktes an der Hubertuskapelle in Aalen-Oberalfingen
6619/037 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen dem Gemeinderat bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse zu fassen:
  1. Den Arbeiten für die dorfgerechte Umgestaltung der Ahelfingerstraße und Errichtung eines Ortsmittelpunktes an der Hubertuskapelle in Aalen-Oberalfingen wird, entsprechend den Planungen des Ingenieurbüros „stadtlandingenieure“, Ellwangen vom November 2019, zugestimmt.
  2. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme mit 1,3 Mio. € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  3. Die Bushaltestellen werden unter der separaten Kostenstelle (I660096) abgerechnet.
  4. Die Ausschreibung ist im Frühjahr 2020 vorgesehen. 
  
b) Sanierung der Kocherbrücke Heinrich-Rieger-Straße in Aalen
6620/001 - Entscheidung
 
Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
 
  1. Der Sanierung der Brücke über den Kocher in der Heinrich-Rieger-Straße, entsprechend dem unten beschriebenen Sachverhalt, wird zugestimmt. Die Ausführung soll spätestens Mitte 2020 beginnen.
  2. Der Kostenberechnung in Höhe von brutto rd. 300.000 € für die Sanierungsmaßnahme inkl. der Planungskosten wird zugestimmt. 

6 Schättere Trasse und Härtsfeldbahntunnel hier: Zwischenbericht zu den beauftragten Gutachten Einbringung

© Stadt Aalen, 03.03.2020