Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates vom 20. Mai 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
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Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

Neubau des Fußgängerstegs über die Bahngleise zum Stadtoval in Aalen - 6621/007 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei siebzehn Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

1. Der aktualisierten Kostenberechnung vom 27.01.2021 in Höhe von brutto 8.150.000 € für das Bauwerk sowie den Kosten in Höhe von 620.000 € für die bahnbedingten Umbauarbeiten und Gebühren wird zugestimmt.
2. Der Erhöhung der Haushaltsmittel zur Vorfinanzierung des Fußgängersteg von 6,57 Mio. € (brutto) um 2,14 Mio. € (brutto) auf nunmehr 8,71 Mio. € (brutto) wird zugestimmt. Durch die Beteiligung der Anlieger und durch Sanierungszuschüsse des Landes erhöht sich der Eigenbeteiligungsbetrag für die Stadt auf nunmehr 3.236.000 €.
3. Die Optimierung der Planung des Bauwerks, wie in der Entwurfsplanung im Anhang dargestellt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Baubeschluss zur Verlegung der Wohnmobilstellplätze von der Hirschbachstraße an die Osterbucher Steige in Aalen - 6621/010 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei fünfzehn Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

1. Der Umverlegung der Wohnmobilstellplätze an die Osterbucher Steige wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung in Höhe von ca. 150.000 € geht zu Lasten der Investitionsnummer I800015.
3. Die überplanmäßige Ausgabe wird beschlossen und wird über nicht benötigte Mittel der Investitionsnummer I660007 finanziert, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021.
4. Die Planung und Ausführung erfolgt über das Tiefbauamt.

Bebauungspläne

Kombibad Hirschbach Aalen" in den Planbereichen 04-02 und 04-04, Plan Nr. 04-02/4 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-02/4 - SV 6121/011 Entscheidung

- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 26.03.2021 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage E).
2. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
3. Folgende im Verfahren befindliche und rechtskräftige Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 04-02/4, überlagert werden:
a. Rechtskräftige Bebauungspläne:

  • Sport- und Freizeitgelände im Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04, in Kraft seit 15.02.1980.
  • „Hirschbach/Heide“, Plan Nr. 04-03/1, in Kraft seit 12.08.1972.

b.    Bebauungsplan im Verfahren:

  • „Campingplatz Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04/1, Aufstellungsbeschluss vom 25.08.1988.

"Kreuzungsbereich Heidenheimer und Ebnater Straße" in den Planbereichen 43-01, 43-02, 44-01, 44-02 und 45-01, Plan Nr. 43-02/1 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 43-02/1 - SV 6121/010 Entscheidung

1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat fasste bei siebzehn Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:


1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 22.03.2021, Büro LK&P., Mutlangen / Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (22.03.2021, Büro LK+P., Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.
2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. C) sind Grundlagen für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 07.05.2015 im Westen, Norden, Osten und Süden ab.
4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da der Bebauungsplan keine hohe Komplexität aufweist (geringe Plangebietsgröße, keine komplexe Nutzungsstruktur).
5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 43-02/1) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 43-02/1 überlagert werden:

  • Bebauungsplan „Steinschelle“, Plan Nr. XLIV, (in Kraft seit: 06.07.1951)
  • Bebauungsplan „Kirchberg-Südhang“, Plan Nr. XLIII-02 (in Kraft: 18.01.1958)

Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "zwischen Waldcampus und Waldstadion" in Aalen (81. FNP-Änderung) - Erneuter Feststellungsbeschluss - SV 6121/015 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung der 81. FNP-Änderung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage D) vom 24.04.2020 / 20.04.2021 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
2. Die 81. FNP-Änderung im Bereich „zwischen Waldcampus und Waldstadion“ (Stadtplanungsamt 06.11.2019) wird festgestellt (Anlagen A, B und C). Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

Antrag der Stadt Aalen zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulG in Wahlform an der Schwarzfeldschule Dewangen - SV 5021/002 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulG in Wahlform, Modell 3 Tage/ 7 Zeitstunden, an der Schwarzfeldschule Dewangen zum Schuljahr 2022/2023 zu stellen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen, damit die dem Schulträger obliegenden Pflichten, wie Bereitstellung des Mittagessens, Aufsichtsführung und Betreuung der Schüler beim Mittagessen, Übernahme der Sachkosten für die Ganztagsschule sowie Übernahme der Personalkosten für Betreuung und Aufsicht beim Mittagessen erfüllt werden. Die entsprechende Erklärung ist gegenüber der Genehmigungsbehörde abzugeben. 
3. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel werden jährlich bereitgestellt. 
4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Finanzmittel für die Planung eines Anbaus an die Schwarzfeldschule Dewangen zur räumlichen Ergänzung als Ganztagsgrundschule in den Haushaltsplanentwurf 2022 einzustellen und die bauliche Umsetzung in der Finanzplanung 2023 ff. zu verankern. SV 5021/002-1

Bildung eines neuen Schul- und Bildungsbeirates - SV 4021/006 Entscheidung

Der Gemeinderat lehnte mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge ab:

1. Die Bildung eines Schul- und Bildungsbeirates, in Form eines beratenden Ausschusses wird abgelehnt.
2. Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss (KBFA) hat sich für alle Angelegenheiten, die dem Bereich der Bildung zuzuordnen sind, bewährt. Für größere konzeptionelle Themen, wie bislang bei der Einführung der Spionkarte, dem Schul- und Medienentwicklungsplan etc., werden anlassbezogen Fraktionsvertreter und weitere Experten in die Vorbereitung einbezogen. Auf diesem Weg wird Expertenwissen in das Gremium getragen, um eine intensivere Behandlung im Gremium zu gewährleisten.

Sollte darüber hinaus weiterer Beratungsbedarf bestehen, sind zusätzliche Sitzungstermine des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses (KBFA) vorstellbar.

Einrichtung einer Jugendvertretung für die Stadt Aalen, hier: Anhörung von Jugendlichen und Zeitschiene - SV 5021/006 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat anerkennt die Initiative und das Engagement vieler Aalener jungen Menschen, sich über unterschiedliche Beteiligungsformate in (kommunal-)politische Entscheidungen mit einzubringen. Der eingegangene Antrag initiiert von der SOLID- Jugend von über 150 Aalener Jugendlichen zur Beantragung einer Jugendvertretung kann aus formaler Sicht bestätigt werden. Die notwendige Anhörung findet gerade statt und soll im Herbst 2021 abgeschlossen sein.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung ein Konzept zur Einrichtung einer Jugendvertretung unter Berücksichtigung der Leitziele des Konzepts zur Jugendbeteiligung der Stadt Aalen (vgl. TOP Ö9 KBFA vom 17.06.2020) zu erstellen. Dieser Prozess soll von der Servicestelle für Kinder und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg begleitet werden, bei der Erstellung soll die Planungsgruppe Jugendbeteiligung engmaschig eingebunden werden. Ein konsensfähiges Konzept wird bis zum Herbst 2021 verschriftlicht und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Die bisherige konzeptionelle Vorgehensweise in der Jugendbeteiligung mit teilortbezogenen und projektbezogener Jugendforen bleibt davon unberührt.

Änderung von § 5 "Ehrung für sportliche Leistungen" der Ehrungsordnung der Stadt Aalen - SV 4021/001 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Änderungen in § 5 „Ehrung für sportliche Leistungen“ der Ehrungsordnung der Stadt Aalen zu.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 26.10.2006 mit Änderungen vom 16.10.2008, 15.02.2012 sowie 14.12.2017- SV 2121/013 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die Nachkalkulation der Verwaltungsgebühren auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung in den Jahren 2016 bis 2019 sowie über den Bericht der Plankalkulation für die Jahre 2021 und 2022 Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage dieser Kosten- und Leistungsrechnung und der daraus erfolgten Gebührenkalkulation die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 26.10.2006 mit Änderungen vom 16.10.2008, 15.02.2012 sowie 14.12.2017 entsprechend der Anlage 7 einschließlich der darin aufgeführten Gebührentatbestände mit den jeweils angegebenen Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses.
3. Die Satzung ist gemäß § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt zu machen und dem Regierungspräsidium Stuttgart anzuzeigen.
4. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Neufestsetzung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen - SV 2121/015 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis.
2. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 01. Januar 2021 auf 3,52 % festgelegt. Der Zinssatz ist auch Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen.

Stabilisierungshilfe für kommunale Thermen und Mineralbäder - SV 2121/023 Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat nimmt vom Zuwendungsbescheid zum Antrag vom 4. Dezember 2020 aus der Stabilisierungshilfe für kommunale Thermen und Mineralbäder Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt der Weiterleitung der im Zuwendungsbescheid bewilligten Finanzhilfe in Höhe von 800.000 € an die Stadtwerke Aalen GmbH als Betreiberin der Limesthermen Aalen zu.

Öffnungsstrategie für die Aalener Innenstadt - Information

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© Stadt Aalen, 22.05.2021