Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen vom 22. Februar 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1.    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

 

2.    Ehrungen und Verleihung der Ehrenamtsnadeln - Antrag der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts vom 10.01.2018
1018/005 - Entscheidung

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

Der Antrag der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts vom 10.01.2018

  1. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat einen Satzungsentwurf (z.B. Vorschlagsrecht, Auswahlgremium, Auswahlkriterien usw.) mit entsprechenden Richtlinien für eine Verleihung der Ehrenamtsnadel vor.
  2. Die Verleihung der Ehrenamtsnadel soll fester Bestandteil der Würdigung der Arbeit im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements der Stadt Aalen werden. Sowohl Vorschläge als auch mögliche Kriterien und Personen können von der Bürgerschaft vorgeschlagen werden. Die Vorschläge und Kriterien für eine Verleihung sollen aber zuvor auch mit der Bürgerschaft diskutiert werden. Zu entscheiden hat danach das zuständige Gremium.

wird abgelehnt.

 

3.    Stellenplan 2018
1018/003 - Entscheidung

Zuordnung der zusätzlich geschaffenen Planstellen
Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
Die vom Gemeinderat am 14.12.2017 zusätzlich beschlossenen 2,5 Planstellen werden wie im Sachverhalt dargestellt zugeordnet.


4.    Besetzung des Preisgerichts für den Ideen- und Realisierungswettbewerb Aalen-Süd / Union Areal
6118/003 - Entscheidung

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei 26 Ja und 22 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Zur Besetzung des Preisgerichts für den Wettbewerb

Aalen-Süd / Union-Areal wird der Variante 1 / Variante 2 zugestimmt.

 

5.    Grundkonzeption zum Museumsviertel auf dem Welterbegelände
8018/001 - Entscheidung

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Bericht wird zur Grundlage für die weitere Konzeptionsentwicklung und für die Verhandlungen mit dem Landesdenkmalamt genommen.


6.    Bebauungsplan "Schleifbrückenstraße westlich des Kochers" in den Planbereichen 01-03 und 03-06, Plan Nr. 01-03/13 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 01-03/13
6118/001 - Entscheidung

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) sowie § 13, § 13a BauGB

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 19.01.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Auszug aus der Begründung; Anlage E, Abwägungsvorschläge 1. Auslegung; Anlage F, Abwägungsvorschläge frühzeitige Beteiligung).
  2. Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 01-03/13) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 01-03/13 überlagert werden, aufgehoben:
    - Änderung Ortsbauplan nördliches Stadtgebiet III-06 (seit 04.03.1938 in Kraft)
    - Bebauungsplan zur teilweisen Aufhebung der Ortsbausatzung Aalen (OBS gilt noch) 01-02-AA (seit 17.08.1989 in Kraft)
    - Änderung der Baulinien Schleifbrückenstraße Plan Nr. I-03/3

    Das eingeleitete Bebauungsplansverfahren Plan Nr. 03-06/1a „Gewerbezone Aalen-Nord zwischen der Friedrichstraße und der Bahnhofstraße, nördlich des Schulzentrums Remonte und des Stadtgartens“ wird, soweit es vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 01-03/13 überlagert wird, nicht weitergeführt.
     
  4. Der Bebauungsplan wird  nach § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  5. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ab. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (72. FNP-Änderung, Anlage D).


7.    Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Jahresabschluss 2016/2017
2117/045 - Entscheidung

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:


Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
 

a) dem Geschäftsbericht 2016/2017 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2017,

b) der Verrechnung des Jahresüberschusses mit der Gewinnrücklage und

c) der Finanzplanung 2017/18 – 2021/22

 
zuzustimmen.

 

8.    Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Ostalb Skilift Aalen GmbH
2117/046 - Entscheidung

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig den folgenden Beschluss:


In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.

© Stadt Aalen, 22.02.2018