Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 04. Oktober 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter 
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1 Handlungsprogramm Wohnen-Aalener Modell - Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau - Förderung von Sanierungen - Wohnraumakquise

6022/018 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei drei Gegenstimmen mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
 

  1. Ab dem 01.11.2022 wird die Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau auf 30 % der neu zu schaffenden Wohneinheiten und auf mindestens 30 % Prozent der Wohnfläche erhöht.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei drei Gegenstimmen mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
  2. Bei der Berechnung der Quote werden alle in einem Entwicklungsbereich (Bereiche des städtebaulichen Vertrags und durch den Verkauf von Grundstücken) entstehenden Wohneinheiten zu Grunde gelegt. Ausgenommen sind eigengenutzte Wohnungen durch den Projektentwickler.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
  3. Für die Wohnungsbau Aalen GmbH wird die Quote ab dem 01.11.2022 im Mittel aller Projekte auf 35% der neu zu schaffenden Wohneinheiten und auf mindestens 35 % der Wohnflächen festgelegt. Im Gegenzug wird für drei weitere Jahre (Geschäftsjahre 2021-2023) auf die Gewinnausschüttung der Wohnungsbau Aalen GmbH verzichtet.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:
  4. Der Bindungszeitraum in Bezug auf den Baukostenzuschuss für den Neubau von gefördertem Wohnraum wird auf 30 Jahre, bei einem gleichbleibenden Betrag in Höhe von 180 €/m² Wohnfläche für diesen Zeitraum, festgesetzt.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
    Für die Sanierung von Wohnraum, der anschließend einer Wohnungsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre unterworfen wird, zahlt die Stadt ab dem 01.11.2022 einen Förderbetrag für die Dauer der Wohnungsbindung in Höhe von 12 €/m²/Jahr des Bindungszeitraums.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
  5. Das Förderprogramm des Aalener Modells „Erwerb von Belegungsrechten für mittlere Einkommensbezieher“ wird zum 01.11.2022 eingestellt.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
  6. Zum 01.11.2022 wird das Konzept „Wohnraumakquise“ als weitere Säule des Aalener Modells zur Wohnraumförderung eingeführt.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:
  7. Der jährliche HH-Ansatz von 500.000 € wird um 250.000 € auf nunmehr 750.000 € erhöht.

2 Stärkung der Prävention von Wohnungslosigkeit

5022/017 Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Etablierung eines Präventionsbudgets zur Stärkung der Prävention von Wohnungslosigkeit ab dem Jahr 2023 in Höhe von 20.000 €/Jahr wird zugestimmt.
  2. Zur Etablierung des Präventionsbausteins „Begleitetes Mietverhältnis“ wird der Aufsetzung einer auf drei Jahre befristeten Vereinbarung mit der Caritas Ost-Württemberg im Umfang von maximal 90.000 € pro Jahr zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt nach zwei Jahren eine Evaluation des „Begleiteten Mietverhältnisses“ durchzuführen und ggf. Vorschläge zur Anpassung des Angebots zu formulieren.
  4. Der Gemeinderat bekennt sich zur grundlegenden Zielsetzung, bedürftige Menschen in eigenen Wohnraum mit regulärem Mietvertrag zu bringen – eine obdachlosenrechtliche Unterbringung soll nur vorübergehend in Anspruch genommen werden.

3 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Jahresabschluss 2021

2122/023 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

  1. dem Geschäftsbericht 2021 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021,
  2. der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.360.545,99 € zu den Anderen Gewinnrücklagen und
  3. der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021

zuzustimmen.

4 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021

2122/024 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

5 Projektaufruf Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Lehrschwimmbecken Ebnat

0122/004 Entscheidung

Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung beschlossen:

Der Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Projektvorschlag „Sanierung Lehrschwimmbecken Ebnat“ wird zugestimmt.

6 Antrag der CDU-Fraktion: Standorte für Kneippanlagen

8022/009 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zu prüfen und beim Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes anzumelden.
  2. Bei Gewässerrenaturierungen soll künftig die Umsetzung natürlicher Wassertretanlagen mit untersucht werden.

7 Baubeschluss zur Erneuerung der Kältemaschine für die Klimatisierung der Stadthalle

4822/005 Entscheidung

Der Ausschuss hat den Beschlussantrag einstimmig beschlossen:

Der Ausschuss fasst den Baubeschluss für die Erneuerung der Kältemaschine mit einem Kostenvolumen von ca. 300.000 €.

8 Investitionskostenzuschüsse an die Lebenshilfe Aalen e. V. - für Sanierungsmaßnahmen in der Kita Tausendfüßler in Höhe von maximal rd. 562.000 € - zur Einrichtung eines Naturkindergartens auf dem Außenspielgelände der Kita Tausendfüßler in Höhe von maximal rd. 250.000 €

5022/018 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Lebenshilfe Aalen e. V. erhält für Sanierungsmaßnahmen in der Kita Tausendfüßler entsprechend des Vertrags über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal rund 562.000 €.
  2. Die Lebenshilfe Aalen e. V. erhält zur Einrichtung eines Naturkindergartens auf dem Außenspielgelände der Kita Tausendfüßler entsprechend des Vertrags über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal rund 250.000 €.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsmodalitäten des bestehenden Pachtvertrags zwischen der Lebenshilfe und der Stadt Aalen für das Grundstück Fl.St. 867/24 anzupassen.
  4. Die zusätzliche Kita-Gruppe mit 20 Ü3-Plätzen des Naturkindergartens wird in die Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen.
  5. Die Finanzierung erfolgt durch verfügbare Haushaltsmittel im Jahr 2022 der I500078 der Lebenshilfe und der I500029 des Aufwind sowie durch die im Haushaltsplan 2023 für das Jahr 2023 vorgemerkten Haushaltsmittel der I500078 der Lebenshilfe. Zudem wird die im Jahr 2022 nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung der I500029 des Aufwind teilweise zur Finanzierung herangezogen.

9 Gewährung eines Zuschusses für die Ferienfreizeit Zimmerbergmühle in Abtsgmünd des Kreisjugendrings Ostalb e.V. ab 2023

5022/020 Entscheidung

Der Ausschuss hat die Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

  1. Der Kreisjugendring Ostalb e.V. (KJR) erhält für die Ferienfreizeit Zimmerbergmühle bis zum Jahr 2025 einen jährlichen Zuschuss von max. 5.000 €/Jahr.
  2. Die städtischen Richtlinien zur Bezuschussung von Ferienfreizeiten für Aalener Kinder sind weiterhin anzuwenden.

10 Mobile Jugendarbeit; Bericht und Konzeption

5022/019 Kenntnisnahme

Der Bericht und die Konzeption der städtischen mobilen Jugendarbeit werden zur Kenntnis genommen.

11 Bericht zum aktuellen Stand der IT-Ausstattung der 21 städtischen Schulen in Aalen

1322/006 Information

Der beiliegende Bericht über den aktuellen Stand der IT-Ausstattung an den 21 städtischen Schulen in Aalen wird zur Kenntnis genommen.

12 Vorstellung Projekt "Hoffnungshäuser"

0722/005-1 Kenntnisnahme

Die Gremien nehmen vom Projekt „Hoffnungshäuser“ Kenntnis.

13 Zwischenbericht zum Verlauf des Wirtschaftsjahres 2022 des Eigenbetriebs aalen.kultur&event

4822/003 Kenntnisnahme

Der Zwischenbericht zum Verlauf des Wirtschaftsjahres 2022 wird zur Kenntnis genommen.

14 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2122/027 Entscheidung

Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung beschlossen:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

15 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 06.10.2022