Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Mittwoch, 13. Januar 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Verpflichtung von Herrn Helmut Gentner als Mitglied des Gemeinderats der Stadt Aalen

3 Neubesetzung der Gremien durch das Nachrücken von Herrn Stadtrat Helmut Gentner

1020/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat einigt sich einvernehmlich auf die Bestellung der folgenden Gremien wie in der Vorlage genannt.

Im Wege der Einigung werden folgende Gremien entsprechend der Anlage 1 neu besetzt: Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss, Aufsichtsrat der Ostalb-Skilift Aalen GmbH, Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik, Betriebsausschuss der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb, Gemeinsamer Ausschuss Verwaltungsgemeinschaft, Ausschuss für Integration, Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch, Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen, Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang, Zweckverband Rombachgruppe, Stiftungsrat für die Stiftung „Jugendwerk Aalen“.    

4 Wahl einer Ortsvorsteherin für die Ortschaft Aalen-Fachsenfeld

1020/038 - Entscheidung

Frau Kollmann wurde mit 30 Ja, 8 Nein und 6 Enthaltungen zur Ortsvorsteherin von Aalen- Fachsenfeld gewählt.

Gemäß § 71 Abs. 1 GemO wird auf Vorschlag des Ortschaftsrats Fachsenfeld Frau Sabine Kollmann zur Ortsvorsteherin der Ortschaft Aalen-Fachsenfeld gewählt.
 
Frau Kollmann wird mit Wirkung vom 01.02.2021 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin auf Zeit ernannt.      

5 Abberufung und Neubestellung des Gutachterausschusses

a)    Abberufung der Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt Aalen zum 31.12.2020

6020/048 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einvernehmlich den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beruft gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 Gutachterausschussverordnung (GuAVO)         
alle Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt Aalen ab.
    
b)    Bestellung des Bediensteten und des Stellvertreters des Finanzamts Aalen als ehrenamtliche Gutachter des Gutachterausschusses Aalen-Essingen zum 01.01.2021 für die neue Amtsperiode 2021-2024

6020/048-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat bestellt gemäß § 2 Abs. 2 GuAVO durch Wahl den Bediensteten des Finanzamtes Aalen sowie dessen Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter des Gutachterausschusses Aalen-Essingen auf die Dauer von vier Jahren beginnend am 01.01.2021.

c)    Festlegung einer Obergrenze für die zu bestellenden ehrenamtlichen weiteren Gutachter 
Bestellung der ehrenamtlichen weiteren Gutachter des Gutachterausschusses Aalen-Essingen zum 01.01.2021 für die neue Amtsperiode 2021 bis 2024

6020/048-2 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat legt eine Obergrenze von 22 ehrenamtlichen weiteren Gutachtern fest, die nach 
    § 2 Abs. 1 GuAVO zu bestellen sind.
     
  2. Der Gemeinderat bestellt gemäß § 2 Abs. 1 GuAVO durch Wahl die weiteren Gutachter des Gutachterausschusses Aalen-Essingen bis zur festgelegten Obergrenze auf die Dauer von vier Jahren beginnend am 01.01.2021.

6 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aalen hier: Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum

1021/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den folgenden ergänzenden Beschluss:

Die Änderung ist befristet bis zum 31.07.2021.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen die in Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aalen vom 15. Juli 2014, zuletzt geändert am 25. Juli 2019    

7 Strukturförderung 2021 - 2027 Beteiligung der Stadt Aalen an RegioWin 2030

0220/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltungen den folgenden Beschluss:

Der Bericht zur EU-Strukturförderung und dem Wettbewerb RegioWin 2030 wird zur Kenntnis genommen.
Der finanziellen Beteiligung der Stadt Aalen am Projekt 
„KI-Werkstatt Mittelstand“ für die Projektlaufzeit vom 01.01.2022 – 31.12.2026 mit 140.000 Euro p.a. (700.000 Euro) wird zugestimmt. Die Mittel sind in der Fortschreibungsliste zum Haushaltsplan 2021 vorgemerkt.

8 Vereinsförderung

a)    Erweiterung der städtischen Förderung vereinseigener Sportanlagen

4020/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen fördert ab dem 01.10.2020 auch den Neubau und den Erhalt von
    folgenden Sportanlagen:
    a)    Tennis-, Reit-, Schieß- und Hundesportanlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 10% der zuschussfähigen Kosten.
    b)    Dirt-Bike- bzw. Pumptrack-Anlagen, sowie Beachvolleyball-Anlagen, im Rahmen der Regelförderung mit 30% der zuschussfähigen Kosten.
     
  2. Über eine Förderung von weiteren Sportanlagen entscheidet der Gemeinderat bzw. das zuständige Gremium im Einzelfall.
     
  3. Die neue Regelung gilt für noch nicht begonnene Maßnahmen bzw. für Maßnahmen, bei denen bereits ein Zuschussantrag vorliegt und von der Stadt die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn (Unbedenklichkeitsbescheinigung) erteilt wurde.
     
  4. Der anrechenbare Stundensatz für Eigenleistungen (Arbeitseinsatz auf der Baustelle) wird auf 15 € angehoben.
     
  5. Die sonstigen Regelungen der städtischen Sportförderungsrichtlinien gelten weiterhin

    
b)    Fortschreibung der Förderrichtlinien für musik- und kulturtreibende Vereine (Regelförderung)

8020/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Fortschreibung der Kulturförderrichtlinien für die musik- und kulturtreibenden Vereine wird zugestimmt
     
  2. Die Regelförderung wird um 30%, der Zuschuss für die Jugendarbeit um 10% erhöht.
     
  3. Die Information zur weiteren Kulturförderung durch die Stadt Aalen wird zur Kenntnis genommen.
     
  4. Die kulturellen Sonderaktionen im Coronajahr 2020 werden zur Kenntnis genommen.

9 Umsetzung Medienentwicklungsplan - Vergabe Rahmenvertrag Schuldigitalisierung

1320/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
 

  1. Der Auftrag für Los 1, Netzwerkkomponenten, wird für die Jahre 2021-2023, inklusive Option um Verlängerung bis 2024, mit 53,0 Wertungspunkten zum Preis von 112.269€ an die Scaltel AG, Waltenhofen, als das wirtschaftlichste Angebot, vergeben.

    Der Gemeinderat fasste bei elf Gegenstimmen den folgenden Beschluss:
     
  2. Der Auftrag für Los 2, Lehrerarbeitstische mit Mediensteuerung, wird für die Jahre 2021-2023, inklusive Option um Verlängerung bis 2024, mit 44,0 Wertungspunkten zum Preis von 1.867.331€ an die Wied GmbH & Co.KG, Bühlerzell, als das wirtschaftlichste Angebot, vergeben.

    Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschuss:
     
  3. Der Auftrag für Los 3, Interaktive Displays und Höhenverstellsysteme, wird für die Jahre 2021-2023, inklusive Option um Verlängerung bis 2024, mit 43,0 Wertungspunkten zum Preis von 1.701.972€ an Rud.Otto Meyer Technik GmbH & Co.KG, Aalen, als das wirtschaftlichste Angebot, vergeben.

    Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
     
  4. Der Auftrag für Los 4, Client-Systeme und Zubehör, wird für die Jahre 2021-2023, inklusive Option um Verlängerung bis 2024, mit 39,7 Wertungspunkten zum Preis von 2.939.138€ an die IT-Haus GmbH, Föhren, als das wirtschaftlichste Angebot, vergeben.

10 Bebauungspläne

a)    Bebauungsplan "zwischen Waldcampus und Waldstadion", im Planbereich 03-07, Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 03-07/7 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 03-07/7 
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6120/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 12.11.2020 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage C)
     
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage B).

 
b)    Bebauungsplan "Bebauungsplan-Änderung Ortskern Unterkochen östlich der Zehntscheuergasse" im Planbereich 42-01, Plan Nr. 42-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 42-01/3
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB 
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13, § 13a BauGB

6120/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 26.10.2020 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
     
  2. Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).
     
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 42-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 42-01/3 überlagert werden:
    a.    Plan Nr. 40-01/2 „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01“ vom 20.03.2013, Satzungsbeschluss vom 24.10.2013, in Kraft getreten am 13.11.2013.
    b.    Plan Nr. 42-01 „Ortskern Unterkochen im Bereich der Kocherstraße und Zehntscheuergasse sowie nördlich der Waldhäuser Straße“ vom 24.11.1982, gen. mit Erl. des Reg. Präs. Stuttgart Nr. 13-2210-42.01-Aalen vom 25.05.1983, rechtsverbindlich seit 17.06.1983.
    c.    Plan Nr. 42-01/2 „Änderung Bebauungsplan Ortskern Unterkochen im Bereich Zehntscheuergasse“ vom 14.10.2013, Satzungsbeschluss vom 18.12.2014, in Kraft getreten am 21.01.2015.
     
  4. Der Bebauungsplan wird im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

11 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen

2120/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung und vier Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2016 bis 2019 (Anlage 1) Kenntnis und beschließt den Ausgleich der Unterdeckungen aus
    a)    dem Jahr 2016 in Höhe von 214.013,99 € im Jahr 2021,
    b)    dem Jahr 2017 in Höhe von 298.292,52 € im Jahr 2022,
    c)    dem Jahr 2018 in Höhe von 252.875,81 € im Jahr 2023 sowie
    d)    dem Jahr 2019 in Höhe von 214.333,70 € im Jahr 2024. 
     
  2. Der Gemeinderat beschließt die Plankalkulation für die Jahre 2021/2022 der Friedhofsgebühren entsprechend Anlage 4 der Sitzungsvorlage. 
     
  3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen der Stadt Aalen vom 21. März 2013, zuletzt geändert am 27. Juli 2016, gem. Anlage 2 wird beschlossen. 
     
  4. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.    

12 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2120/043 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

13 Wahl des Vorsitzenden sowie der Stellvertreter-/innen des Gutachterausschusses Aalen-Essingen zum 01.01.2021 für die neue Amtsperiode 2021-2024

6020/048-3 - Entscheidung

Die Wahl fand per Handzeichen statt. Bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde Friedrich Kiefer zum Vorsitzenden und Michael Glück, Annette Wengert und Yvonne Maierhöfer zum/ zur Stellvertreter (-in) bestellt.

Der Gemeinderat bestellt gemäß § 2 Abs. 1 GuAVO durch Wahl den/die Vorsitzende(n) des Gutachterausschusses Aalen-Essingen sowie deren/dessen Stellvertreter-/innen.    

© Stadt Aalen, 15.01.2021