Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am Donnerstag, 10. Januar 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Radwegenetz

a)    Sachstandsbericht Radwegeverkehrsstruktur

6618/039 - Kenntnisnahme

Der Ausschuss entspricht ohne Abstimmung dem Beschlussantrag und verweist ihn nochmals in den Sitzungslauf (AUSt und GR) im März 2019.

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  
b)    Genehmigung des Radverkehrsnetzes in Aalen

6618/042 - Vorberatung

Der Ausschuss gibt keine Empfehlung ab. Im März soll der Beschlussantrag nochmals im AUSt und Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Das Radverkehrsnetz wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, genehmigt.  

2 Verkehrssituation Röntgenstraße

a)    Ruhender Verkehr (Berichterstattung durch Brenner/Bernard Ingenieure)

mündl. Bericht

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde der mündliche Bericht vom Sitzungsleiter von der Tagesordnung genommen.

b)    Mögliche Maßnahmen im Einmündungsbereich Röntgenstraße / Robert-Bosch-Straße in Aalen

6618/045 - Information Nachversand

Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich bei vier Enthaltungen für die Absetzung des Tagesordnungspunktes und für die Anberaumung einer Sondersitzung des Ausschusses aus.

Die Empfehlung des Gutachters und der Stadtverwaltung zu den Maßnahmen im Einmündungsbereich Röntgenstraße / Robert-Bosch-Straße wird zur Kenntnis genommen.    
   

3 Sachstandsbericht Straßenbeleuchtung 2017

6618/035 - Kenntnisnahme

Der Ausschuss nimmt ohne Abstimmung den Bericht zur Kenntnis.
    

4 3. Bericht zum Handlungsprogramm Wohnen

0118/012 - Vorberatung

Der Ausschuss nimmt den Beschlussantrag ohne Abstimmung zur Kenntnis.

Der Gemeinderat nimmt den 3. Bericht  zum Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Aalen zustimmend zur Kenntnis.  

5 Bebauungsplan "Weilerstraße westlich Rombach und östlich Im Heimatwinkel", im Planbereich 09-04 und 09-03 in Aalen-Weststadt, Plan Nr. 09-04/1 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 09-04/1 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Weilerstraße / Rombach" in Aalen-Weststadt (75. FNP-Änderung) - Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

 6118/038 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt den folgenden Beschlussantrag mehrheitlich bei fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen dem Gemeinderat zur Annahme.

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 12.12.2018, Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen), der Begründung mit Umweltbericht (12.12.2018, LK&P, Mutlangen / Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A) werden gebilligt.
  2. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. Der Entwurf der 75. Flächennutzungsplan-Änderung im „Bereich Weilerstraße / Rombach“ (Stadtplanungsamt Aalen, 12.12.2018) wird gebilligt.
  3. Folgender Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit er vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 09-04/1 überlagert werden: Bebauungsplan „Südlich der Gartenstraße III“, Plan Nr. 02-03 (in Kraft: 21.05.1966).
  4. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage D) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die 75. FNP-Änderung, die Begründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur 75. FNP-Änderung sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer von 44 Tagen öffentlich auszulegen.
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
© Stadt Aalen, 10.01.2019