Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 31. März 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Antrag von Stadtrat Albrecht Schmid auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

1022/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Für das von Stadtrat Albrecht Schmid beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Aalen liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor. 
  2. Mit der nach Ziffer 1 getroffenen Feststellung endet die Zugehörigkeit von Herrn Schmid zum Gemeinderat der Stadt Aalen.

3 Nachrücken von Frau Gabriele Walcher-Quast in den Gemeinderat der Stadt Aalen

1022/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. In das Direktmandat von Stadtrat Albrecht Schmid rückt Stadtrat Timo Lorenz nach. 
  2. In den Ausgleichssitz von Stadttrat Timo Lorenz rückt Frau Gabriele Walcher-Quast nach. 
  3. Es wird festgestellt, dass Frau Gabriele Walcher-Quast die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Aalen ausgeschlossen ist. 
  4. Die Verpflichtung von Frau Walcher-Quast erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 31.03.2022

4 Neubesetzung von Gremien aufgrund des Ausscheidens von Stadtrat Albrecht Schmid hier: KBFA und AUST

1022/004 - Entscheidung

Es erging keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat:

Im Wege der Einigung werden folgende Gremien entsprechend Anlage 1 neu besetzt:

  • Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss 
  • Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik    

5 Förderung der TSG Hofherrnweiler-Unterrombach 1899 e.V. zur Sanierung des Sportplatzes mit Flutlichtanlage am Bohnensträßle (Flst.2215/1, Gemarkung Aalen)

4022/002-1 - (4022/002) - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

  1. Die Sportförderrichtlinien der Stadt Aalen, die in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2021 eine Förderung von 30 % der förderfähigen Kosten vorsehen, werden auf der Grundlage des Beschlusses zum interfraktionellen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und Freie Wähler im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2022 und dem Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfes 2022 in der Sitzung des Gemeinderates am 17.02.2022, bezüglich der vollen Kostenübernahme für die Sanierung des Sportplatzes (inklusive einer Beregnungsanlage) in Höhe von 423.190,- € (brutto) einmalig außer Kraft gesetzt. 
  2. Gemäß der Sportförderrichtlinien der Stadt Aalen, in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2021, beträgt die Förderung für den Neubau der Flutlichtanlage mit Blitzschutzanlage in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten maximal 30.190,- € (brutto). 
  3. Aus Mitteln der Sportförderung erhält die TSG Hofherrnweiler-Unterrombach 1899 e.V. auf der Grundlage des Antrags vom 25.01.2022 für die Sanierung des Sportplatzes mit Flutlichtanlage am Bohnensträßle (Flst.2215/1) einen Gesamtzuschuss für die Gesamtbaukosten in Höhe von maximal 453.380,- € (brutto), vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022 der Stadt Aalen. 
  4. Die Finanzierung einschließlich einer eventuell notwendigen Zwischenfinanzierung sowie die Abwicklung der Baumaßnahme obliegt der TSG HofherrnweilerUnterrombach 1899 e.V. Dies umfasst auch die zukünftige Unterhaltungsverpflichtung sowie die Instandhaltung der Sportanlage. 
  5. Zur Durchführung der Sanierung des Sportplatzes mit Flutlichtanlage am Bohnensträßle (Flst. 2215/1, Gemarkung Aalen) sind die jeweiligen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf den bestehenden Maulwurfbestand und den Insektenschutz mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis über die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Belange ist der Stadt Aalen mit Abschluss der Sanierung des o.g. Sportplatzes mit Flutlichtanlage vorzulegen.

6 Einrichtung eines Jugendgemeinderats

5022/007 - 5022/007-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Einrichtung eines Jugendgemeinderats für die Stadt Aalen wird zugestimmt 
  2. Nach Durchführung der Jugendforen und Wahlen konstituiert sich der Jugendgemeinderat im Januar 2023. 
  3. Der vorliegenden Geschäftsordnung wird unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Änderungen zugestimmt. Eine Überprüfung und Anpassung der Geschäftsordnung „Jugendgemeinderat“ wird nach zwei Jahren der Praxiserprobung im Jahre 2025 vorgenommen. 
  4. Die notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats werden dem Gemeinderat vor Konstituierung des Jugendgemeinderats zur Entscheidung vorgelegt.

7 Schulbausanierung und Erweiterungsneubau der Karl-Kessler-Schule in Wasseralfingen: Vorentwurfsplanung

6522/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Billigung der Vorentwurfsplanung 
  2. Der Beauftragung des Architekturbüros Liebel für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird zugestimmt. 
  3. Der Beauftragung für die Freiraumplanung bis Leistungsphase 5 wird zugestimmt.

8 Städtische Kita auf dem Waldcampus, Anpassung Raumprogramm und Betriebskonzept, Namensgebung

5022/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Änderung der Grundrissplanung und die Integration einer fünften Gruppe in der städtischen Kita auf dem Waldcampus wird zugestimmt. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Mietvertrag für die fünfgruppige Kita auf Grundlage der Rahmenbedingungen und Konditionen der Beschlussfassungen vom 22.10.2020 (Sitzungsvorlage 5020/012) und dieser Sitzungsvorlage abschließend mit dem Jugendwerk Aalen zu verhandeln. Auf Grundlage der aktuellen Kostenfortschreibung erhöht sich der voraussichtliche monatliche Mietpreis von 11,40 €/m² (Kaltmiete) auf 11,85 €/m² bei 973, 38 m² Mietfläche (ursprüngliche Mietfläche umfasste 997 m²). Einer Erhöhung der Mietkosten von bis zu 15 % bei entsprechend höheren Baukosten wird weiterhin zugestimmt. 
  3. Die fünfte Gruppe wird in die Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen. 
  4. Die städtische Kita auf dem Waldcampus erhält den Namen „Städtische Kita Marie Curie“

9 Weiterentwicklung der Krippe am Ostalb-Klinikum der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH zur Betriebskita der Ostalb-Kliniken gkAöR

5022/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat begrüßt die Entwicklungen der Krippe am Ostalb-Klinikum unter Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH zur Betriebskita der Kliniken Ostalb gkAöR unter Trägerschaft der AWO. 
  2. Der Gemeinderat stimmt der Ausweitung der Öffnungszeiten und der Anpassung der Betriebsform der zwei Kita-Gruppen am Standort Ostalb-Klinikum in Aalen zu. 
  3. Die Stadt Aalen nimmt die zwei Kita-Gruppen mit 10 Stunden täglicher Öffnungszeit (7:00 bis 17:00 Uhr) in die Bedarfsplanung auf. Darüber hinaus gehende betriebsbedingte Öffnungszeiten werden nicht in die Bedarfsplanung aufgenommen und damit nicht gefördert. 
  4. Die Stadt Aalen fördert im Rahmen der Betriebskostenabrechnung eine tägliche Öffnungszeit von 10 Stunden der zwei Kita-Gruppen der Kita am Ostalb-Klinikum mit 82 % des Abmangels. Den Kliniken Ostalb gKAöR und der AWO werden die Belegungsrechte eingeräumt. 
  5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Belegplatzvertrag mit maximal 20 Belegplätzen mit den Kliniken Ostalb gKAöR abzuschließen. 
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen anzupassen. Hierzu ist die Anpassung des Mietvertrags zwischen dem Ostalb-Klinikum und der Stadt Aalen sowie die Anpassung des Kita-Vertrags zwischen der AWO und der Stadt Aalen erforderlich

10 Anpassung des Kita-Vertrags mit der Telenot Electronic GmbH und Einrichtung einer 3. Kita-Gruppe der Kita Schatztruhe

5021/010-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Aufbau einer 3. Gruppe der Kita Schatztruhe in Trägerschaft des Unternehmens Telenot Electronic GmbH wird zugestimmt. 
  2. Die zusätzliche 3. Gruppe wird in die örtliche Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen. 
  3. Der Vertragsanpassung des Kita-Vertrags zwischen der Stadt Aalen und dem Unternehmen Telenot Electronic GmbH wird zugestimmt. Der Gemeinderat folgt dabei dem entwickelten Kompromissvorschlag, welcher mittlerweile zwischen der Fa. Telenot und der Stadtverwaltung ausgehandelt wurde. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, aufgrund des nun vorliegenden Kompromisses einen angepassten Kita-Vertrag mit der Fa. Telenot abzuschließen.

11 inführung von Straßennamen im Baugebiet "Wohnen am Tannenwäldle"

6021/029-2 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  • Für die neuen Straßennamen im Baugebiet „Wohnen am Tannenwäldle“ werden entsprechend dem in der Anlage beigefügten Plan folgende Straßennamen eingeführt: 
  • Für die Haupterschließungsstraße (Straße „A“) „Am Tannenwäldle“ Für den Stichweg im Zentrum (Straße „B“) „Frieda Heilbron“ 
  • Für die westliche Erschließungsstraße (Straße „C“) „Annemarie Tugendhat“

12 Einführung eines Straßennamens im Baugebiet Treppach-West in Wasseralfingen

6022/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Erschließungsstraße im Neubaugebiet Treppach West erhält den Straßennamen „In der Breite“.

13 Bericht über die Durchführung des Zensus 2022

6022/009 - Kenntnisnahme

Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

14 Kanalsanierungskonzept im Gesamtgebiet der Stadt Aalen

6622/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Struktur für die künftigen Kanalsanierungen im Stadtgebiet Aalen wird, wie in der Vorlage dargestellt, zugestimmt.
    

15 Vergabe des Kanaljahresauftrags 2022-2024 im Stadtgebiet Aalen

6622/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Enthaltung und keiner Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Stegmeier, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 07.03.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 223.720,00 € vergeben. 
  2. Die Finanzierung der Sanierungsbauarbeiten erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen, Eigenbetrieb Abwasser.

16 Baubeschluss zum Neubau einer Radwegebrücke in Aalen - Lückenschluss Kocherradweg

6622/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Neubau der „Radwegebrücke Industriestraße“ wird entsprechend der Ausführungsplanung des Tiefbauamtes Aalen zugestimmt. 
  2. Den Herstellungskosten in Höhe von 420.000 € wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt. 
  3. Den Fertigstellungskosten für die bisherigen Abschnitte des Kocherradweges in Höhe von 200.000 € wird zugestimmt.

17 Baubeschluss Vorabmaßnahmen zum Neubau Feuerwehrgelände und Herstellung Kreisverkehr im Zuge der Aalener Straße in Aalen-Unterkochen

6622/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Enthaltung und keiner Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die in der Sitzungsvorlage dargestellten Vorabmaßnahmen zum Neubau der Feuerwache und zur Herstellung des Kreisverkehrs in der Aalener Straße in Aalen-Unterkochen. 
  2. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

18 Baubeschluss zur Jahresausschreibung Straßenbau 2022

6622/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Den Projekten des Jahresleistungsverzeichnisses Straßenbau 2022 wird zugestimmt. 
  2. Die Finanzierung in Höhe von rund 670.000 € geht zu Lasten der Produktgruppe 5410 (Gemeindestraßen) und auf die entsprechenden Investitionsstellen bei Neubaumaß- nahmen, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt. 
  3. Die Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.    

19 Bebauungsplan "Feuerwehrgelände Kocherwiesen" im Planbereich 73-01, Plan Nr. 73-01/2 in Aalen-Wasseralfingen und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 73-01/2 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Feuerwehrgelände Kocherwiesen" (74. FNP-Änderung) 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6121/025 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Bebauungsplan "Feuerwehrgelände Kocherwiesen" im Planbereich 73-01, Plan Nr. 73-01/2 in Aalen-Wasseralfingen und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 73-01/2 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Feuerwehrgelände Kocherwiesen" (74. FNP-Änderung)
1.    Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB    

20 Bebauungsplanänderung im Bereich zwischen Bahnhofstraße, Eisenstraße, Oesterleinstraße und Gerberstraße im Planbereich 03-06, Plan Nr. 03-06/9 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-06/9 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13a BauGB

6121/029 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Bebauungsplanänderung im Bereich zwischen Bahnhofstraße, Eisenstraße, Oesterleinstraße und Gerberstraße im Planbereich 03-06, Plan Nr. 03-06/9 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-06/9 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13a BauGB

21 Bebauungsplan "Nördlich der Querspange Stiewingstraße im Bereich der ehemaligen Eisengießerei" im Planbereich 71-07, Plan Nr. 71-07/2 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 71-07/2 - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und - 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6121/033 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Bebauungsplan "Nördlich der Querspange Stiewingstraße im Bereich der ehemaligen Eisengießerei" im Planbereich 71-07, Plan Nr. 71-07/2 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 71-07/2 - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und - 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

22 Bebauungsplan "Eichholzweg nördlich der Dorfstraße" im Planbereich 80-05, Plan Nr. 80-05 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 80-05 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Eichholzweg" in Aalen-Hofen (78. FNP-Änderung) 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6122/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Bebauungsplan "Eichholzweg nördlich der Dorfstraße" im Planbereich 80-05, Plan Nr. 80- 05 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 80-05 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Eichholzweg" in Aalen-Hofen (78. FNP-Änderung) 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

23 Bebauungsplan "Änderung Bebauungsplan 08-01/2 ("Änderung und Erweiterung Industriegebiet West, Teil I")", im Planbereich 08-01, Plan Nr. 08-01/6 in Aalen-West und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 08-01/6 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6122/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 18.02.2022; siehe Anlage B).
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
  4. Durch diesen Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, Plan Nr. 08-01/6, überlagert werden, aufgehoben:
  • Bebauungsplan "Änderung und Erweiterung Industriegebiet West, Teil I", Plan Nr. 08- 01/2 in Kraft seit 10.04.1986.

24 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Hasenweide Süd" in der Gemeinde Essingen (95. FNP-Änderung) - Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Feststellungsbeschluss

6122/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einigen Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage A) vom 22.02.2022 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
  2. Die 95. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Hasenweide-Süd“ in der Gemeinde Essingen bestehend aus dem Plan und der Begründung vom 16.09.2021 (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen) wird festgestellt.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

25 Förderung der Schubart-Gesellschaft durch die Stadt Aalen

8022/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die Entwicklung der Schubart-Gesellschaft zur Kenntnis.
  2. Die Stadt Aalen fördert die Schubart-Gesellschaft e.V ab 2022 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro aus Mitteln der Kulturförderung.

26 Bestellung des Preisgerichts für den Schubart-Literaturpreis 2023

8022/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen dem folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat verlängert die Amtszeit von Michael Kister, Michael Weiler und Denis Scheck um vier Jahre.

© Stadt Aalen, 02.04.2022