Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 24. Juni 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgaben

a) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

b) Bekanntgabe einer Eilentscheidung

2 Fragestunde der Einwohner um 17:00 Uhr

Falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert.

3 Unterstützung Initiativkreis zur Gründung einer Jugendkunstschule in Aalen

0821/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat unterstützt die Initiative zur Gründung einer Jugendkunstschule in Aalen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit einem zu gründenden Initiativkreis die Planungen voranzutreiben und im Herbst mit einer Pilotphase zu starten. Nach der Evaluation werden die Ergebnisse im Gemeinderat vorgestellt.
     
  3. Der Gemeinderat:
    a)    unterstützt die Finanzierung der Pilotphase mittels Umschichtung aus vorhandenen Budgets
    b)    stimmt der Annahme von Spendengeldern zur Durchführung der Pilotphase zu.
    c)    billigt die Akquise weiterer Mittel u.a. auch bei Bund, Land und Kreis.

4 Antragsstellung für das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg "Kinderbildungszentren Baden-Württemberg" für das Kinder- und Bildungszentrum Dewangen

5021/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt für das Kinder- und Bildungszentrum Dewangen einen Antrag
für die Modellförderung Kinderbildungszentren BW zu stellen.    

5 Erweitertes kostenfreies Parken zur Stärkung der Innenstadt nach Pandemie-Lockerungen

0221/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2021 wird der Zeitraum für kostenfreies Parken in den von der Stadtwerke Aalen GmbH bewirtschafteten Parkhäusern sowie auf dem Parkplatz beim KUBUS befristet von 20 auf 60 Minuten hochgesetzt.
     
  2. Die Kosten von maximal rund 15.000 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Monat trägt die Stadt Aalen. Die Vergütung wird an die Stadtwerke Aalen GmbH geleistet.
     
  3. Zur Flankierung dieser Maßnahme verpflichtet sich der Innenstadtverein Aalen City aktiv (ACA), die Busfahrscheine von Kunden in den Mitgliedsbetrieben im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2021 zu 100 Prozent den einkaufenden Kunden zu vergüten.

6 Sachstandsbericht zum städtischen Innenentwicklungsmanagement und Anpassung der Förderrichtlinie des städtischen Förderprogramms

6121/017 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Sachstandsbericht zum Innenentwicklungsmanagement wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Den Anpassungen der Förderrichtlinie wird zugestimmt.

7 Fassadensanierungsprogramm - Sachstandsbericht und Anpassungen der Förderrichtlinien

6121/019 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Sachstand zum Fassadenförderprogramm wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die Anpassungen der Förderrichtlinie werden beschlossen.

8 Freiwillige Feuerwehr Aalen - Beschaffung einer Drehleiter (DLAK 23/12)

3021/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Lieferung einer Drehleiter mit kombinierten Bewegungen mit Rettungskorb in der Klasse 30 (DLAK 23/12) für die Freiwillige Feuerwehr Aalen, Abteilung Aalen an: 

LOS 1 (Aufbau und Fahrgestell) mit 473,5 Wertungspunkten als wirtschaftlichstes Angebot zum Preis von 665.210,00 Euro an die Magirus GmbH, Ulm.

LOS 2 (Beladung) mit 461,37 Wertungspunkten als wirtschaftlichstes Angebot zum Preis von 21.823,56 Euro an die Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz.

9 Baubeschlüsse

a)    Rathaussanierung und Baubeschluss für den 1. BA der Fassadensanierung

6521/010 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

1.    Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt der Fassadensanierung am Aalener Rathaus. 

3.    Die Verwaltung wird mit der Umsetzung eines zusätzlichen Eingangs von Süden (Stuttgarter Str.) beauftragt. 

4.    Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt. 

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich den folgenden Beschluss: 

2.    Der Gemeinderat stimmt der Vorbereitung der Durchführung eines VgV-Verfahrens und einer Beauftragung der Planer bis Leistungsphase 3, Entwurf + Kostenberechnung, zu.

    
b)    Baubeschluss zum Endausbau der Eugen-Hafner-Straße und der Hugo-Theurer-Straße im Stadtoval

6621/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Endausbau Eugen-Hafner-Straße und Hugo-Theurer-Straße im Stadtoval in Aalen-Kernstadt wird entsprechend der Planung des Tiefbauamts vom 18.05.2021 zugestimmt.
     
  2. Der Einrichtung einer Kaphaltestelle in der Düsseldorfer Straße, nördlich des DRKVerwaltungsgebäudes und den damit verbundenen Umbauten im öffentlichen Verkehrsraum i.Z.d. OVA-Linie 81 wird zugestimmt.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.    

10    Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für alle Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Vergnügungsstätten", Plan Nr. 01-02/8

6121/013 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt die Verlängerung der in der Anlage beigefügten Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Vergnügungsstätten“, Plan Nr. 01-02/8 für die Geltungsdauer von einem Jahr.
     
  2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.    

11    Genehmigung der Forsteinrichtung 2021 bis 2030

2121/021 - Entscheidung, 2121/021-1

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die vorgestellte Forsteinrichtung für den Planungszeitraum 2021 bis 2030 wird genehmigt.

 

  1. Die vorgestellte Forsteinrichtung für den Planungszeitraum 2021 bis 2030 wird genehmigt.
     
  2. Entsprechend Ziffer 8 „Bürgerbeteiligung“ der Zielsetzung (Seite 3 der Forsteinrichtung) wird seitens der Forstbetriebsleitung regelmäßig Bericht erstattet. Neben der standardmäßigen Überprüfung des Planwerks im Zuge der sogenannten Zwischenrevision nach fünf Jahren wird dem Gemeinderat mindestens einmal jährlich ein Zwischenbericht zum Betriebsvollzug vorgelegt.
     
  3. Zufällige Hiebsergebnisse (Kalamitätshölzer) sollen grundsätzlich im Rahmen der Gesamtnutzung im zehnjährigen Planungszeitraum aufgefangen werden. Die Wirtschaftsführung richtet sich an diesem Grundsatz aus.

    

12    Erteilung von Weisungen    

a)    an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste außerordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Wahl und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Wohnungsbau Aalen GmbH

 2121/025 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz der GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH gemäß § 19 Abs. 2 e) des Gesellschaftsvertrags der Wohnungsbau Aalen GmbH

a)    der Abberufung von Frau Heidemarie Matzik als Aufsichtsratsmitglied der Wohnungsbau Aalen GmbH und

b)    der Wahl von Frau Martina Lechner in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH

zuzustimmen.
 

b)     an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

2121/012 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

a)    dem Prüfungsbericht 2020 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,

b)    der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit den Kapitalverlustkonten der Gesellschafter,

c)    der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats und

d)    der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021

zuzustimmen.

13 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 28.06.2021