Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 21. März 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde der Einwohner um 17:00 Uhr, falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert

2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

3 Städtefreundschaft mit Vilankulo hier: Bericht über die Aktivitäten/Unterstützung des Jugend- und Kulturzentrums

0119/001 - Information
Bei einer Enthaltung wurde der Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Der Gemeinderat nimmt  den Zwischenbericht zu den Aktivitäten in Vilankulo (Mosambik) zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Kultur-, Bildungs-, und Finanzausschuss (KBFA) stimmt der finanziellen Unter-stützung in Höhe von 12.000 Euro zur Sanierung des Jugend- und Kulturzentrums in Vilankulo zu.  

4 Städtisches Waldstadion Aalen:

a)    Erneuerung des Rasens in der Ostalb Arena

6719/001 - Entscheidung
Bei vier Gegenstimmen und fünf Enthaltungen fasste der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Erneuerung des Rasens in der Ostalb Arena wird zugestimmt (Baubeschluss).
  2. Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Ergebnishaushalt auf der Kostenstelle 3402030100 (Waldstadion) die notwendigen Mittel zur Verfügung.    

NEU
b)    Beschaffung einer neuen Videoüberwachungsanlage

4019/002 - Entscheidung
Bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen fasste der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse:

Für das städtische Waldstadion soll eine neue Videoüberwachungsanlage mit Kosten von 180.000 €, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019, beschafft werden. Hierzu wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.

5 Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Aalen GmbH für die Finanzierung des Kombibades

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:    

2119/005 - Entscheidung

  1. Die Stadt Aalen übernimmt gemäß den rechtlichen Voraussetzungen eine Aus-fallbürgschaft für einen Teilbetrag der Finanzierungssumme des geplanten Kombibades in Höhe von max. 28 Mio. € aus einem erforderlichen Bankkredit (Bausparvertrag) der Baukosten. Der Betrag entspricht 80 % der Finanzierungssumme von 35 Mio. €.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 88 Abs. 2 GemO für die Übernahme einer Ausfallbürgschaft einzuholen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestellung von Grundpfand- rechten auf den relevanten Grundstücken mit der Stadtwerke Aalen GmbH zu vereinbaren.

6 Allgemeinverfügung über die Ladenöffnungszeiten in Aalen zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen 2019

 3019/011 - Entscheidung
Bei zwei Gegenstimmen fasste der Gemeinderat den folgenden Beschluss:

Den verkaufsoffenen Sonntagen 2019 für Aalen am 5. Mai, 15. September und 10. November 2019 und Wasseralfingen am 30. Juni 2019 wird zugestimmt. Die Regelung erfolgt in Form einer Allgemeinverfügung.

7 Ertüchtigung Aalbäumle

6519/005 - Einbringung

  1. Der Turm wird umgehend gemäß der Vorgaben der Dekra (TÜV-Prüfung) für ca. 70.000 € ertüchtigt.
  2. Der Gemeinderat nimmt von den Möglichkeiten zur Ertüchtigung des Gastronomiestandortes am Aalbäumle Kenntnis.
  3. Der Gemeinderat verweist die Vorlage zur weiteren Beratung an den TA/Werkausschuss.    

8 Genehmigung des Radverkehrsnetzes in Aalen

6618/042 - Entscheidung
Bei sieben Enthaltungen und einer Gegenstimme fasste der Gemeinderat den folgenden abgeänderten Beschluss:    
Das Radverkehrsnetz wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, genehmigt.
Geänderter Beschlussantrag : „Das Radverkehrsnetz (Zielplanung) wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, genehmigt und zur Grundlage der weiteren Arbeit gemacht.“

9 Beschluss zur Vereinbarung zwischen Bund und Stadt zur Änderung der Anbindung der Daimlerstraße an die B 29 im Zuge des Ausbaus zwischen Essingen und Aalen nach den Straßen-Kreuzungsrichtlinien - (StraKR)

6619/005 - Entscheidung
Bei fünf Enthaltungen fasste der Gemeinderat den Beschluss die Beratung des TOP in den Technischen Ausschuss zu verweisen.

  1. Der Vereinbarung zwischen Bund und Stadt zur Kostenbeteiligung nach Straßenkreuzungsrichtlinie wird zugestimmt.
  2. Die Finanzierung erfolgt über den Ergebnishaushalt ab dem Jahr 2020.

10 Personalgewinnungsmaßnahmen Anrechnung von Stufenlaufzeiten bei Neueinstellungen und Höhergruppierungen

1019/002 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:    
    
Um den Bedarf an Arbeits- und Fachkräften besser decken zu können, wird im Zeitraum von 01.01.2019 – 31.12.2021 die Stufenlaufzeit wie folgt angerechnet:
 

  • Bei Einstellungen wird die in einem unmittelbar vorhergehenden Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder einem dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag erworbene Stufenlaufzeit, sofern sie in einer vergleichbaren oder höherwertigen Tätigkeit erworben wurde angerechnet
     
  • Bei Höhergruppierungen wird die in der Ausgangs-Entgeltgruppe durchlaufene Stufenlaufzeit angerechnet.

 
Voraussetzung hierfür ist eine ununterbrochene Tätigkeit bzw. eine unschädliche Unterbrechung der Tätigkeit im tarifrechtlichen Sinne und dass die ausgeübte Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

© Stadt Aalen, 01.04.2019