Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am Dienstag, 8. März 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Sachlicher Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windenergie) der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen - 2. Auslegungsbeschluss gem. § 4a (3) BauGB

6117/006 - Vorberatung

Beschluss:
Der Beschlussantrag wurde mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.

  1. Der Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft), inklusive Begründung mit Umweltbericht sowie Anlagen C, D, E, F, G, H (entsprechend dem unter „Anlagen“ angegebenem Stand) wird gebilligt.
  2. Der Gemeinsame Ausschuss stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 09.01.2018 betreffend des genannten Teilflächennutzungsplanes als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage J).
  3. Durch den Sachlichen Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft) werden folgende Flächennutzungspläne aufgehoben:
    5. FNP-Änderung, „Raumbedeutsame Windenergieanlagen“, Aalen-Waldhausen: Sonstiges Sondergebiet gen. RP Stuttgart am 20.06.2006, wirksam ab 19.07.2006;
    6. FNP-Änderung, „Bereich für raumbedeutsame Windenergieanlagen Unteres Wehrenfeld“, Essingen-Lauterburg, Feststellungsbeschluss Gemeinsamer Ausschuss vom 21.03.2006.

2. Spielraumleitplanung für die Spielplätze der Stadt Aalen

6718/001 - Vorberatung

Beschluss:
Es wurde kein Beschluss gefasst. Vielmehr wird eine ergänzte Beschlussvorlage in der April-Sitzung des Gemeinderats eingebracht.

Bei der weiteren Entwicklung sollen die Empfehlungen des Gutachters im Kapitel 8, Seite 36-39 beachtet sowie für die einzelnen Spielplätze im Kapital 9.2.0 bis 9.3.1 (Seite 87-99) bei Bedarf umgesetzt werden.
Desweiteren sollen die Rückmeldungen/Anregungen aus den Ortschaftsratsberatungen in die Spielraumleitplanung einfließen.

3. Bebauungspläne

a) "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen" in den Planbereichen 47-01, 47-02, und 47-03, Plan Nr. 47-02/2 in Aalen-Unterkochen

6117/024 - Vorberatung

Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen" in Aa-len-Unterkochen (54. FNP-Änderung)
- Erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB      
                        
Beschluss:
Dem Beschlussantrag wurde einstimmig entsprochen.

Entscheidung durch den Gemeinderat Aalen:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 29.01.2018, Anlage G) sowie der Begründung mit Umweltbericht (29.01.2018, erstellt durch PCU Partnerschaft, Anlage E) werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage A) sind Grundlage für die Auslegung der o.g. Fassung des Bebauungsplanes.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Textteil, die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer von sechs Wochen öffentlich auszulegen.
  4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss (02.10.2014) angepasst (vgl. Anlage E).
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) wird folgender Bebauungsplan aufgehoben, soweit er vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert wird: Bebauungsplan Nr. 47-02/1 „Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Erlau und der Kläranlage, Plan Nr. 47-02 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, in Kraft seit 22.03.2000.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden: Bebauungsplan Nr. 47-01/3 „Gebiet zwischen Aalener Straße, Knöcklingstraße, B 19 und der Dauerkleingartenanlage Mühlwiesen“ und Bebauungsplan Nr. 47-01/4 „Bereich Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg“.
  7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

    Entscheidung durch den Gemeinsamen Ausschuss und Vorberatung in den Gremien der Stadt Aalen:
  8. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (FNP) ist im Bereich „Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. Der Entwurf der 54. Flächennutzungsplan- Änderung im „Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“ vom 29.01.2018 (Anlage C) sowie der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht (29.01.2018, erstellt durch PCU Partnerschaft, Anlage B) wird gebilligt.
  9. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage A) sind Grundlage für die Auslegung der o.g. Fassung des Flächennutzungsplans.
  10. Die 54. FNP-Änderung, die Begründung und der Umweltbericht zur 54. FNP-Änderung, sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer sechs Wochen öffentlich auszulegen.
  11.  Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

b) "Änderung Bebauungsplan Brunnenwiesen Ecke Wiesenweg/Dorfstraße" im Planbereich 80-07, Plan Nr. 80-07/6 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 80-07/6

6118/002 - Vorberatung

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB    

Beschluss:
Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 05.02.2018; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 05.02.2018, Stadtplanungsamt Aalen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen), und der Begründung (05.02.2018, Büro m-quadrat / Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A) werden gebilligt.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 80-07/6) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 80-07/6 überlagert werden, aufgehoben:
    Bebauungsplan „Brunnenwiesen“, Plan Nr. 80-07, in Kraft seit 20.02.1992
    Bebauungsplan „zur Änderung des Bebauungsplans „Brunnenwiesen““, Plan Nr. 80-07/3, in Kraft seit 11.03.1998
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
© Stadt Aalen, 10.03.2018