Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 30. September 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgaben

a) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

b) Bekanntgabe einer Eilentscheidung

2 Finanzzwischenbericht bis Mitte September 2021

2121/034 - Information

Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht bis Mitte September 2021 Kenntnis

3 Antrag von Stadträtin Ilse Schmelzle auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

1021/028 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Für das von Frau Stadträtin Ilse Schmelzle beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Aalen liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor.
  2. Mit der nach Ziffer 1 getroffenen Feststellung endet die Zugehörigkeit von Frau Schmelzle zum Gemeinderat der Stadt Aalen.

4 Nachrücken von Herrn Dr. Philipp Frank in den Gemeinderat der Stadt Aalen

1021/029 - 1021/029-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadträtin durch Frau Gudrun Käufer, Gutenbergstraße 25, 73430 Aalen, liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor.
  2. Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat durch Herrn Dr. Norbert Südland, Otto-Schott-Straße 16, 73431 Aalen, liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor.
  3. Es wird festgestellt, dass Herr Dr. Philipp Frank, Eugen-Hafner-Straße 10, 73431 Aalen, die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Aalen ausgeschlossen ist.
  4. Herr Dr. Frank rückt in den Ausgleichssitz von Stadträtin Ilse Schmelzle nach.
  5. Die Verpflichtung von Herrn Dr. Frank erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 30. September 2021.

5 Verpflichtung von Herrn Dr. Philipp Frank als Mitglied des Gemeinderats der Stadt Aalen

6 Nachhaltigkeit (er)leben - Handlungsprogramm Umwelt

a) "Aalen schafft Klima": Klimaschutzgesetz und aktuelle Aktivitäten der Stadt

6721/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. In allen klimarelevanten Vorlagen der Stadtverwaltung werden künftig die Auswirkungen und Maßnahmen zu Klimaschutz bzw. Klimaanpassung dargestellt.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt als Baustein für einen Klimaaktionsplan (neben der kommunalen Wärmeplanung) einen Förderantrag beim Land zur Erstellung eines Klimamobilitätsplans einzureichen.
  3. Die aktuellen Aktivitäten und Aufgaben im Klimaschutzmanagement werden zur Kenntnis genommen.

b) Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt Aalen hier: Schlussbericht "Anpassung an den Klimawandel"

6721/010 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Bericht „Anpassung an den Klimawandel in Aalen“ wird zur Kenntnis genommen
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen vertiefend zu untersuchen und umzusetzen
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Berichts sowie des klimagerechten Flächenmanagements ein räumliches Konzept zu einer klimaangepassten Stadtentwicklung als Teil des Klimaaktionsplanes auszuarbeiten. Dazu gehören insbesondere klimaaktive Grün- und Freiflächen, Wasser- und Risikomanagement sowie Waldbewirtschaftung.

7 Zulässigkeit des Einwohnerantrags "Aalen soll klimaneutral werden" nach § 20b der Gemeindeordnung

0121/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stellt fest, dass der von der Initiative Klimaentscheid Aalen am 27.07.2021 eingereichte Einwohnerantrag „Aalen soll klimaneutral werden“ die formellen Voraussetzungen des § 20b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erfüllt und damit zulässig ist.

8 Baubeschlüsse

a) Reinhard-von-Koenig-Schule Baubeschluss zur brandschutztechnischen Ertüchtigung mit Umbau und Erweiterung des Bestandsgebäudes um einen Multifunktionsraum

6521/012 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über den Umbau des Eingangsbereichs der Reinhard-von-Koenig-Schule und der Erweiterung um einen Funktionsraum, am Standort der Reinhard-von-Koenig-Schule, Kirchstraße 45-47 in Fachsenfeld, mit einem Kostenvolumen von 1,4 Mio. € brutto inkl. brandschutztechnische Ertüchtigung des Schulgebäudes
  2. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Architektin, Tanja Diemer sowie der Fachplaner auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung für die Leistungsphasen 4 bis 9 HOAI zu.
  3. Der Gemeinderat billigt die Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung der dreigruppigen Kita am Standort der Reinhard-von-Koenig-Schule.

b) Baubeschluss über den ökologischen Umbau des Kochers mit Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Aalen-Süd

6621/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den ökologischen Ausbau des Kochers mit Hochwasserschutzmaßnahmen von 120 m nordwestlich der Bahnlinie Aalen-Stuttgart bis 300 m oberhalb der Brücke Burgstallstraße.
  2. Der Gesamtfinanzierung der Kosten in Höhe von 4,55 Mio. Euro wird zugestimmt. Die zusätzlich zu finanzierenden 850.000 € werden über eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung finanziert, die im Jahr 2021 bei der Bahnübergangsbeseitigung Walkstraße nicht in Anspruch genommen wird.

c) Baubeschluss zur Erweiterung des RÜB Hofen

6621/026 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Baubeschuss zur Erweiterung des RÜB M-8 in Aalen-Hofen wird zugestimmt.

9 Vergaben

a) Umgestaltung der Kirchstraße zwischen der kath. Kirche und Gemeindezentrum in Aalen-Fachsenfeld

6621/023 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Bortolazzi, Bopfingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 09.08.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 497.546,83 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 395.555,72 € erfolgt über die Investitionsnummer I660187.
  3. Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen in Höhe von 101.991,11 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

b) Neubau des Fußgängerstegs über die Bahngleise zum Stadtoval in Aalen

6621/025 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei 28 Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen 16 Nein-Stimmen die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten für die Leistungen -VE01- Stahlbau, Rohbau, Elektrotechnik, Erdbau, Leistungen an Anlagen der DB (Oberbau, 50Hz) werden an den wirtschaftlichsten und günstigsten Bieter Firma Peter Gross, Karlsruhe zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 13.08.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 6.051.639,26 € vergeben.
  2. Die Arbeiten für die Leistungen -VE02- Umbau DB-Anlagen, Oberleitungsanlagen werden an den wirtschaftlichsten und günstigsten Bieter Rail Power Systems GmbH, Ettlingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 06.09.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 459.552,58 € vergeben.
  3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des vom Gemeinderat am 20.05.2021 beschlossenen Planansatzes.

c) Bildungscampus Braunenberg - Vergabe der Rohbauarbeiten

6521/018 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Vergabe der Rohbauarbeiten an die Firma Hans Fuchs, Bauunternehmen GmbH & Co. KG, in 73479 Ellwangen, zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 02.08.2021 mit einer Auftragssumme von 1.523 526,90 €, inkl. 19% MwSt.

10 Personalgewinnungsmaßnahmen Weitere Anrechnung von Stufenlaufzeiten bei Neueinstellungen und Höhergruppierungen

1021/022 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Um den Bedarf an Arbeits- und Fachkräften weiterhin besser decken zu können, wird im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 die Stufenlaufzeit wie folgt angerechnet:

  • Bei Einstellungen wird die in einem unmittelbar vorhergehenden Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder einem dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag erworbene Stufenlaufzeit, sofern sie in einer vergleichbaren oder höherwertigen Tätigkeit erworben wurde, angerechnet.
  • Bei Höhergruppierungen wird die in der Ausgangs-Entgeltgruppe durchlaufene Stufenlaufzeit angerechnet.

Voraussetzung hierfür ist eine ununterbrochene Tätigkeit bzw. eine unschädliche Unterbrechung der Tätigkeit im tarifrechtlichen Sinne und dass die ausgeübte Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

11 Bericht zum Chancengleichheitsplan 2021

0721/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des gesetzlich vorgeschriebenen Chancengleichheitsplans zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt diesen als Ergänzung zum neuen Personalentwicklungskonzepte in Kraft zu setzen. Das Personalentwicklungskonzept wird entsprechend angepasst.

12 Bericht zur Organisationsuntersuchung des Bau- und Grünflächenbetriebs und der Standortverlagerung der Stadtgärtnerei in die Heinrich-Rieger-Straße

6821/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Ergebnisbericht über die Organisationsuntersuchung beim Bau- und Grünflächenbetrieb und die empfohlenen Maßnahmen des SOLL-Konzeptes werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Stadtgärtnerei wird von der Nägeleshofstraße 60 zum Betriebsgelände des Bauhofs in die Heinrich-Rieger-Straße verlagert und dort integriert.
  3. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgt schrittweise in den Jahren 2021 bis 2027.
  4. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt nach Umsetzungsfortschritt mit den entsprechend eingestellten Haushaltsmitteln

13 Ortswarte - Antrag auf Entlassung der Ortswarte für die Teilorte Hammerstadt und Mantelhof; Bestellung neuer Ortswarte für die Teilorte Onatsfeld, Treppach, Mantelhof; Änderung der Rechtsform der Ortswarte Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen

1021/014 - 1021/014-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Herr Ortswart Fritz Hudelmaier, Wiesentalstraße 31, 73434 Aalen, wird auf seinen Antrag gem. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG i.V.m. § 31 LBG aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
  2. Herr Ortswart Werner Ott, Mantelhofer Weg 40, 73431 Aalen, wird auf seinen Antrag gem. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG i.V.m. § 31 LBG aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
  3. Neu bestellte Ortswarte werden künftig als ehrenamtlich Tätige i. S. § 15 GemO behandelt. Die Entschädigung erfolgt entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen.
  4. Mit Wirkung vom 01.11.2021 werden gem. § 15 Abs. 2 GemO i.V.m.§ 9 Abs. 4 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Aalen
    1. Herr Martin Kurz, Lehenstraße 17, 73433 Aalen, zum Ortswart des Teilortes Onatsfeld bestellt.
    2. Herr Paul Abele, Schneideräckerstraße 23, 73433 Aalen zum Ortswart für den Teilort Treppach bestellt.
    3. Herr Christian Zeiher, Mantelhoferweg 43, 73431 Aalen zum Ortswart für den Teilort Mantelhof bestellt.
    4. Frau Gabi Stark, Maifeldweg 4, 73434 Aalen zur Ortswartin für den Teilort Hammerstadt bestellt.
  5. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen wird beschlossen.

14 Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre für alle Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Wasserpfeifengaststätten", Plan Nr. 01-02/9

6121/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Wasserpfeifengaststätten“, Plan Nr. 01-02/9 für die Geltungsdauer von zwei Jahren.
  2. Dem Abgrenzungsplan des Stadtplanungsamtes/Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung vom 25.08.2020 (Anlage B) wird zugestimmt.
  3. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

15 Eigenbetrieb Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung

a) Abwassergebühr
- Gebührennachkalkulation Abwasser für das Jahr 2020
- Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2020

8121/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2020 wird mit einer Kostenunterdeckung bei der Schmutzwassergebühr mit 277.646,01 € und mit einer Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr mit 217.986,75 € festgestellt.
  2. Die Kostenunterdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 277.646,01 € soll in den Jahren 2022 bis 2025 wie folgt ausgeglichen werden: Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2020 in Höhe von 69.413,01 € nach 2022
    1. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2020 in Höhe von 69.411,00 € nach 2023
    2. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2020 in Höhe von 69.411,00 € nach 2024
    3. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2020 in Höhe von 69.411,00 € nach 2025
    4. Die Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 217.986,75 € soll in den Jahren 2022 bis 2025 wie folgt ausgeglichen werden.
    5. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2020 in Höhe von 54.498,75 € nach 2022
    6. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2020 in Höhe von 54.496,00 € nach 2023
    7. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2020 in Höhe von 54.496,00 € nach 2024
    8. Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2020 in Höhe von 54.496,00 € nach 2025
  3. Die Gebührenunterdeckung in Höhe von insgesamt 59.659,26 € (Kostenunterdeckung Schmutzwassergebühren 277.646,01 €, Kostenüberdeckung Niederschlagswassergebühr 217.986,75 €) wird zu Lasten der Gebührenausgleichsrücklage eingestellt.

b) Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2020

8121/010 - Entscheidung

Der Jahresabschluss der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Fassung mit folgenden Zahlen festgestellt:

Bilanzsumme 98.572.601,94 € davon entfallen auf der Aktivseite auf

  • Anlagevermögen 96.591.792,24 €
  • Umlaufvermögen 1.980.809,70 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

  • Eigenkapital 31.015.714,46 €
  • Sonderposten für Investitionszuwendungen 3.800.554,73 €
  • empfangene Ertragszuschüsse 8.413.832,59 €
  • Rückstellungen 641.498,81 €
  • Verbindlichkeiten 54.701.001,35 €

Jahresverlust -19.574,25 €

Summe der Erträge 11.003.832,76 €

Summe der Aufwendungen 11.023.407,01 €

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -19.574,25 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  2. Die Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet.

Die Stadtwerke werden mit der Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2020 beauftragt.

c) Beauftragung Abschlussprüfer 2021 der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung

8121/014 - Entscheidung

Die Baker Tilly, Stuttgart, wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2021 beauftragt.

d) Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung

1421/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zur Kenntnis.

16 10. Bericht zu Projektgesellschaften der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE)

8121/016 - Information

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

17 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

2121/033 - Entscheidung

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,
  2. der Entlastung der Geschäftsführung und
  3. der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

18 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 02.10.2021