Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 24. September 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Fragestunde der Einwohner um 17:00 Uhr

2. Bekanntgaben

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

3. Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Aalen

Information durch mündlichen Bericht

Erfahrungsbericht der geschäftsführenden Schulleiter

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

4. Festlegungen zu den Kita- und Schulschließungen während der Corona-Pandemie 2020

5020/008 - Entscheidung

- Umgang mit Elternbeiträgen und Verpflegungspauschalen
- Einsparmaßnahmen im Bereich Kinderbetreuung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei drei Gegenstimmen die folgenden geänderten Beschlüsse:

  1. Dem Vorschlag der Verwaltung zum Umgang mit Elternbeiträgen und Verpflegungspauschalen während der Corona-bedingten Kita- und Schulschließungen für die Monate März bis Juli 2020 wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit den Kita-Trägern hinsichtlich möglicher Einsparungen im Bereich Kinderbetreuung fortzusetzen und dem Gemeinderat zeitnah über das Verhandlungsergebnis Bericht zu erstatten.

5. Finanzzwischenbericht bis Mitte September 2020

2120/036 - Information

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

6. Erweiterung der städtischen Förderung vereinseigener Sportanlagen

4020/003 - Entscheidung- entfällt

7. Nachhaltigkeit (er-)leben - Stärkung Umweltverbund/ Mobilitätsmanagement

6720/002-1  - Entscheidung

a) Maßnahmenplan für das Radverkehrskonzept in Aalen

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden geänderten Beschluss:

  1. Die Stadt Aalen beschließt das Radverkehrskonzept in Aalen auf der Grundlage der Sitzungsvorlage als Grobkonzept. Maßnahmenkonzept und Maßnahmenkataster bilden die Arbeitsgrundlage für daraus resultierende Maßnahmen. Die Prioritäten und die sich daraus ergebenden Baumaßnahmen werden vom AUST bzw. Gemeinderat gesondert beraten und beschlossen (nach Vorberatung im Ortschaftsrat, sofern notwendig).

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen den folgenden geänderten Beschluss:

  1. Kosten in Höhe von rund 20 Mio. Euro werden durch eine laufende Programmhaushaltsstelle mit jährlich 2 Mio. Euro über 10 Jahre finanziert. Verbleibende Reste werden auf das darauffolgende Jahr übertragen oder ggf. neu veranschlagt.

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei neun Gegenstimmen den folgenden geädnerten Beschluss:

Dem AUST wird vierteljährlich über durchgeführte und anstehende Maßnahmen berichtet. Der Bericht bezieht sich auch auf beabsichtigte und bevorstehende Markierungsmaßnahmen.

b) Baubeschluss zur Geh- und Radwegeunterführung Kettelerstraße sowie zur Straßenumgestaltung der Kettelerstraße und der Alten Heidenheimer Straße in Aalen

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Errichtung der Geh- und Radwegeunterführung Kettelerstraße.
  2. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Straßenumgestaltungsmaßnahmen in der Kettelerstraße und Alte Heidenheimer Straße.
  3. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den ersten Teil der Straßensanierungsmaßnahme in der Ziegelstraße. Hierfür stehen 500.000 € zur Verfügung.
  4.  Die weiteren Sanierungsabschnitte der Ziegelstraße erfolgen nach Fertigstellung der Unterführung zur Kettelerstraße sowie der dargestellten Straßenbauarbeiten in den Haushaltsjahren 2022 ff. Hierfür stehen unter der Investitionsnummer I660162 ab 2022 ff Mittel zur Verfügung.
  5. Der Gesamtfinanzierung der Kosten in Höhe von rd. 4,675 Mio. € wird zugestimmt.

Die Planung und Bauleitung erfolgt durch das Ingenieurbüro Grimm.

 

6620/024 - Entscheidung

Umsetzung des Projektes InKoMo (intelligentes Parkraummanagementsystem)

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Umsetzung des Projektes InKoMo wird zugestimmt.
  2. Der Finanzierung mit dem städtischen Eigenanteil in Höhe von rund 610.000 € wird zugestimmt.

Den vorgeschlagenen Standorten wird zugestimmt.

 

8. Antrag der Stadt Aalen zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulG in Wahlform an der Weitbrechtschule Wasseralfingen zum Schuljahr 2021/2022

5020/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulG in Wahlform, Modell 3 Tage/ 7 Zeitstunden, am Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Weitbrechtschule Wasseralfingen zum Schuljahr 2021/2022 zu stellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Schulträger obliegenden Pflichten, wie Bereitstellung des Mittagessens, Aufsichtsführung und Betreuung der Schüler beim Mittagessen, Übernahme der Sachkosten für die Ganztagsschule sowie Übernahme der Personalkosten für Betreuung und Aufsicht beim Mittagessen zu übernehmen und die entsprechende Erklärung gegenüber der Genehmigungsbehörde abzugeben.

Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel werden jährlich bereitgestellt.

9. Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für den erhöhten Sanierungsbedarf der Kita Schatzkiste der evangelischen Kirchengemeinde Unterkochen

5020/013 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die evangelische Kirchengemeinde Unterkochen erhält für den erhöhten Sanierungsbedarf der Kita Schatzkiste eine Erhöhung des Investitionskostenzuschusses um 291.374 € auf maximal 544.603 € aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 778.004 €.
  2. Die Finanzierung erfolgt durch 1. Umschichtung Ergebnis- in Finanzhaushalt, 2. Umschichtung von 23.000 € aus Umsetzung Kita-Entwicklungsplan und 3. Umschichtung von 268.603 € aus Kita beim MVZ Weilerstraße.

10. Anmietung zentraler Büroflächen auf dem Stadtoval für die Stadtverwaltung

6520/21 - Entscheidung - entfällt

11. Bebauungsplan "Nordwestlich und südöstlich der Stuttgarter Straße, zwischen Brunnen- und Hofackerstraße" im Planbereich 02-02, Plan Nr. 02-02/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet Plan Nr. 02-02/4

6120/018 - Entscheidung

-Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 und § 13 a BauGB

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 28.07.2020); siehe Anlage B). Der Abgrenzungsplan wird im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vom 12.05.2010 nach Süden bis zur Bahnlinie erweitert.
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. 5. Folgende rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 02-02/4 überlagert werden:
  • Plan Nr. II-02, „Ortsbauplan zwischen Gmünder- und Gartenstraße“, genehmigt 06.04.1957,

Bebauungsplan SBB-1886-557, Baulinien v. 17.05.1886 aus Stadtbaublatt; Erlass 17.05.1886.

12. Einführung eines Straßennamens im Bereich des neuen Gewerbegebiets Staudenfeld in Oberalfingen

6020/029-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Staudenfeld in Oberalfingen erhält den Straßennamen „In den Kreuzwiesen

13. Vergaben

6520/018 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Vergabe der Reinigungsleistungen gemäß VOL/A Ausschreibung EU-weit, aufgrund der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters für:

Unterhaltsreinigung

Los 1 + 2 mit einem Gesamtauftragsvolumen von 330.593,74 €/jährlich und 323.293,67 €/jährlich an die Firma Putzteufel, Dischingen (Außenstelle in Aalen)

Los 3 mit einem Gesamtauftragsvolumen von 295.431,72 €/jährlich an die Firma S.C.O., Plochingen

Los 4 mit einem Gesamtauftragsvolumen von 268.668,57 €/jährlich an die Firma EBRA, Ravensburg

Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

 

b) Schubart-Gymnasium - WC-Sanierung - Vergabe der Sanitärarbeiten

6520/023 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Es wird folgendes Gewerk vergeben:

Die Sanitärarbeiten an die Fa. Ziegelbaur, Lauchheim zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 02.09.2020 mit einer Auftragssumme von 216.262,88 Euro inkl. 16% MwSt

 

14. Zusammenlegung Gutachterausschuss Aalen-Essingen

6020/023 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe Anlage 1) mit der Gemeinde Essingen zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Aalen-Essingen“ bei der Stadt Aalen zu.
  2. Der Gemeinderat beschließt eine Satzung zur Erstreckung der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Aalen auf das Gebiet der Gemeinde Essingen (siehe Anlage 2).

15. Flurbereinigungsverfahren Lauchheim-Hülen; Gemeindegrenzänderung zwischen der Stadt Aalen und der Stadt Lauchheim

6020/028 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Den Gemeindegrenzänderungen im Flurbereinigungsverfahren Lauchheim-Hülen wird zugestimmt.

16. Stadtwerke Aalen – Eigebetrieb Abwasserentsorgung

a) Abwassergebühr

- Gebührennachkalkulation Abwasser für das Jahr 2019
- Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2019

8120/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2019 wird mit einer Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr mit 146.750,99 € und mit einer Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr mit 210.138,08 € festgestellt.
  2. Die Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 146.750,99 € soll in den Jahren 2021 bis 2024 wie folgt ausgeglichen werden:
  • Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2019 in Höhe von 36.686,99 € nach 2021
  • Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2019 in Höhe von 36.688,00 € nach 2022
  • Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2019 in Höhe von 36.688,00 € nach 2023
  • Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2019 in Höhe von 36.688,00 € nach 2024

Die Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 210.138,08 € soll in den Jahren 2021 bis 2024 wie folgt ausgeglichen werden.

  • Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2019 in Höhe von 52.536,08 € nach 2021
  • Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2019 in Höhe von 52.534,00 € nach 2022
  • Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2019 in Höhe von 52.534,00 € nach 2023
  • Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2019 in Höhe von 52.534,00 € nach 2024

    3. Die Gebührenüberdeckung in Höhe von 356.889,07 € wird in voller Höhe in die Gebührenausgleichsrücklage eingestellt.

b) Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

1420/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zur Kenntnis

 

c) Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019

8120/017 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zum 31.12.2019 wird in der vorgelegten Fassung mit folgenden Zahlen festgestellt: Bilanzsumme 96.225.349,86 € davon entfallen auf der Aktivseite auf
  • Anlagevermögen 94.221.752,02 €
  • Umlaufvermögen 2.003.597,84 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

  • Eigenkapital 31.035.288,71 €
  • Sonderposten für Investitionszuwendungen 4.086.635,73 €
  • empfangene Ertragszuschüsse 8.724.620,59 €
  • Rückstellungen 724.961,13 €
  • Verbindlichkeiten 51.653.843,70 €

Bilanzgewinn 56.488,33 €

Summe der Erträge 11.415.198,64 €

Summe der Aufwendungen 11.358.710,31 €

  1. Der Jahresgewinn in Höhe von 73.780,37 € wird nach Verrechnung des Verlustvortrages 2018 in Höhe von 17.292,04 als Bilanzgewinn in die Gewinnrücklage eingestellt.
  2. Die Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2019 entlastet.

Die Stadtwerke werden mit der Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2019 beauftragt

d) Beauftragung des Abschlussprüfers 2020

8120/018 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Baker Tilly, Stuttgart, wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 beauftragt.

17. Neubau Kindertagesstätte in Waldhausen: Änderung des Raumprogramms

6520/020 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei 14 Enthaltungen und 25 Ja-Stimmen den folgenden Beschluss:

Der Änderung des Raumprogramms gegenüber dem Baubeschluss "Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung am Standort der Grundschule Waldhausen, Hochmeisterstr. 14" wird zugestimmt.

© Stadt Aalen, 28.09.2020