Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 22. Juli 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Neubesetzung von Gremien hier: Antrag von Stadtrat Traub

1021/019 1021/019-1 - Entscheidung

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und wird in einer der kommenden Sitzungen beraten.

  1. Folgende Gremien werden neu besetzt:
  • Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik (AUST),
  • Betriebsausschuss der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasser,
  • Gemeinsamer Ausschuss Verwaltungsgemeinschaft,
  • Aufsichtsrat Stadtwerke Aalen GmbH,
  • Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss (KBFA),
  • Ausschuss für Integration,
  • Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch,
  • Wasserverband Kocher-Lein,
  • Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen,
  • Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang,
  • Zweckverband Landeswasserversorgung,
  • Zweckverband Rombachgruppe,
  • Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung,
  • Stiftungsrat für die Stiftung “Jugendwerk Aalen”.

    2.    Die Neubesetzung der Gremien erfolgt jeweils im Wege der Einigung entsprechend der Anlage 3.

3 Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats für die Vereidigung und Verpflichtung des neu gewählten Oberbürgermeisters/der neu gewählten Oberbürgermeisterin

1021/020 - Entscheidung

Mit 28 Stimmen wurde Stadtrat Thomas Wagenblast gewählt, den neuen Oberbürgermeister zu vereidigen und zu verpflichten. Auf Stadtrat Rehm entfielen 13 Stimmen, drei Stimmen waren ungültig. 

Herr Stadtrat Thomas Wagenblast wird gewählt, den neuen Oberbürgermeister/die neue Oberbürgermeisterin zu vereidigen und zu verpflichten.

4 Wahl der 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin der Ortschaft Aalen-Unterkochen

15Uk21/005 Uk21/005-1 - Entscheidung

Bei einer Enthaltung wählte der Gemeinderat Frau Martina Lechner zur 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin.

Gemäß § 71 Abs.1 GemO wird auf Vorschlag des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen Frau Martina Lechner zur 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin der Ortschaft Aalen-Unterkochen gewählt.

5 Gründung des Eigenbetriebs aalen.kultur&event zum 01.01.2022

4821/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschluss: 

  1. Der Gemeinderat fasst auf Basis des Grundsatzbeschlusses vom 19.12.2019 den Beschluss zur Gründung des Eigenbetriebs aalen.kultur&event zum 01.01.2022.

    Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschluss: 
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Vorbereitungen auf Grundlage der Variante 2 (siehe Seite 3) für den operativen Start des Eigenbetriebs zum 01.01.2022 zu treffen.

    Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse: 
     
  3. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb aalen.kultur&event. Die Betriebssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
     
  4. Die Satzung ist gemäß § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt zu machen und dem Regierungspräsidium Stuttgart anzuzeigen.
     
  5. Der Gemeinderat nimmt vom Entwurf des Wirtschaftsplans 2022 Kenntnis.

6 Erlass einer Allgemeinverfügung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 03.10.2021 in Aalen

 3021/010 - Entscheidung, 3021/010-1

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:Dem verkaufsoffenen Sonntag für Aalen am 10. Oktober 2021 wird zugestimmt. Die Regelung erfolgt in Form einer Allgemeinverfügung. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Allgemeinverfügung zu widerrufen, wenn die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages aufgrund der dann geltenden Corona-Bestimmungen absehbar rechtlich nicht möglich ist.

7 Musikschule Aalen - Jahresbericht 2020 - Neufassung der Satzung

4421/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse: 

  1. Der Jahresbericht der Musikschule Aalen 2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
     
  2. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen, die als Anlage 3 beigefügte Satzung der Musikschule der Stadt Aalen.

8 Volkshochschule Aalen e.V. - Anpassung der Zuschüsse für den Zeitraum 2022 bis 2024

4021/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Volkshochschule Aalen e.V. (VHS) erhält im Drei-Jahres-Rhythmus für die folgenden drei Jahre 2022 bis 2024 einen konstanten Gesamtzuschuss in Höhe von 436.000,00 €, davon 419.000,00 € als Basiszuschuss, insbesondere zum Bestreiten der Personalkosten.
     
  2. Im Gesamtzuschuss ist ab dem Haushaltsjahr 2022 der inflationsangepasste, bisherige technische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 17.000,00 € enthalten. Er unterliegt auch dem Drei-Jahres-Rhythmus in Bezug auf Überprüfung und Anpassung. Dieser Festbetragszuschuss wird künftig unter der Bezeichnung „Zuschuss für Kommunikation und Digitalisierung“ geführt und für den Ausbau der Kommunikationsstruktur und den weiteren Ausbau der digitalen Kursformate der VHS jährlich zur Verfügung gestellt.

9 Städtischer Investitionskostenzuschuss

a)    an den Fußballverein Viktoria Wasseralfingen 1908 e.V. für die Sanierung der Sportplätze am Erzstollen

4021/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Fußballverein Viktoria Wasseralfingen 1908 e.V. erhält für die grundlegende Sanierung der Sportplätze am Erzstollen gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten bis max. 135.700,00 €.
     
  2. 2Die Stadt Aalen bezuschusst außerdem die Bauleitung für diese Maßnahme mit 100 % der Kosten bis max. 53.900,00 €.
     
  3. Der gesamte städtische Förderbetrag beläuft sich somit auf max. 189.600,00 €. Im Haushaltsplan 2021 ist bereits ein Förderbetrag von 175.000,00 € unter I 400089 Zuschüsse an Vereine und Verbände, veranschlagt. Der Restbetrag in Höhe von 14.600,00 € wird für den Etat 2022 angemeldet. Über die Bereitstellung entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.  
     

b)    An die DJK-Sportgemeinschaft Wasseralfingen 1921 e.V. für den Bau einer Dirtpark-Anlage

 4021/010 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die DJK-Sportgemeinschaft Wasseralfingen 1921 e.V. erhält für den Bau einer Dirtpark-Anlage mit Flutlicht und Zaunanlage auf dem Gelände am Schimmelberg gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten bis max. 100.300,- €.
     
  2. Die Finanzierung erfolgt über die im Haushaltsplan 2021 bei der Investitionsnummer I400089 (Zuschüsse an Vereine und Verbände) zur Verfügung stehenden Mittel.

10 Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die Sanierung der Kita Weilernest und Bewilligung eines städtischen Zuschusses für die Sanierung des Martin-Luther-Saals

5020/017 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung und sechs Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
 

  1. Der Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die Sanierung der Kita Weilernest der evangelischen Kirchengemeinde Unterrombach-Hofherrnweiler um 151.733 € auf 543.250 € wird zugestimmt.
     
  2. Die evangelische Kirchengemeinde Unterrombach-Hofherrnweiler erhält für die Sanierung des Martin-Luther-Saals einen städtischen Investitionskostenzuschuss gemäß den geltenden Kirchenbauförderrichtlinien von 5% der zuschussfähigen Kosten bis maximal 6.500 €.

11 Übertragung von Zuständigkeiten

a)    Ermächtigung des Oberbürgermeisters bzw. dessen ständigen Vertreters zur Vergabeentscheidung für die Erschließung des Baugebiets „Wohnen am Tannenwäldle“ in Aalen

​​​​6621/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat überträgt die Zuständigkeit im Einzelfall dem Oberbürgermeister bzw. dessen ständigen Vertreter zur Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet "Wohnen am Tannenwäldle" bis zu einer Vergabesumme von 2,4 Mio € (siehe Baubeschluss vom 29.04.2021) zuzüglich potenzieller Kostensteigerung von 10 %, somit max. 2,64 Mio €.
     
  2. Der Gemeinderat überträgt die Zuständigkeit im Einzelfall dem Oberbürgermeister bzw. dessen ständigen Vertreter zur Vergabe der Kanalbaumaßnahmen im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Wohnen am Tannenwäldle“ bis zu einer Vergabesumme von 1,8 Mio. Euro zuzüglich potenzieller Kostensteigerungen von 10 %, somit max. 1,98 Mio. Euro. Die Kosten der Kanalbaumaßnahmen gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Aalen, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung. 
     
  3. Die betroffenen Gremien werden in den nächsten darauffolgenden ordentlichen Sitzungen von den Entscheidungen in Kenntnis gesetzt.
     

b)    Rathaus Aalen: Zustimmung für die weitere Vorgehensweise zur Vergabe der Betonsanierungsarbeiten (1. BA)

6521/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei vier Enthaltungen den folgenden Beschluss: 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Zuständigkeit im Einzelfall an den Ersten Bürgermeister für die Vergabe der Betonsanierungsarbeiten für den 1. Bauabschnitt.

12 Bebauungspläne

a)    "Bebauungsplanänderung im Bereich Ecke Bischof-Fischer-Straße und Parkstraße" im Planbereich 03-01, Plan Nr. 03-01/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-01/4
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6121/022 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse: 

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 26.05.2021 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
     
  2. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A). 
     
  3. Folgende im Verfahren befindliche und rechtskräftige Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 03-01/4, überlagert werden:
    a.    Gebiet zwischen der Bischof-Fischer-Straße und dem Schützenweg / Greut-Ost, Plan-Nr. 03-03/3, in Kraft seit 23.04.1997
     
  4. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (88. FNP-Änderung).

    
b)    Bebauungsplan "Änderung des Bebauungsplans 07-06 im Bereich südlich der Vogtlandstraße und östlich der Saarstraße " im Planbereich 07-06, Plan Nr. 07-06/8 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 07-06/8
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
- 2. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB

 6121/023 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 08.06.2021 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage C, Abwägungsvorschläge zur 1. Auslegung).
     
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  3. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 08.06.2021, LK&P Ingenieure, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (08.06.2021, LK&P Ingenieure, Mutlangen, Anlagen A + B) werden gebilligt.
     
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 07-06/8) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 07-06/8 überlagert werden, aufgehoben:
    •    Bebauungsplan „Saarstraße - Langertstraße 1965“, Plan Nr. 07-06, in Kraft seit 21.05.1965
     
  5. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da es sich um die 2. Auslegung handelt und die vorgenommenen Änderungen keine besonders hohe Komplexität aufweisen.
     
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

13 Vergaben

a)    Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets Treppach-West in Aalen-Wasseralfingen

 6621/012 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse: 

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Georg Eichele zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 28.05.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.177.265,92 € vergeben. 
     
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 469.954,30 € erfolgt über die Investitionsnummer I660151.
     
  3. Die Kosten für die Verlegung der Kanäle in Höhe von 644.750,87 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Eigenbetrieb Abwasser.
     
  4. Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen in Höhe von 62.560,75 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke.

  
b)    Vergabe der Planungsleistungen VGV-Verfahren "Weiße Flecken" im Stadtgebiet Aalen (Breitbandversorgung)

6621/021 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse: 

  1. Die Ingenieurleistungen werden an den günstigsten Bieter s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH, Wiesbaden vergeben zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 25.06.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von 884.872,10 €.
     
  2. Die Finanzierung der Ingenieurleistung erfolgt über die Investitionsnummer I660062.

    
c)    Vergabe der Arbeiten zum Endausbau der Eugen-Hafner-Straße und Hugo-Theurer-Straße im Stadtoval

6621/020 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Leonhard Weiss, Günzburg zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 05.07.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 489.639,27 € vergeben.
     
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 401.545,98 € erfolgt über die Investitionsnummer I600017. Die Kosten für die Errichtung des barrierefreien Buskaps in der Düsseldorfer Straße und den damit verbundenen Umbauten im öffentlichen Verkehrsraum in Höhe von 88.093,29 € erfolgt über die Investitionsnummer I660096.

14 Erteilung von Weisungen

a)    an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Jahresabschluss 2020

2121/027 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss: 

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH

a)    der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,

b)    der Entnahme des Jahresfehlbetrages in Höhe von 1.164.525,62 € aus der Gewinnrücklage sowie

c)    der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2020
    
b)    An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH – Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH

2121/028 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss: 

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg
i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH zuzustimmen.

15 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 24.07.2021