Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, den 22. November 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Haushaltsberatung 2019 und mittelfristige Finanzplanung

hier: Haushaltsreden der Fraktionen
Siehe www.aalen.de    

3 AKITA+ 2025 Sachstandsbericht 2018/2019

5018/028 - Einbringung

1)  Die Verwaltung wird beauftragt, die festgesetzten Ziele und Maßnahmen des Sachstandsberichts 2018/2019 weiterhin aktiv zu verfolgen.

Erläuterung des Sachverhalts:
Die Umsetzung des beiliegenden Sachstandsberichts 2018/2019 wird beschlossen.    

4 Vorbereitung der Europawahl und der Kommunalwahlen 2019

1018/036
1018/036-1
Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

1.    Im Wege der Einigung werden in den Gemeindewahlausschuss gewählt:

Vorsitzender  Bürgermeister Karl-Heinz Ehrmann  
Stellvertretende(r) Vorsitzende(r)   Ursula Barth  
  Beisitzer/
Beisitzerin
Stellvertretender Beisitzer/
Stellvertretende Beisitzerin
CDU Günter Höschle Alfred Roder
Bündnis 90/DIE GRÜNEN  Birgit Haveman Monika Schlipf
SPD Claudia Seiler Abunasr Hatam
Freie Wähler Aalen Heiko Fähnle Harry Ulrich
Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts Hans-Jörg Stützel Eberhard Gaupp
DIE LINKE./pro Aalen Christa Klink Holger Fiedler


2.    Dem Gemeindewahlausschuss wird empfohlen, die Wahlhandlung am Wahlsonntag nach Auszählung der Europawahl zu unterbrechen.

3.    Die Auszählung erfolgt in folgender zeitlicher Reihenfolge:
Montag, 27. Mai 2019 ab 8.00 Uhr Auszählung der Gemeinderatswahl - danach Unterbrechung 
Dienstag, 28. Mai 2019 ab 8.00 Uhr Auszählung der Kreistagswahl und Ortschaftsratswahlen.

4.    Zur Kenntnis genommen wird:

a)    Die Stimmzettel werden blockförmig, an einer Seite durch Klebung verbunden, zusammengefasst.
b)    Für jede Wahl werden getrennte Stimmzettelumschläge verwendet. Pro Wahl ist eine Wahlurne aufzustellen. Bei der Europawahl entfallen die Stimmzettelumschläge.

5.    Als Auslagenersatz werden an die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen entsprechend § 4 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen für den Wahlsonntag 26. Mai 2019, an alle Wahlhelfer und Wahlhelferinnen

6.    50 €, am Montag, 26. Mai 2019 und Dienstag, 28. Mai 2019, an die ehrenamtlichen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen mit Ausnahme der städtischen Bediensteten, jeweils 50 € gewährt. Auf städtische Kosten ist am Montag und Dienstag ein Mittagstisch zu organisieren, am Montagabend zusätzlich ein Vesper.

5 3. Bericht zum Handlungsprogramm Wohnen

0118/012 - Einbringung

Der Gemeinderat nimmt den 3. Bericht  zum Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Aalen zustimmend zur Kenntnis.

6 Attraktives Aalen 2030 - integriertes Stadtentwicklungskonzept

6118/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

1.    Die Konzeption wird als Leitlinie für die Stadtentwicklung beschlossen. 
2.    Die Konzeption wird im Zusammenhang mit der Antragstellung für ein Sanierungsgebiet „Aalen-Süd / Union-Areal an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet.
 
    

7 Mietvertrag für das Gartengeschoss des Objekts "Oberdorfer Hof", Waldhäuser Straße 101, Aalen- Unterkochen zwischen der best age care GmbH & Co. KG, Stuttgarter Straße 70/1, Aalen und der Stadt Aalen für den Betrieb einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.

5018/026 - Entscheidung
-abgesetzt -

8 Kocherburgschule, Kutschenweg 25, 73432 Aalen Schulbausanierungsprogramm 3. Bauabschnitt: Baubeschluss Generalsanierung Gebäudeteil B (ehem. Realschule)

6518/037 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und sieben Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über die Generalsanierung des Gebäudeteils B (ehemalige Realschule) der Kocher-burgschule als 3. Bauabschnitt mit einem Kostenvolumen von 5,05 Mio. Euro.
 
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.   

9 Schillerschule Aalen: Generalsanierung - Mietcontaineranlage (Provisorium) Anmeldung und Zustimmung Mehrkosten

6518/043 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat genehmigt die entstandenen Mehrkosten und beschließt die neue Gesamtbausumme in Höhe von 6,05 Mio. Euro.
 
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.    

10 Kulturbahnhof Aalen

a)    Vergabe der Arbeiten "Elektro"

6518/038 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei sieben Enthaltungen die folgenden Beschlüsse: 
Es wird folgendes Gewerk vergeben: 
Die Arbeiten „Elektro“ an die Firma Elektro Jerg GmbH, Aalen, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 02.10.2018 mit einer Auftragssumme von 1.986.537,54 € inkl. 19 % MWSt. 
    
b)    Genehmigung Nachträge Nr. 1 und Nr. 5. der Firma Otto Heil für das Gewerk Rohbau

6518/047 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwölf Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Die Nachträge Nr. 1 und Nr. 5 der beauftragten Firma Rohbau, Erdbau und Stahlbau Projekt Kulturbahnhof Aalen, Otto Heil GmbH & Co. KG (Eltingshausen), in Höhe von 75.216 Euro (Nachtrag Nr. 1.) und 63.849 Euro (Nachtrag Nr. 5.) inkl. 19 % Mehrwertsteuer werden genehmigt und beauftragt. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
    
c)    Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung "Fassadensanierung" Kulturbahnhof Aalen

6518/050 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Es wird folgender Beschluss gefasst:  
Die Ausschreibung „Fassadensanierung“ Kulturbahnhof Aalen vom 12.07.2018 wird aufgehoben und das Vergabeverfahren neu gestartet. 

11 Bebauungsplan "Krautgarten/ Birkenmahd II" Plan Nr. 34-02/2 in Aalen-Ebnat sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 34-02/2 - 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

6118/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei neun Enthaltungen die folgenden Beschlüsse (mit den Ergänzungen aus der Sitzung des OR):

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 18.10.2018, LK&P, Mutlangen/ Stadtmessungs-amt Aalen/ Stadtplanungsamt Aalen), der Begründung und des Umweltberichts (18.10.2018, LK&P, Mutlangen; Anlage A) werden gebilligt.
  2. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/ der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 34-02/2 überlagert werden:
  • Plan Nr. 34-02, „Hohenberger Weg“, genehmigt/ in Kraft seit 26.06.1969
  • Plan Nr. 34-01/2, „Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“, genehmigt/ in Kraft seit 27.02.2013
  • Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes und des vorliegenden Entwurfes der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 22.07.2004 im Nord-Westen, Süd-Osten und Osten ab. 
  • Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen; dies ist aufgrund der Plangebietsgröße und der Ausdehnung des Plangebietes in Richtung benachbartes Gewerbe- und Mischgebiet erforderlich. 
  • Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.


Ergänzungen:
Ergänzender Beschlussantrag – B-Plan-Festsetzungen

1.    Festsetzung Dachform und Dachneigung

Zusätzlich sollen zu den im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehenen Satteldächern (16-45°), Pultdächern (bis 8°), Zeltdächern (18-25°) Flachdächer im Bereich der HB2 und HB3 (Höhenbegrenzung Gebäudehöhe max. 6,75 m) zugelassen werden.

Begründung:

Bei der Beratung im Ortschaftsrat Ebnat am 06.11.2018 wurde vorgebracht auch innerhalb des Plangebietes Flachdächer zu berücksichtigen. Im östlichen Baustrei-fen entlang des Krautgartenweges waren Flachdächer bei der Planung bereits enthalten. 

Mit diesem Zusatz wurde der Bebauungsplanentwurf vom Ortschaftsrat gebilligt. 

2.    Ergänzung Beschlussantrag um Ziff. 6

Die Verwaltung wird beauftragt den zeichnerischen Teil des Bebauungsplan-Entwurfes (Teil A, Ziff. 1.4 Höhe der baulichen Anlagen und Teil B, Ziff. 1.2 Dachform und Dachneigung und die Begründung um die Festsetzung FD (Gebäudehöhe max. 6,75 m)) zu ergänzen.

12 Baubeschluss zur Herstellung des nördlichen Platzes auf dem Stadtoval-Gelände

6618/038 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse (mit Ergänzungen):

  1. Der Herstellung des neuen Platzes auf dem Stadtoval in Aalen wird, auf Grundlage der beiliegenden Entwurfs-planung der G+H Ingenieurteam GmbH, Nieder-stotzingen, zugestimmt. 
  2. Der Kostenberechnung in Höhe von ca. 759.000,- € wird zugestimmt. 
    Die Finanzierung erfolgt über die Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer I600017 Sanierungsgebiet Baustahlgewebe, Stadtoval, die im Haushaltsplan 2018 in Höhe von 2,5 Mio. Euro vorhanden ist. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für den Platznamen zu machen.
© Stadt Aalen, 26.11.2018