Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 25. Februar 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Rathaussanierung- Grundsatzbeschluss

6520/028 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

Geänderter Beschlussantrag:

  1. Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rathaussanierung und  -modernisierung (im Bestand).
     
  2. Es wird ein Bauausschuss mit Vertretern sowie persönlichen Stellvertretern aus den Gemeinderatsfraktionen/Gemeinderatsgruppierungen, der Stadtverwaltung und ggf. beauftragten Planern/Architekten gebildet. Die Leitung des Bauausschusses obliegt dem Ersten Bürgermeister. Der Bauausschuss soll Empfehlungen für den Gemeinderat aussprechen.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Raumkonzept mit Darstellung der Raumaufteilung und Raumbelegung nach Abschluss der Sanierung zu erarbeiten. Dieses Raumkonzept soll dem Gemeinderat im 2. Quartal 2021 vorgestellt werden.
     
  4. Der Planung der notwendigen Sofortmaßnahmen wird zugestimmt. Diese umfassen:

    a.    Die Reparatur der schadhaften Stellen an der Betonfassade als vorgezogene Maßnahme der eigentlichen Betonfassadensanierung. Ein Baubeschluss für die Betonfassadensanierung soll im April 2021 gefasst werden.

    b.    Die Herstellung des Südeingangs als Zugang zur Andienung und als Vorbereitung für den späteren Nebeneingang und Fluchtweg. Ein Baubeschluss für die Herstellung des Südeingangs soll im April 2021 gefasst werden.

    c.    Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt. 


Vorheriger Beschlussantrag:

1.)    Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rathaussanierung und -modernisierung (im Bestand). 

2.)    Das hierfür notwendige VgV-Verfahren für die Einbindung der externen Planer und Fachingenieure wird in die Wege geleitet.

3.)    Der Durchführung der notwendigen Sofortmaßnahmen wird zugestimmt. Diese umfassen:

a) Die Reparatur der schadhaften Stellen an der Betonfassade, als vorgezogene Maßnahme der eigentlichen Betonfassadensanierung.

b) Die Herstellung des Südeingangs als Zugang zur Andienung und als Vorbereitung für den späteren Nebeneingang und Fluchtweg.

4.)    Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt. 

3    Umgang mit Elternbeiträgen und Verpflegungspauschalen während der Kita- und Schulschließungen in der Corona-Pandemie im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.08.2021

5021/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen die folgenden geänderten Beschlüsse:

Geänderter  Beschlussantrag:

  1. Der vollen (Abänderungsantrag CDU-Fraktion) Rückerstattung der Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen im Bereich der Kitas in städtischer, kirchlicher und freier Trägerschaft und in der städtischen Schulkindbetreuung wird zugestimmt. Ab 6 lockdownbedingten Schließtagen wird ein Zwanzigstel des regulären Monatsbeitrags pro Tag befristet für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.08.2021 rückerstattet, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. 

    1.1    Im Rahmen des Wechselbetriebs an Schulen wird ein Zwanzigstel des regulären Monatsbeitrags pro Tag befristet für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.08.2021 für die Tage rückerstattet, an denen kein Präsenzunterricht für die entsprechende Klassenstufe stattfindet. Wenn das Angebot des Präsenzunterrichts nicht wahrgenommen wird, ist keine Rückerstattung vorgesehen. Bei einem möglichen Wechselbetrieb in Kitas wird diese Regelung analog angewendet.

    1.2    Bagatellbeträge von unter 5€ pro Monat werden angesichts des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands nicht rückerstattet.
     
  2. Für die Tage, an denen die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, wird der anteilige Monatsbeitrag erhoben.
     
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung die Landesregierung zur finanziellen Beteiligung bei den Einnahmeverlusten der Stadt Aalen durch die Rückerstattung der Elternbeiträge aufzufordern.

Abänderungsantrag von Stadtrat Hamm: 
„3. Für den Fall künftiger pandemiebegründeter Schließungen wird die Satzung dahingehend angepasst, dass der Beitrag nicht eingezogen wird und für den Fall anteiliger Öffnung nachzuentrichten ist.“

Vorheriger Beschlussantrag:

Der anteiligen Rückerstattung der Elternbeiträge und Verpflegungspauschalen im Bereich der Kitas in städtischer, kirchlicher und freier Trägerschaft und in der städtischen Schulkindbetreuung wird zugestimmt. Ab 6 lockdownbedingten Schließtagen wird ein Zwanzigstel des regulären Monatsbeitrags pro Tag befristet für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.08.2021 rückerstattet, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. 

Für die Tage, an denen die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, wird der anteilige Monatsbeitrag erhoben.

Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung die Landesregierung zur finanziellen Beteiligung bei den Einnahmeverlusten der Stadt Aalen durch die Rückerstattung der Elternbeiträge aufzufordern.    

4    Breitbandversorgung in Aalen    

a)    Änderung beim Vorgehen bei der Mitverlegung von Leerrohrinfrastrukturen für Glasfasernetze auf Grundlage der Versorgungslage und geänderter Förderkulisse

6620/037 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Dem geplanten Vorgehen der Reduzierung des Umfangs der Mitverlegung von Leerrohrinfrastruktur für Glasfasernetze wird zugestimmt.

Die Finanzierung von Mitverlegungen erfolgt wie seither über die Investitionsnummer I660062.

b)    Wegfall des Hausanschlusskostenmodells in den Ausbaugebieten der Komm.Pakt.Net im Stadtgebiet Aalen

6620/038 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Vorgehensweise, private Glasfaser-Hausanschlüsse künftig auf Grundlage geänderter Fördersituation auf Kosten der Stadt (gefördert) herzustellen, wird zugestimmt.

Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsnummer I660062 und wird über Fördermittel des Bundes sowie durch Pachterträge refinanziert.

c)    Breitbanderschließung unterversorgter Gebiete im Stadtgebiet Aalen

6620/039 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Vorgehensweise zur Verlegung von Glasfasertrassen zur Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten im gesamten Stadtgebiet wird zugestimmt.

Die ermittelten Grobkosten betragen rund 15,3 Mio. Euro (netto). Bis zu 90 % der Kosten sind förderfähig und werden im Falle einer Förderung zurückerstattet. Der Kostenanteil der Stadt beläuft sich nach Abzug des Zuschusses auf ca. 1,5 Mio. Euro (netto).

Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsnummer I660062.

5    Baubeschluss zur Erschließung des Baugebiets Treppach-West in Aalen-Wasseralfingen

6620/023 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei vier Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Erschließung des Baugebiets „Treppach-West“, Plan-Nr. 70-03/2 in Aalen-Treppach entsprechend den Ausführungsplänen des Ingenieurbüros LK & P,
Mutlangen vom 04.04.2017 wird zugestimmt. 
Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 1.140.000 € wird zugestimmt. 
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

6    "Bebauungsplanänderung im Bereich Ecke Bischof-Fischer-Straße und Parkstraße" im Planbereich 03-01, Plan-Nr. 03-01/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-01/4 -Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6120/031 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.06.2020 ab. Dem geänderten Abgrenzungsplan wird zugestimmt (Stand 04.01.2021, siehe Anlage C).
     
  2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 04.01.2021, LK&P Ingenieure GBR, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (04.01.2021, LK&P Ingenieure GBR, Mutlangen; Anlage A) werden gebilligt.
     
  3. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage B) sind Grundlage für die Planfassungen für die öffentliche Auslegung.
     
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 39 Tagen, da der Bebauungsplan keine hohe Komplexität aufweist (geringe Plangebietsgröße, keine komplexe Nutzungsstruktur geplant), zwischenzeitlich aber voraussichtlich mehrere Feiertage liegen.
     
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
     
  6. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden:
    -    Gebiet zwischen der Bischof-Fischer-Straße und dem Schützenweg / Greut-Ost, Plan-Nr. 03-03/3, in Kraft seit 23.04.1997
     
  7. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (88. FNP-Änderung).

7    Vergaben    

a)    Arbeiten zur dorfgerechten Umgestaltung der Ahelfingerstraße und Errichtung eines Ortsmittelpunkts an der Hubertuskapelle in Oberalfingen

6620/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Bortolazzi Straßenbau GmbH, Bopfingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 11.1.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 944.095,00 € vergeben.

Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 816.014,10 € erfolgt über die Investitionsnummer I660168.
Die Kosten für die Verlegung der Leitungen in Höhe von 128.080,90 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.
    
b)    Ökologischer Ausbau des Kochers mit Hochwasserschutz im Bereich Aalen-Süd
- Sachstandsbericht
- Vergabe der Objektplanungsleistungen für den Flussbau und die Ufergestaltung

6620/025 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Das Gremium nimmt die Ergebnisse der beiden VgV-Verfahren für den Flussbau und die Ufergestaltung des ökologischen Ausbaus des Kochers mit Hochwasserschutz im Bereich zwischen Landratsamt und Industriestraße zur Kenntnis. 
    Das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH aus Stuttgart wird mit der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Flussbau in den Leistungsphasen 5-9 (in 2 Stufen) mit einem voraussichtlichen Gesamthonorar von 110.946,50 € netto beauftragt. 
    Das Büro Steinbacher Consult, Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG aus Neusäß (bei Augsburg) wird mit der Objektplanung Freianlagen für die Ufergestaltung in den Leistungsphasen 5 -9 (in 2 Stufen) mit einem voraussichtlichen Gesamthonorar von 60.268,41 € netto beauftragt.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsnummer I660172 - Renaturierung 
    Kocher Aalen-Süd    
© Stadt Aalen, 27.02.2021