Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
6018/073 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Soziale Stadt „Unterkochen“ mit den räumlichen Teilbereichen „Wöhr-/Knöcklingstraße“ (Bereich 1) und „Waldhäuser Straße“ (Bereich 2) wird nach § 162 BauGB beschlossen.
Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.
6518/057 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
Billigung der Vorentwurfsplanung auf Grundlage der durchgeführten Planungskonkurrenz. Der Beauftragung des vom Preisgericht empfohlenen Architekturbüros wird zugestimmt. Die Beauftragung erfolgt bis zur Leistungsphase 3 HOAI und dient zur Vorbereitung eines Baubeschlusses.
6019/003 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:
Die Anpassung der Förderrichtlinien zum Bau von Sozialmietwohnungen, wie in Anlage 1 dargestellt, wird zugestimmt.
6618/041 - Entscheidung
Der Gemeinderat vertagte die Entscheidung. Die Verwaltung hat eine geänderte Vorlage einzubringen.
Der Überschreitung der Kostenberechnung im Baubeschluss für die Herstellung des Parkplatzes in Höhe von etwa 185.000 € wird zugestimmt.
8119/001 - Information
Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme mehrheitlich den Beschluss die weiteren Schritte im VgV-Verfahren gem. Tischvorlage vorzunehmen.
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Realisierungswettbewerb Kombibad Hirschbach zur Kenntnis.
a) hier: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
1418/004 - Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nahm den Bericht einstimmig zu Kenntnis.
Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Aalen zur Kenntnis.
b) Feststellung des Jahresabschlusses 2017
2118/035 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 – wie in der Anlage dargestellt – fest.
a) "Aufhebung Straßenfläche Röntgenstraße" im Planbereich
08-05, Plan Nr. 08-05/6 in Aalen-Weststadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 08-05/6
- Auslegungsbeschluss gem. §2 BauGB
6119/002 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei vier Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:
b) "Westlich Grubenweg" im Planbereich 81-01, Plan Nr.81-01 in Aalen-Hofen sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplan-gebiet, Plan Nr. 81-01
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 b BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 b BauGB
6118/033 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB) durchgeführt.
Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 15.01.2019; siehe Anlage B).
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 15.01.2019) und der Begründung (15.01.2019, beides Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen) werden gebilligt.
Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Plangebiet keine hohe Komplexität aufweist.
Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.