Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 25. März 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Vorbereitung der Oberbürgermeisterwahl 2021: Festsetzung der Termine und Fristen; Stellenausschreibung; öffentliche Bewerbervorstellung; Bildung des Gemeindewahlausschusses

1021/001 1021/001-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird Sonntag, 4. Juli 2021 festgesetzt, als Wahltag für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl wird Sonntag, 25. Juli 2021 festgesetzt.
     
  2. Die Stellenausschreibung erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, 16. April 2021 mit dem aus Anlage 1 ersichtlichen Text.
     
  3. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird auf Montag, 7. Juni 2021, 18.00 Uhr festgelegt.
     
  4. Für den Fall einer Neuwahl wird das Ende der Einreichungsfrist auf Mittwoch, 7. Juli 2021, 18.00 Uhr festgelegt.
     
  5. Eine öffentliche Bewerbervorstellung findet, vorbehaltlich der aktuellen Corona-Situation, am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Stadthalle statt.
     
  6. In den Gemeindewahlausschuss werden als Beisitzer*innen und deren Stellvertreter*innen die in der Anlage 2 aufgeführten Personen gewählt.    

3 Ortsvorsteher/in für die Ortschaft Unterkochen

a)    Entlassung von Frau Heidemarie Matzik aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Ortsvorsteherin

1021/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Frau Heidemarie Matzik wird auf ihren Antrag hin mit Ablauf des 30.04.2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Ortsvorsteherin entlassen.    


b)    Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Unterkochen

1021/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat wählte per Handzeichen bei zwei Enthaltungen Florian Stütz zum Ortsvorsteher für Unterkochen. Herr Stütz erklärte öffentlich die Wahl anzunehmen.

  1. Gemäß § 71 Abs. 1 GemO wird auf Vorschlag des Ortschaftsrats Unterkochen Herr Florian Stütz zum Ortsvorsteher der Ortschaft Aalen-Unterkochen gewählt.
     
  2. Herr Stütz wird mit Wirkung vom 01.05.2021 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit ernannt.     

4 Baubeschluss Kombibad Hirschbach

8121/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat stimmte einzeln über den geänderten Beschlussantrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/DIE GRÜNEN ab:

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei 28 Ja und 18 Gegenstimmen den folgenden geänderten Beschluss: 

  1. Der Entwurfsplanung für den Neubau des Kombibads Hirschbach Aalen (mit zusätzlicher 9. und 10. Bahn) einschließlich des optimierten Gesamtkonzeptes und der Kostenberechnung in Höhe von 44,84 Mio. € wird zugestimmt. 

    Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und vier Enthaltungen den folgenden Beschluss:
     
  2. Der Gemeinderat fasst auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung den Baubeschluss für das Kombibad Hirschbach. 

    Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen den folgenden Beschluss:
     
  3. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Projektrahmenterminplan zu. 

    Der Gemeinderat fasste mehrheitlich mit 28 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den folgenden geänderten Beschluss:
     
  4. Die Finanzierung des Investitionsvolumens in Höhe von 44,84 Mio. € erfolgt durch die Stadtwerke Aalen GmbH in Höhe von 35 Mio. € netto sowie durch Investitionskostenzuschüsse durch die Stadt Aalen in Höhe von 11, 4 Mio. € (je 2 Mio. € im Jahr 2021, 2,4 Mio. € im Jahr 2022, 2,0 Mio. € in den Jahren 2023 bis 2025, 1 Mio. € im Jahr 2026), vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen Haushaltspläne. 
    Als Gegenfinanzierung werden die mutmaßlichen Grundstückserlöse des Parkplatzes in der Hegelstraße gegenüber der Musikschule reserviert. 

    Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen den folgenden Beschluss:
     
  5. Die Finanzierung des Investitionskostenzuschusses durch die Stadt Aalen in Höhe von 2 Mio. € im Haushaltsjahr 2021 erfolgt durch eine Stammkapitalrückführung des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung an die Stadt Aalen, vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplans. 

    Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen den folgenden Beschluss:
     
  6. Die Entscheidung des Gemeinderates gilt als Weisungsbeschluss an den Vertreter der Stadt Aalen in der Gesellschaftsversammlung und damit an die Geschäftsführung der Stadtwerke Aalen GmbH, sowie als Weisung an die Vertreter der Stadt Aalen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH gemäß § 104 Abs. 1 GemO für Baden-Württemberg.

Der folgende Abänderungsantrag der Gruppierung DIE LINKE wurde bei keinen Gegenstimmen und keinen Enthaltungen als erweiterter Prüfantrag aufgenommen:

„Die Gruppierung DIE LINKE beantragt, untenstehende und mögliche andere Förderangebote zu prüfen und einzubeziehen. Wir erwarten auch, dass die Prüfung und Empfehlung über den Bau eines Senkrecht- Aufzuges am Gebäude bis zum nächsten Bäderbeirat geprüft wird (Anhang 1: Städtebauförderung vom Bund, Anhang 2: S.21 „Barrierefreiheit“, Anhang 3: S.60 „barrierefreie Sportstätten“, Anhang 4: S.61 „Sportstätten“, Anhang 5: Förderung 2021).    

5 Theater der Stadt Aalen

4620/002 - Entscheidung

  1. Bericht zur Spielzeit 2019/2020 und Zwischenbericht zur Spielzeit 2020/2021
     
  2. Rechnungsabschluss 2019/2020 mit Bericht
     
  3. Bewirtschaftungsplan 2021/2022
     
  4. Planungsgrundlage des künstlerischen Etats für die weiteren Spielzeiten bis inklusive 2023/2024

Der Gemeinderat fasste bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Bericht zur Spielzeit 2019/2020 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2020/2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
     
  2. Vom Rechnungsabschluss der Spielzeit 2019/2020 wird zustimmend Kenntnis genommen. 
     
  3. Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2021/2022 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 608.400,- Euro, Ausgaben im künstlerischen Etat in Höhe von 1.625.600,- Euro sowie Gesamtausgaben in Höhe von 2.454.700,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 1.846.300,- Euro.

    Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2022 der Stadt beigefügt.
     
  4. a)    Der Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt für den künstlerischen Etat des Theaters der Stadt Aalen bezogen auf die disponiblen Ertrags- und Aufwandpositionen wird für die Spielzeit 2021/2022 auf 964.000,- Euro, für die Spielzeit 2022/2023 auf 1.044.000,- Euro und für die Spielzeit 2023/2024 auf 1.100.000,- Euro als Planungsgrundlage (Budget) festgelegt. Für Investitionen im künstlerischen Bereich ist zusätzlich jährlich ein Betrag von 15.000,- Euro vorgesehen. Bereits für die Spielzeiten 2010/2011 bis 2020/2021 wurde der städtische Zuschuss für das Theater festgesetzt.

    b)    Die linearen Tariferhöhungen bei den Personalkosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus weiterhin ausgeglichen.    

6    Bebauungspläne    

a)    Bebauungsplan "Union-Areal" im Planbereich 07-01, Plan Nr. 07-01/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 07-01/4
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6121/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen die folgenden Beschlüsse des erweiterten Beschlussantrages entsprechend der AUST- Sitzung am 11.03.2021:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt. 
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 02.02.2020; siehe Anlage B). 
     
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einen Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 
     
  4. Folgende rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bebauungspläne/Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Plans/ der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 07-01/4 überlagert werden:

    a) Rechtskräftige Bebauungspläne:
    •    Ortsbausatzung für Aalen, Rechtskräftig seit 17.03.1960 mit Änderungen vom 17.11.1960, 25.05.1961 und 21.02.1963.
    •    Baulinien aus Stadtbaublatt, Plan Nr. SBB-1892-1262 (in Kraft seit 17.06.1892).
    •    Baulinien aus Stadtbaublatt, Plan Nr. SBB-1885-1114 (in Kraft seit 19.08.1885).

    b) Bebauungspläne im Verfahren:
    •    Änderung der Ortsbausatzung Aalen im Bereich der Gewerbezone Aalen-Süd zwischen der Alten Heidenheimer Straße und dem Burgstall, Plan Nr. 07-02 (Auslegungsbeschluss 03.11.1988).
    •    Innenstadtergänzung Aalen-Süd (1. Abschnitt), Plan Nr. 07-01/1 (Auslegungsbeschluss 13.07.2006).
    •    Wilhelm-Merz-Straße/ Aalen Süd, Plan Nr. 07-01/5 (Aufstellungsbeschluss 26.09.2019).
     
  5. Der Gemeinderat favorisiert aus städtebaulichen Gründen die Variante mit den Grünflächen in Richtung Stadtmitte.    

b)    Bebauungsplan "Gewerbepark Aalen-Ebnat/A7" im Planbereich 34-01, Plan Nr. 34-01/1 in Aalen-Ebnat und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 34-01/1 sowie 97. FNP-Änderung "Gewerbepark Aalen-Ebnat/A7" in Aalen-Ebnat
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6121/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB). 
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 27.01.2021); siehe Anlage B. 
     
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 
     
  4. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern (97. FNP-Änderung).    

7 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen

a)    Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Hüttlingen-Süd II" in der Gemeinde Hüttlingen (93. FNP-Änderung)
- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss

6121/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei sechs Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 04.02.2021 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
     
  2. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen. Die 93. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich "Hüttlingen-Süd II" in der Gemeinde Hüttlingen bestehend aus dem Plan (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 09.10.2020) und der Begründung (gefertigt am 09.10.2020) gemeinsam vom Büro Stadtlandingenieure im Auftrag der Gemeinde Hüttlingen und dem Stadtplanungsamt der Stadt Aalen) werden gebilligt.
     
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

    
b)    Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Bolzensteig IV" in der Gemeinde Hüttlingen (91. FNP-Änderung)
- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss

6121/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei zehn Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 04.02.2021 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
     
  2. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen. Die 91. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich "Bolzensteig IV" in der Gemeinde Hüttlingen bestehend aus dem Plan (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 15.07.2020) und der Begründung (gefertigt am 09.10.2020) gemeinsam vom Büro Stadtlandingenieure im Auftrag der Gemeinde Hüttlingen und dem Stadtplanungsamt der Stadt Aalen) werden gebilligt.
     
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.    

8 Vergaben

a)    Arbeiten zur Abwasserentsorgung und Leitungsverlegung Einzelhöfe Welland

6620/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Los 1 (Bauabschnitt 1):
    Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Haag-Bau, Neuler zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 15.01.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.130.455,39 € brutto vergeben.
    Los 2 (Bauabschnitt 2):
    Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Rossaro, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 19.01.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 2.027.967,19 € brutto vergeben.
     
  2. Die Finanzierung der Breitbandbauarbeiten für Los 1 in Höhe von 223.610,15 € und für Los 2 in Höhe von 343.988,31 € erfolgt über die Investitionsnummer I660062. 
     
  3. Die Kosten für die Abwasserleitungen für Los 1 in Höhe von 670.859,01 € und für Los 2 in Höhe von 1.216.423,08 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Eigenbetrieb Abwasserentsorgung.
     
  4. Die Kosten für die Verlegung der Wasserleitungen für Los 1 in Höhe von 235.986,23 € und für Los 2 in Höhe von 467.555,80 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Rombachgruppe.    


b)    Arbeiten der Jahresausschreibung Straßenbau 2021 im Stadtgebiet

6621/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Leonhard Weiss, Günzburg, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 02.02.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 971.647,04 € vergeben.
     
  2. Die Finanzierung der Straßen- und Tiefbauarbeiten in Höhe von 971.647,04 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.     


c)    Arbeiten zur Geh- und Radwegeunterführung Kettelerstraße sowie zur Straßenumgestaltung der Kettelerstraße und Alten Heidenheimer Straße in Aalen

6621/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Bietergemeinschaft AWUS-Bortolazzi zu den Preisen und Bedingungen des Angebots und der Nebenangebote Nr. 1 und 3 vom 22.02.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 2.410.788,94 € vergeben. 
     
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 2.240.883,29 € erfolgt über die Investitionsnummer I660184 (Radwegeunterführung Kettelerstraße)
     
  3. Die Finanzierung der Kanalarbeiten in Höhe von 169.905,65 € erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Eigenbetrieb Abwasser.    


d)    Asphaltarbeiten in der Wilhelmstraße zwischen Hasennest und Stiewingstraße in Aalen-Wasseralfingen

6621/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Hans Fuchs GmbH & Co.KG zu den Preisen und Bedingungen des Nebenangebotes vom 17.02.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.916.768,51 € vergeben. 
     
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 332.633,90 € wird über nicht benötigte Mittel der Investitionsnummer I660023 gedeckt. Die hierfür benötigte APL im Haushaltsjahr 2020 wird genehmigt. 
     
  3. Die Finanzierung der Asphaltarbeiten für den Geh- und Radwegbau in Höhe von 35.000 € erfolgt über die Investitionsnummer I660101. 
     
  4. Die Kosten für die Verlegung des Kanals in Höhe von 1.346.404,74 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Eigenbetrieb Abwasser.
     
  5. Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen in Höhe von 202.729,87 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke GmbH.     

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© Stadt Aalen, 28.03.2021