Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 05. Mai 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Sachstandsbericht IT-Ausstattung an den Aalener Schulen

1321/001 - Information

Der Ausschuss wurde durch das Fachamt über folgenden Sachstand informiert.

Erläuterung des Sachverhalts:
Folgebericht zu der ersten Fassung vom 17.12.2020
Aktueller Informationsstand über die IT-Ausstattung an den Aalener Schulen

2. Ausweisung einer 30-km/h-Zone in der Friedhofstraße/Silcherstraße

3021/002 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste bei vierzehn Ja- und zehn Nein- Stimmen den folgenden Beschlussantrag:

Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30-km/h-Zone in der Friedhofstraße/Silcherstraße in Aalen zwischen dem Kreisverkehrsplatz Rombacher Straße/Anton-Huber-Straße/Beethovenstraße und der „Fischerin“ gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung.

3. Änderung von § 5 "Ehrung für sportliche Leistungen" der Ehrungsordnung der Stadt Aalen

4021/001 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Änderungen in § 5 „Ehrung für sportliche Leistungen“ der Ehrungsordnung der Stadt Aalen zu.

4. Antrag der Stadt Aalen zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulG in Wahlform an der Schwarzfeldschule Dewangen

5021/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulG in Wahlform, Modell 3 Tage/ 7 Zeitstunden, an der Schwarzfeldschule Dewangen zum Schuljahr 2022/2023 zu stellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen, damit die dem Schulträger obliegenden Pflichten, wie Bereitstellung des Mittagessens, Aufsichtsführung und Betreuung der Schüler beim Mittagessen, Übernahme der Sachkosten für die Ganztagsschule sowie Übernahme der Personalkosten für Betreuung und Aufsicht beim Mittagessen erfüllt werden. Die entsprechende Erklärung ist gegenüber der Genehmigungsbehörde abzugeben.
  3. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel werden jährlich bereitgestellt.

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat den folgenden Beschlussantrag nicht:

4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung (im Sinne der Grundidee aus dem Jahr 2017 - SV 5017/010) für die Haushaltsjahre 2023/2024 zur Sammlung von Realisierungsvorschlägen für einen Anbau an die Schwarzfeldschule für weitere schulische Betreuungsräume und einen schulischen Mittagessensbereich.

5. Bericht über die Außenprüfung des Finanzamts Aalen für die Jahre 2012-2016 der Betriebe gewerblicher Art der Stadt Aalen

2121/019 - Kenntnisnahme

Der Ausschuss nahm die folgenden Beschlussanträge zur Kenntnis:

  1. Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss nimmt vom Bericht über die Außenprüfung des Finanzamts Aalen für die Jahre 2012-2016 der Betriebe gewerblicher Art der Stadt Aalen Kenntnis.
  2. Auf Grund der Außenprüfung hat die Stadt Aalen eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 36.519,25 € (einschließlich Zinsen) an das Finanzamt Aalen zu leisten. Hinzu kommt eine Gewerbesteuerforderung in Höhe von 10.591,20 €, die intern verrechnet wird. Die Nachforderungen bzw. Erstattungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

Umsatzsteuer Erstattung (+)/Nachzahlung (-)
Vermessungsgebühren 28.747,95 €
Innovationszentrum -3.935,52 € 
Bau- und Grünflächenbetrieb -16.827,64 €
Zwischensumme 7.984,79 €
Zinsen 5.042,00 €
Erstattung Umsatzsteuer gesamt 13.026,79 €
Körperschaftsteuer/Kapitalertragsteuer
Erstattung (+)/Nachzahlung (-)
Festplatz Unterrombach -10.681,95 €
Innovationszentrum -36.360,09 €
Zwischensumme -47.042,04 €
Zinsen -2.504,00 €
Nachzahlung Körperschaftsteuer/Kapitalertragsteuer gesamt -49.546,04 €
Gewerbesteuer Erstattung (+)/Nachzahlung (-)
Innovationszentrum -8.755,20 €
Zinsen -1.836,00 €
Nachzahlung Gewerbesteuer -10.591,20 €

6. Neufestsetzung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen

2121/015 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis.
  2. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 01. Januar 2021 auf 3,52 % festgelegt. Der Zinssatz ist auch Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen.

7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 26.10.2006 mit Änderungen vom 16.10.2008, 15.02.2012 sowie 14.12.2017

2121/013 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die Nachkalkulation der Verwaltungsgebühren auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung in den Jahren 2016 bis 2019 sowie über den Bericht der Plankalkulation für die Jahre 2021 und 2022 Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage dieser Kosten- und Leistungsrechnung und der daraus erfolgten Gebührenkalkulation die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 26.10.2006 mit Änderungen vom 16.10.2008, 15.02.2012 sowie 14.12.2017 entsprechend der Anlage 7 einschließlich der darin aufgeführten Gebührentatbestände mit den jeweils angegebenen Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses.
  3. Die Satzung ist gemäß § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt zu machen und dem Regierungspräsidium Stuttgart anzuzeigen.
  4. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

8. Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2121/018 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

9. Einrichtung einer Jugendvertretung für die Stadt Aalen, hier: Anhörung von Jugendlichen und Zeitschiene

5021/006 - Vorberatung NEU

Der Ausschuss verwies den Beschluss ohne Empfehlung an den Gemeinderat:

  1. Der Gemeinderat anerkennt die Initiative und das Engagement vieler Aalener jungen Menschen, sich über unterschiedliche Beteiligungsformate in (kommunal-)politische Entscheidungen mit einzubringen. Der eingegangene Antrag initiiert von der SOLID- Jugend von über 150 Aalener Jugendlichen zur Beantragung einer Jugendvertretung kann aus formaler Sicht bestätigt werden. Die notwendige Anhörung findet gerade statt und soll im Herbst 2021 abgeschlossen sein.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung ein Konzept zur Einrichtung einer Jugendvertretung unter Berücksichtigung der Leitziele des Konzepts zur Jugendbeteiligung der Stadt Aalen (vgl. TOP Ö9 KBFA vom 17.06.2020) zu erstellen. Dieser Prozess soll von der Servicestelle für Kinder und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg begleitet werden, bei der Erstellung soll die Planungsgruppe Jugendbeteiligung engmaschig eingebunden werden. Ein konsensfähiges Konzept wird bis zum Herbst 2021 verschriftlicht und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Die bisherige konzeptionelle Vorgehensweise in der Jugendbeteiligung mit teilortbezogenen und projektbezogener Jugendforen bleibt davon unberührt.

10. Antrag der FDI-Gemeinderatsfraktion - Bildung eines neuen Schul- und Bildungsbeirates

4021/006 - Vorberatung NEU

Der Ausschuss gab für die folgenden Beschlussanträge keine Empfehlung an den Gemeinderat ab:

  1. Die Bildung eines Schul- und Bildungsbeirates, in Form eines beratenden Ausschusses wird abgelehnt.
  2. Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss (KBFA) hat sich für alle Angelegenheiten, die dem Bereich der Bildung zuzuordnen sind, bewährt. Für größere konzeptionelle Themen, wie bislang bei der Einführung der Spionkarte, dem Schul- und Medienentwicklungsplan etc., werden anlassbezogen Fraktionsvertreter und weitere Experten in die Vorbereitung einbezogen. Auf diesem Weg wird Expertenwissen in das Gremium getragen, um eine intensivere Behandlung im Gremium zu gewährleisten. Sollte darüber hinaus weiterer Beratungsbedarf bestehen, sind zusätzliche Sitzungstermine des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses (KBFA) vorstellbar.
© Stadt Aalen, 08.05.2021