Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 24. Oktober 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Haushaltsplan 2020 und mittelfristige Finanzplanung

hier: Einbringung des Haushaltsplanentwurfs     

3 Ortschaftsbudgets für die Jahre 2020 bis 2022

2119/026 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stimmt der Bildung und Abwicklung der Ortschaftsbudgets, wie im Sachverhalt ausgeführt, für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 zu.
Dem Antrag der Sitzungsvorlage Nr. 2119/026 wird zugestimmt.    

4 Wahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner für den Integrationsausschuss der Stadt Aalen

0719/004 - Entscheidung

s. Ratsinformationssystem Besetzung der Ausschüsse
Der Gemeinderat wählt die sachkundigen Einwohner*innen für den Integrationsausschuss.    

5 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

a)    Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

2119/023 - Entscheidung

Jahresabschluss 2018

  1. Es wird zugestimmt, dass im Rahmen des Handlungsprogramms Wohnen auf die Dividendenausschüttung der Wohnungsbau Aalen GmbH in den kommenden 3 Jahren verzichtet wird.
  2. Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
    a) dem Geschäftsbericht 2018 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018,
    b) der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.387.057,69 € zu den Anderen Gewinnrücklagen,
    c) der Wahl von Herrn Dr. Christof Morawitz als externes Mitglied in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH und
    d) der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.  

 
b)    Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH

2119/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich  die folgenden Beschlüsse:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.    

6 Grundfinanzierung explorhino

8019/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den ergänzten Beschlussantrag:

Das explorhino Science-Center erhält im Rahmen der Wirtschaftsförderung eine jährliche Fördersumme von 150.000,-€
Änderungen: (werden noch eingearbeitet)
Vertreter der Schulen sollen im Steuerkreis vertreten sein
Einmal jährlich Bericht im Gremium

7 Investitionskostenzuschuss für den Neubau einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung an der Magdalenenkirche in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen

5019/010 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die evangelische Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen erhält für den Neubau der 3-gruppigen Kindertageseinrichtung an der Magdalenenkirche entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 1.849.000 €, aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 3.024.400 €.
    Der Zuschuss von 70% ermittelt sich aus dem Saldo der anteiligen Gesamtkosten abzüglich dem zu erwartenden Landeszuschuss in Höhe von rund 383.000 €. Die Gewährung des Zuschusses gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Weiterbetrieb der Kita Regenbogen vorzubereiten und den Betrieb für die nächsten 8 – 9 Jahre sicherzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat ein Betriebskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen.    

8 Investitionskostenzuschuss für den Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung beim Medizinischen Versorgungszentrum in der Weilerstraße in Aalen-Hofherrnweiler in Trägerschaft des DRK-Kreisverbands Aalen e. V.

5019/014 - Entscheidung

Der DRK-Kreisverband Aalen e. V. erhält für den Neubau der viergruppigen Kindertageseinrichtung beim Medizinischen Versorgungszentrum in der Weilerstraße in Aalen entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.389.100 € aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 3.920.000 €. Der Zuschuss von 70 % ermittelt sich aus dem Saldo der Gesamtkosten abzüglich dem zu erwartenden Landeszuschuss in Höhe von rund 507.000 €. Die Gewährung des Zuschusses gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020.

9 Anmietung zentraler Büroflächen im Objekt Kubus  

Marktplatz 26, Aalen

6519/031 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 19 Gegenstimmen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

 

  1. Der Anmietung von Büroflächen zu den dargestellten Konditionen im Objekt Kubus wird zugestimmt.
  2. Die Finanzierung erfolgt über den Ergebnishaushalt ab Beginn des Mietvertrages.    

10 Kulturbahnhof Aalen:

6519/033 - Entscheidung

- Genehmigung der Gesamtkostenfortschreibung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat genehmigt Mehrkosten aus dem Projekt Kulturbahnhof von 2.180.000 € brutto gegenüber dem Baubeschluss.
  2. Die Verwaltung wird mit der Verhandlung der noch offenen Nachträge Firma Otto Heil (Gewerk Rohbau) beauftragt. Der Gemeinderat ist über das Verhandlungsergebnis zu informieren.  

11 Einführung von Straßennamen im Baugebiet "Maiergasse" in Wasseralfingen

6019/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Haupterschließungsstraße im Baugebiet Maiergasse (Straße „A“) erhält den Straßennamen Geschwister-Schabel-Straße Ergänzungsstraße (Straße „B“) erhält den Straßennamen Schwester-Ingona-Straße.  

12 Verkauf der Grundstücke Flst. 5239 und Flst. 5240 im Baugebiet "Schlatäcker II"

6019/028 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

 

  1. Dem Verkauf der Bauplätze Flst. 5239 und Flst. 5240, Gemarkung Aalen an die in der Anlage 2 genannten Personen/Firmen wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die genauen Miteigentumsanteile, welche sich im Rahmen der Baugenehmigung ergeben, in den Kaufverträgen entsprechend zu berücksichtigen.
  3. Der Kaufpreis, einschließlich der Ablösebeträge für den Erschließungsbeitrag und des Kostenerstattungsbetrags für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gem. §§ 135 a bis c BauGB, des Abwasserbeitrags, sowie der Innenentwicklungsumlage beträgt 395 €/m².
  4. Die Planungsgemeinschaft GeniAAl GbR bzw. die Erwerber der Miteigentumsanteile, sowie die Wohnungsgenossenschaft pro… gemeinsam bauen und leben eG werden von der mit Beschluss des Gemeinderats vom 14.12.2017 eingeführten Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau befreit.    

13 Bebauungspläne

a)   Bebauungsplan "Änderung Sandfeld IV im Bereich der Wendeanlage der Abt-Johannes-Straße" im Planbereich 68-05 u. 68-06, Plan Nr. 68-06/5 in Aalen-Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 68-06/5
- Aufstellungsbeschluss gem. §2 BauGB und § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. §3 Abs. 2 und § 13 a BauGB

6119/025 - Entscheidung 

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen wird zur Kenntnis genommen und den Sanierungszielen, dem Maßnahmenkonzept sowie der Kosten- und Finanzierungsübersicht wird zugestimmt.
  2. Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit wird die als Anlage beigefügte Sanierungssatzung für das Gebiet Aalen „Stadtmitte/ Wilhelm-Merz-Straße“ beschlossen. Die Vorschriften des §144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens kommt das umfassende Verfahren unter Einbeziehung der §§152 bis 156a BauGB zur Anwendung. Die Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis zum 30.04.2028 festgelegt.
  3. Die Petition 1 an den Gemeinderat der Stadt Aalen wird abgelehnt (s. Anlage 4)
  4. Die Petition 2 an den Gemeinderat der Stadt Aalen wird abgelehnt (s. Anlage 5)    


b)    Bebauungsplan "Ecke Friedhofstraße und Bischof-Fischer-Straße" im Planbereich 03-01, Plan Nr. 03-01/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 03-01/3
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13a BauGB

6119/026 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 27.08.2019 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 03-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 03-01/3 überlagert werden, aufgehoben:
    - Baulinien v. 12.05.1893 aus Stadtbaublatt (SBB-1893-1004)
    - Baulinien v. 16.09.1903 aus Stadtbaublatt (SBB-1903-3440)
  4. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (84. FNP-Änderung; Anlage C).    

14 Europaweite Ausschreibung von Reinigungsleistungen nach VOL/A – EG

6819/005
6819/005-1
Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Mit Änderungen:

Für die Reinigung der städtischen Gebäude wird dem Bau- und Grünflächenbetrieb der Auftrag zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung nach den Bestimmungen der VOL/A – EG im offenen Verfahren erteilt.
Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.

  1. Für die Reinigung der städtischen Gebäude wird dem Bau- und Grünflächenbetrieb der Auftrag zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung nach den Bestimmungen der VOL/A – EG im offenen Verfahren erteilt. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Änderung: 3 Jahre
  2. Der Bereich Eigenreinigung wird gestärkt und schrittweise bis auf 50 Mitarbeitende erhöht.  

15 Kocherburgschule - 3.BA: Sanierung Gebäude B (ehem. Realschule)

6519/024 - Entscheidung

Vergabe verschiedener Gewerke und Genehmigung von überplanmäßigen Mehrausgaben durch höhere Vergabesummen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:


Im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats:
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrausgaben in Höhe von 178.000 € brutto durch höhere Vergabesummen im Vergleich zu den berechneten bzw. genehmigten Kosten.

Im Zuständigkeitsbereich des AUST:
Es werden folgende Gewerke vergeben:

  1. Die Systemtrennwandarbeiten an die Firma Feederle, Karlsruhe zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 26.07.2019 mit einer Auftragssumme von 256.750,83 € inkl. 19% MWSt.
  2. Die Trockenbauarbeiten an die Firma Rossaro, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 19.06.19 mit einer Auftragssumme von 420.848,75 € inkl. MWSt..


Im Zuständigkeitsbereich des Ortschaftsrats:
Es werden folgende Gewerke vergeben:

Die Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten an die Firma Kratky, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 03.06.2019 mit einer Auftragssumme von 122.687,81 € inkl. 19% MWSt.


Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

16 Grundsatzbeschluss zur dorfgerechten Umgestaltung der Ahelfinger Straße und Errichtung eines Ortsmittelpunkts an der Hubertuskapelle in Aalen-Oberalfingen

 6619/030 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der dorfgerechten Umgestaltung der Ahelfinger Straße in Oberalfingen wird zugestimmt.  

17 Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wiedereinführung der ÖPNV-Anbindung des Gmünder Torplatzes in der bis zum 9. Juni 2019 geltenden Form

0119/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag der Firma OVA Omnibus-Verkehr Aalen zur Direktanbindung der Haltestelle Gmünder Torplatz wie im Sachverhalt dargestellt zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, der vorgeschlagenen Fahrplanänderung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zuzustimmen.    

18 Nachhaltigkeit (er)leben - Handlungsprogramm Umwelt (Beratungsteil II)

a)    Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

6019/031 - Entscheidung

Erhalt des ehemaligen Dampfkesselhauses auf dem Union-Areal im Sanierungsgebiet Aalen Süd
Die Stadt Aalen übernimmt das Dampfkesselhaus auf dem Union-Gelände samt Kosten für die Sicherung des Gebäudes vom Landratsamt Ostalbkreis im Rahmen eines Erbbaurechts.    


b)    Baubeschluss zur Abwasserkonzeption Welland und Reichenbacher Höfe

6619/021 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der schrittweisen Umsetzung des Konzepts zur abwassertechnischen Erschließung der Einzelanwesen und Weiler im Welland, südöstlich von Reichenbach, unter Nutzung der Synergien mit Auswechslung der Wasserleitungen und Verlegung von Breitbandkabeln wird, vorbehaltlich einer Förderung von 30%, zugestimmt.    


c)    Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, etc. (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) der Stadt Aalen

3019/023 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Mit Änderungen – werden noch eingearbeitet

  1. Die Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) der Stadt Aalen wird, wie in der Anlage 2 dargestellt, beschlossen.
  2. Die Verordnung ist öffentlich bekannt zu machen und dem Regierungspräsidium Stuttgart als Fachaufsichtsbehörde vorzulegen.    

19 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 26.10.2019