Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, den 21. Februar 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Aufhebung der Satzung vom 29.03.2007 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Soziale Stadt "Unterko-chen" mit den räumlichen Teilbereichen "Wöhr-/Knöcklingstraße" (Bereich 1) und "Waldhäuser Straße" (Be-reich 2)

6018/073 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Soziale Stadt „Unterkochen“ mit den räumlichen Teilbereichen „Wöhr-/Knöcklingstraße“ (Bereich 1) und „Waldhäuser Straße“ (Bereich 2) wird nach § 162 BauGB beschlossen.
 
Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.

3 Neubau Kindertagesstätte in Dewangen: Billigung der Vorentwurfsplanung auf Grundlage der durchgeführten Planungskonkurrenz

6518/057 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
Billigung der Vorentwurfsplanung auf Grundlage der durchgeführten Planungskonkurrenz. Der Beauftragung des vom Preisgericht empfohlenen Architekturbüros wird zugestimmt. Die Beauftragung erfolgt bis zur Leistungsphase 3 HOAI und dient zur Vorbereitung eines Baubeschlusses.

4 Quote für geförderten Wohnungsbau - hier: Anpassung der Richtlinien an die Landeswohnraumförderung

 6019/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:
Die Anpassung der Förderrichtlinien zum Bau von Sozialmietwohnungen, wie in Anlage 1 dargestellt, wird zugestimmt.  

5 Parkplatz vor der Fest- und Sporthalle in Aalen-Unterkochen, Zustimmung zur Budgeterhöhung

6618/041 - Entscheidung

Der Gemeinderat vertagte die Entscheidung. Die Verwaltung hat eine geänderte Vorlage einzubringen.

Der Überschreitung der Kostenberechnung im Baubeschluss für die Herstellung des Parkplatzes in Höhe von etwa 185.000 € wird zugestimmt.      

6 Präsentation des Architekturwettbewerbs zum Kombibad Hirschbach

 8119/001 - Information

Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme mehrheitlich den Beschluss die weiteren Schritte im VgV-Verfahren gem. Tischvorlage vorzunehmen.

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Realisierungswettbewerb Kombibad Hirschbach zur Kenntnis.  

7 Feststellung des Jahresabschlusses 2017

a)    hier: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

 1418/004 - Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nahm den Bericht einstimmig zu Kenntnis.

Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Aalen zur Kenntnis.  

b)    Feststellung des Jahresabschlusses 2017

2118/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 – wie in der Anlage dargestellt – fest.    

8 Bebauungspläne

a)    "Aufhebung Straßenfläche Röntgenstraße" im Planbereich
08-05, Plan Nr. 08-05/6 in Aalen-Weststadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 08-05/6
- Auslegungsbeschluss gem. §2 BauGB

 6119/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei vier Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 17.01.2019, Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen), die Begründung (17.01.2019, Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A), der Umweltbericht (Büro Langenholt, Okt. 2018, Anlage D), die artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse (Büro Fußer, Sept. 2018, Anlage E) sowie die Verkehrsuntersuchung Röntgenstraße (brenner Bernard Jan. 2019, Anlage C) werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage F und Anlage G) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung inkl. Umweltbericht und artenschutzrechtliche Potentialanalyse zum Bebauungsplan sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen. Eine Verlängerung der Auslegungsdauer ist nicht angezeigt. Es bestehen keine Anhaltspunkte, um von der gesetzlich geregelten Frist abzuweichen. Die Planung ist sowohl räumlich als auch inhaltlich überschaubar. Es werden nicht derart viele Unterlagen und Gutachten ausgelegt, deren Einsichtnahme und Verarbeitung innerhalb der Monatsfrist für Bürger zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Mit dem Bebauungsplan soll die Röntgenstraße teilweise eingezogen werden. Neben dem Planentwurf und dessen Begründung ist daher v.a. noch das Verkehrsgutachten von wesentlicher Bedeutung. Auch aufgrund des Verkehrsgutachtens erreicht die Planung nicht einen solchen Komplexitätsgrad, der es Privaten unzumutbar macht, binnen der gewährten Frist (auch über das Internet) Einsicht zu nehmen und die Informationen zu verarbeiten.
  4. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
  5. Durch diesen Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, Plan Nr. 08-05/6, überlagert werden, aufgehoben:
  • Bebauungsplan „südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige“, Plan Nr. 08-05 vom 16.09.1974, in Kraft seit 04.01.1975;
  • Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplanes südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige im Bereich der Siemensstraße und im östlichen Teil der Röntgenstraße – Gewerbegebiet Froschkägel“, Plan Nr. 08-05/3 vom 15.01.1998 / 15.06.1998, in Kraft seit 05.08.1998;
  • Bebauungsplan „Änderung der Bebauungspläne 08-05, 08-05/3 und 08-05/4 im Bereich Röntgenstraße-Ost“, Plan Nr. 08-05/5 vom 30.09.2008/16.03.2009, in Kraft seit 20.05.2009.
     

b)    "Westlich Grubenweg" im Planbereich 81-01, Plan Nr.81-01 in Aalen-Hofen sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplan-gebiet, Plan Nr. 81-01
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 b BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 b BauGB

 6118/033 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB) durchgeführt.
Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 15.01.2019; siehe Anlage B).
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 15.01.2019) und der Begründung (15.01.2019, beides Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen) werden gebilligt.
Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Plangebiet keine hohe Komplexität aufweist.
Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

© Stadt Aalen, 22.02.2019