Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 04. Mai 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
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1 Theater der Stadt Aalen 1. Bericht zur Spielzeit 2020/2021 und Zwischenbericht zur Spielzeit 2021/2022 2. Ausblick auf die Spielzeit 2022/2023 3. Rechnungsabschluss 2020/2021 mit Bericht 4. Bewirtschaftungsplan 2022/2023

4622/001 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Bericht zur Spielzeit 2020/2021 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2021/2022 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Ausblick auf die Spielzeit 2022/2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  3. Vom Rechnungsabschluss 2020/2021 wird zustimmend Kenntnis genommen.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:
  4. a) Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2022/2023 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 963.800,- Euro, Ausgaben im künstlerischen Etat in Höhe von 2.180.600,- Euro sowie Gesamtausgaben in Höhe von 3.034.500,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 1.920.700,- Euro. Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2023 der Stadt beigefügt. Für Investitionen im künstlerischen Bereich ist zusätzlich ein Betrag von 15.000,- Euro vorgesehen.
    b) Die linearen Tariferhöhungen bei den Personalkosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus weiterhin ausgeglichen.

2 Wohnraumakquise und präventiver Ansatz zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

5022/010 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Wohnungsbau Aalen GmbH ein Konzept zur Wohnraumakquise zu erstellen, um stille Wohnraumreserven im Gemeinwesen zu nutzen und Personen, die durch einen bevorstehenden Wohnungsverlust akut von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits wohnungslos sind, zu unterstützen. Die zu akquirierenden Wohnungen sind darüber hinaus auch für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zur Anschlussunterbringung von geflüchteten Menschen nach § 17 f. FlüAG vorgesehen.
  2. Die Konzeption der Wohnungsnotfallhilfe soll in diesem Zusammenhang erweitert werden, um insbesondere Aspekte der Prävention von Wohnungslosigkeit mit Instrumenten, wie der Einrichtung einer Fachberatungsstelle und eines Präventionsbudgets, zu stärken.

3 Betriebsübergang der "Krippe im Rathaus Wasseralfingen" von der evangelischen Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen zur Stadt Aalen zum 01.09.2022 und neue Namensgebung

5022/009 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Betriebsübergang der „Krippe im Rathaus Wasseralfingen“ zur Stadt Aalen zum 01.09.2022 wird zugestimmt.
  2. Die Krippe erhält den Namen „Städtische Rathauskrippe Fidibus Wasseralfingen“

4 Erhöhung des ÖPNV Zuschusses für städtische Mitarbeitende, Auszubildende, dual Studierende und Studierende des Studiengangs Public Management im Praxissemester

1022/009 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Erhöhung des ÖPNV-Zuschusses für Mitarbeitende von seither 50 % auf 75 % wird zugestimmt.
  2. Der vollen Fahrtkostenübernahme für Fahrten zur Berufsschule mit dem ÖPNV bei Auszubildenden wird zugestimmt. Der Erhöhung des ÖPNV-Zuschusses für Auszubildende, dual Studierende und Studierende des Studiengangs Public Management im Praxissemester von 50 % auf 100 % wird zugestimmt.

5 Erweiterung des Förderschwerpunktes emotional-soziale Entwicklung um den Bildungsgang Lernen an der Hermann-Hesse-Schule Aalen (SBBZ)

4022/006 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Stadt Aalen als Schulträger begrüßt und unterstützt den Antrag der Hermann-Hesse-Schule Aalen (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) zum Schuljahr 2022/23 den Förderschwerpunkt „emotional-soziale Entwicklung“ um den Bildungsgang „Lernen“ zu erweitern.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung für diese Erweiterung des Förderschwerpunkts die erforderliche Zustimmung des Regierungspräsidiums einzuholen.

6 Auflösung der Projektgesellschaft "Quartier am Stadtgarten" zwischen der Wohnungsbau Aalen GmbH und der Essinger Wohnbau GmbH und Beteiligung der Wohnungsbau Aalen GmbH an der Projektgesellschaft "Triumph-Areal" mit i Live und Triumph.

2122/006 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für BadenWürttemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Auflösung der Projektgesellschaft "Quartier am Stadtgarten" zwischen der Wohnungsbau Aalen GmbH und der Essinger Wohnbau GmbH zuzustimmen.
  2. Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für BadenWürttemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Beteiligung der Wohnungsbau Aalen GmbH an der Projektgesellschaft „Triumph-Areal“ mit i Live und Triumph zuzustimmen.
  3. Die Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderates beim Regierungspräsidium Stuttgart gemäß § 108 GemO für Baden-Württemberg vorzulegen.

7 Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen

2122/008 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis.
Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 01. Januar 2022 auf 2,55 % festgelegt. Der Zinssatz ist auch Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen.

8 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

2122/012 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

  1. dem Prüfungsbericht 2021 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021,
  2. der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit den Kapitalverlustkonten der Gesellschafter,
  3. der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats und
  4. der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.

9 Neubeschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage mit Fahrzeug

3022/010 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Beschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage des Herstellers ESO inkl. eines Fahrzeugs zum Preis von 178.057,32 Euro brutto wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, zugestimmt.

10 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 06.05.2022