Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 30. Juni 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Einrichtung eines Ortschaftsrats für Unterrombach-Hofherrnweiler

1022/011 - Entscheidung

- Bericht aus der Einwohnerversammlung und nächste Schritte

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Gemäß § 20a Abs. 4 GemO befasst sich der Gemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten mit den Vorschlägen und Anregungen der Einwohnerversammlung.
     
  2. Der Gemeinderat beschließt die Einführung der Ortschaftsverfassung gemäß § 67 GemO.
     
  3. Die künftige Ortschaft erhält den Namen Unterrombach-Hofherrnweiler. 
     
  4. Die Abgrenzung der Ortschaft entspricht der Abgrenzung des Wohnbezirks Unterrombach bei der unechten Teilortswahl für den Gemeinderat gemäß § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung.
     
  5. Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrats wird auf 16 festgelegt.   
     
  6. Der Ortschaftsrat wird erstmalig im Rahmen der regelmäßigen Kommunalwahl im Mai 2024 gewählt. 
     
  7. Die Sitzungen des Ortschaftsrats finden im Weststadtzentrum, Pelikanweg 21, 73434 Aalen statt.
     
  8. entfällt
     
  9. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig die entsprechende Hauptsatzungsänderung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

3 Sachstandsbericht und Beschlussfassung zur weiteren Planung und dem Bau des Bahnhalts Aalen-West

6622/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 3 Gegenstimmen und keiner Enthaltung folgenden Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum neuen Bahnhaltepunkt AalenWest fortzuführen. 

    Der Gemeinderat fasste bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren sowie einen Aufstellungsbeschluss für die genannten Bereiche vorzubereiten. 

    Der Gemeinderat fasste bei 1 Gegenstimme und keiner Enthaltung folgenden Beschluss:
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsgutachten zu beauftragen, welches die verkehrlichen Auswirkungen des zukünftigen Bahnhaltespunktes Aalen-West darstellt. 

    Der Gemeinderat fasste bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:
  4. Ein Freiraumkonzept wird im Jahr 2022 durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und umweltfreundliche Mobilität erarbeitet, welches eine möglichst separate Fußgänger- und Radwegeführung zum Bahnhalt Aalen-West mit Erholungsnutzung, Artenschutz und Klimaanpassung kombiniert.

4 Baubeschluss Gesamtmaßnahme Bahnübergangsbeseitigung Walkstraße in Aalen

6622/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 1 Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Planung des Tiefbauamtes sowie dem vorgesehenen Ablaufplan wird zugestimmt. 
     
  2. Der vorläufigen Kostenberechnung wird zugestimmt. 
     
  3. Dem Bau der Maßnahme sowie der Abwicklung wird zugestimmt. 
     
  4. Der Finanzierung wird zugestimmt. 
     
  5. Den arrondierenden, nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen wird zugestimmt.

5 Bildungscampus Braunenberg: Sachstandsbericht und Erhöhung des Baubudgets

6522/022 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 1 Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Sachstandsbericht zum Bildungscampus Braunenberg wird zur Kenntnis genommen. 
     
  2. An den optionalen Maßnahmen (PV-Anlagen, Sanierungs Sanitärräume, Pavillion Ost und West, Faltwand, vgl. Anlage 2, Nr. 2) wird festgehalten. 
     
  3. Das Baubudget wird von 8,1 Mio. € auf insgesamt 13,95 Mio. € erhöht. Die Summe beinhaltet einen Risikozuschlag für Unvorhergesehenes in Höhe von 5%. Um den zügigen Fortgang der Baumaßnahme zu gewährleisten, werden im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 2 Mio. € und im Haushaltsjahr 2023 3,9 Mio. € benötigt. Die im Haushaltsjahr 2023 erforderlichen 3,9 Mio. € müssen bereits im Haushaltsjahr 2022 als überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden. 
     
  4. Die Deckung der noch im Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Mittel in Höhe von 2 Mio. € erfolgt über den im Haushaltsjahr 2022 nicht benötigten Haushaltsansatz für den Investitionskostenzuschuss Kombibad auf der Investitionsnummer I 210011. Der Zuschuss wird von der Stadtwerke Aalen GmbH noch nicht benötigt. Der Abruf des Zuschusses erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und ist im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023 ff. entsprechend neu zu veranschlagen. 
     
  5. Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt über im Haushaltsjahr 2022 nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen für Projekte, die in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 nicht zur Umsetzung kommen. Diese Projekte werden im Rahmen des Finanzzwischenberichts im Juli 2022 vorgestellt. 
     
  6. Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Zuständigkeit für die Vergaben der Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär sowie Elektroinstallation (HLSE) und Gebäudeautomation im Einzelfall an den Oberbürgermeister unter der Maßgabe, dass die Ausschreibungsergebnisse/Vergabesummen die bepreisten Leistungsverzeichnisse (Stand Juni 2022) in Höhe von insgesamt 2,68 Mio. € zzgl. eines Riskozuschlags in Höhe 5%, somit insgesamt 2,81 Mio. € nicht überschreiten.

6 Sachstandsbericht Kombibad Hirschbach und Auflösung des Bäderbeirats

8122/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 1 Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Kombibad zur Kenntnis. 
     
  2. Der Bäderbeirat / Bauausschuss Kombibad wird aufgelöst. 
     
  3. Die Stadtwerke Aalen GmbH ist als Bauherrin für die Umsetzung und Durchführung des Neubauprojekts Kombibad Hirschbach innerhalb des vom Gemeinderat beschlossenen Budget- und Konzeptrahmens zuständig und verantwortlich. 
     
  4. Der Gemeinderat wird von der Stadtwerke Aalen GmbH regelmäßig, in der Regel quartalsweise, über den aktuellen Sachstand, insbesondere den Baufortschritt und die Kostensituation des Neubauprojekts Kombibad, informiert.

7 Aktionsprogramm "Ärztliche Versorgung in Aalen"

0222/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt 
    I.    Potentialflächen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung verstärkt in der Stadt- und Ortsentwicklung zu berücksichtigen. 
    II.    Das Punktesystem zur Vergabe von städtischen Wohnbauflächen zu überarbeiten um niederlassungswillige Ärzt*innen bei der Vergabe von Wohnbauflächen zu berücksichtigen. 
    III.    Ein Förderprogramm für niederlassungswillige Haus- und Fachärzt*innen entsprechend der unter Ziff. 2 und 3 skizzierten Rahmenbedingungen zu entwickeln und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. 

    Die Umsetzung und Erarbeitung soll dabei in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung erfolgen.
     
  2. Die Wohnungsbau Aalen GmbH wird beauftragt bei der Realisierung von Projekten in den Teilorten jeweils die Umsetzungsmöglichkeit von Praxisflächen zu prüfen. 
     
  3. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (siehe Anlage 1) wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

8 Ergebnisbericht Workshop "KUBAA-VISION"

4822/002, 4822/002-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 22 Ja- Stimmen, 2 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen den folgenden Beschluss:

1.    Der Ergebnisbericht des Workshops „KUBAA-Vision“ wird zur Kenntnis genommen. 

Der Gemeinderat fasste bei 25 Ja- Stimmen, 3 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen den folgenden Beschluss:

2.    Den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen 

  • Lagerflächenerweiterung 
  • Einrichtung einer Künstlergarderobe 
  • Schaffung einer überdachten Fahrradabstellanlage 
  • Möblierung und Infrastruktur im Außenbereich 
  • Ausstattung des Ausstellungsraums/Foyers 
  • Verbesserung der Wahrnehmbarkeit 

wird zugestimmt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Baubeschlüsse vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

Der Gemeinderat fasste bei 22 Ja- Stimmen, 2 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen den folgenden Beschluss:

3.    Es wird eine getrennte Ausschreibung des Gastronomie-Pachtvertrags für die Stadthalle und den Kulturbahnhof vorbereitet.

Der Gemeinderat fasste bei 22 Ja- Stimmen, 2 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen den folgenden Beschluss:

4.    Die Stadtverwaltung wird mit der Erstellung eines Konzepts zur Einführung eines ÖPNV-Veranstaltungs-Kombitickets beauftragt. Das Konzept wird dem Gemeinderat vor Umsetzung zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Der Gemeinderat fasste bei 22 Ja- Stimmen, 2 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen den folgenden Beschluss:

5.    Die Parkraumbewirtschaftung auf dem Multifunktionsplatz und in der Hugo-Theurer-Straße wird wie folgt festgelegt: 

  • Parkscheibenregelung in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr mit maximaler Parkdauer von  90 Minuten,
  • Gebührenpflicht (0,50 € pro angefangene 20 30 Minuten Parkzeit) in der Zeit von 18:00 – 24:00 Uhr. 

Der Gemeinderat fasste bei 22 Ja- Stimmen, 2 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen den folgenden Beschluss:

6.    Es wird ein Leitbild für den Kulturbahnhof erstellt, um die Zusammenarbeit und Aufgaben der Nutzer zu regeln. Dabei soll auch die Rolle des Eigenbetriebs aalen.kultur&event geklärt werden. Das Leitbild soll in Zusammenarbeit des Amtes für Kultur und Tourismus, dem Eigenbetrieb aalen.kultur&event, dem Theater und der Musikschule der Stadt Aalen sowie dem Kino am Kocher entstehen. An der Leitbilddiskussion beteiligten sich Vertreter*innen der Gemeinderatsfraktionen und Gruppierungen. Die Kulturszene Aalens und die örtlichen kulturschaffenden Vereine sollen in den Leitbilderstellungsprozess einbezogen werden. In diesem Zusammenhang soll auch geklärt werden, ob ein*e Kulturkoordinator*in für den Kulturbahnhof eingesetzt und wo diese Stelle gegebenenfalls angesiedelt werden soll

9 Bebauungsplan "Wohnen am Tannenwäldle" in den Planbereichen 04-01 und 04-04 , Plan Nr. 04-04/3 im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 04-04/3 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6122/018, 6122/018-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil und Legende vom 12.05.2022, Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (12.05.2022, Stadtplanungsamt Aalen) mit Umweltbericht (12.05.2022, Landschaftsplanung Langenholt, Stuttgart), Anlage A, B, C und D werden gebilligt. 
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. E) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. Auslegung. 
     
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.11.2021 im Süden bzw. Südwesten ab (Bereich geplante Quartiersgarage). 
     
  4. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“; Plan Nr. 04-04/ 2 vom 05.05.2021 wird aufgehoben, sobald der Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan Nr. 04- 04/3, rechtskräftig wird. 
     
  5. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da die Bebauungsplanänderung des rechtskräftigen Bebauungsplangebietes „Galgenberg-Ost“ keine besonders hohe Komplexität aufweist. 
     
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
    1.    Die Verwaltung wird beauftragt im Textteil des Bebauungsplanentwurfes „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan Nr. 04-04/3 und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan Nr. 04-04/3 in der Festsetzung B 1.5 „Solaranlagen/ Photovoltaik“ den Satz „Bei geneigten Dächern bis 15 Grad sind Solaranlagen (Thermische Solarkollektoren sowie Photovoltaikmodule) nur in der Neigung der Dachfläche zulässig“ zu streichen. Alle anderen Inhalte des Bebauungsplanentwurfes „Wohnen am Tannenwäldle“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Wohnen am Tannenwäldle“ bleiben bestehen. 
     
  7. 2. Die bisherigen Punkte 1 bis 6 des Beschlussantrages der SV 6122/018 Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“; Plan Nr. 04-04/3 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 04-04/3 bleiben unverändert und sind zu beschließen.

10 Bebauungsplan "Ecke Erwin-Rommel-Straße und Ruland-Ayßlinger-Weg" im Planbereich 02-04, Plan Nr. 02-04/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 02-04/3 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13a BauGB

6122/019 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt. 
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 29.04.2022); siehe Anlage B. 
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. 
     
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-04/3) und die Satzung über örtliche Bauvor- schriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Be- bauungsplanes überlagert werden aufgehoben: - Erwin-Rommel-Straße, Plan-Nr. II-04/1, in Kraft seit 30.01.1961 
     
  5. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (110. FNP-Änderung).

11 Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Beitritt der Stadt Aalen zur Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglichen Verkehr"

3022/013 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 27 Ja- Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den folgenden Beschluss:

Die Stadt Aalen tritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten– eine neue kommunale Initiative für städteverträglichen Verkehr“ bei und unterstützt die Initiativstädte bei der Forderung, die rechtlichen Voraussetzungen für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts als Regel zu schaffen

12 Beitritt der Stadt Aalen zum Projekt "Plastikfreier Ostalbkreis"

3022/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Aalen zum Projekt „Plastikfreier Ostalbkreis“. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur GOA herzustellen, die Projektmodalitäten abzuklären sowie den Beitritt zur Initiative und die Umsetzung des Projekts zu veranlassen.

13 Überarbeitung der Satzung für ehrenamtliche Entschädigungen: Haushaltsantrag der CDU-Fraktion

1022/008-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 21 Ja- Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den folgenden Beschluss:

Die derzeit gültige Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen wird beibehalten.

14 Berufung eines/einer sachkundigen Einwohners/Einwohnerin für den Integrationsausschuss

0722/004, 0722/004-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat wählt Herrn Shamall Bagchaiy in den Integrationsausschuss:

Der Gemeinderat wählt eine*n Nachrücker*in für das ausscheidende Mitglied im Integrationsausschuss Herr Mohammad Idris Mahmood.

15 Musikschule der Stadt Aalen - Jahresbericht 2021 - Satzungsänderung zur Gebührenordnung zum 01.09.2022

4422/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Bericht der Musikschule Aalen 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 
     
  2. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule der Stadt Aalen vom 12. Oktober 2017, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Juli 2021.

16 Sachstandsbericht Mittagessen an den Grundschulen und Anpassung der Preise für das Mittagessen an den Aalener Schulen

5022/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einigen Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der aktuellen Situation der Mittagessensversorgung an den Aalener Grundschulen Kenntnis. 
     
  2. Die Entgelte für das Mittagessen im Bereich der Ganztagsgrundschulen wird für den Endkunden (Eltern) je Mittagessen ab dem 01.09.2022 von 3,50 Euro auf 4,00 Euro erhöht. 
     
  3. Die Entgelte für das Mittagessen im Sekundarbereich der Aalener Schulen werden durchschnittlich um 0,50 Euro angehoben.

17 Begegnungsstätte Bürgerspital - Anpassung der Preise im Cafébetrieb

5022/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Den einmaligen Preisanpassungen ab 01.07.2022 zur Erreichung eines Kostendeckungsgrads von 55 % wird zugestimmt. 
     
  2. Der Etablierung eines Mechanismus zur jährlichen, inflationsabhängigen Preisanpassung durch die Verwaltung wird zugestimmt.

18 Kirchenbauförderung - Evangelisches Gemeindehaus Aalen

8022/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Die evangelische Kirchengemeinde Aalen erhält für den Neubau des Gemeindehauses, Friedhofstraße 5 einen städtischen Investitionskostenzuschuss gemäß den geltenden Kirchenbauförderrichtlinien von 5% der zuschussfähigen Kosten bis max. 218.445,-- €. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt der Stadt Aalen ist in den Jahren 2017 - 2022 erfolgt.

19 Vergabe der Vorabmaßnahmen Kocherverdolung und Umlegung des Kochers im Zuge der Erstellung des Kreisverkehrsplatzes in der Aalener Straße in Aalen-Unterkochen

6622/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und 1 Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Georg Eichele, Untergröningen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots mit Nebenangebot vom 16.05.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 604.726,76 € vergeben. 
     
  2. Die Finanzierung der o.g. Arbeiten in Höhe von 604.726,76 € erfolgt über die Investitionsnummer I660073.

20 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

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© Stadt Aalen, 02.07.2022