Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 12. Dezember 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Neubesetzung von Gremien

1021/019 - Vorberatung

Der Ausschuss verwies die folgenden Beschlüsse ohne Abstimmung zur Entscheidung an den Gemeinderat: 

  1. Folgende Gremien werden neu besetzt:
    •    Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik (AUST),
    •    Betriebsausschuss der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasser,
    •    Gemeinsamer Ausschuss Verwaltungsgemeinschaft,
    •    Aufsichtsrat Stadtwerke Aalen GmbH,
    •    Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss (KBFA),
    •    Ausschuss für Integration,
    •    Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch,
    •    Wasserverband Kocher-Lein,
    •    Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen,
    •    Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang,
    •    Zweckverband Landeswasserversorgung,
    •    Zweckverband Rombachgruppe,
    •    Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung,
    •    Stiftungsrat für die Stiftung “Jugendwerk Aalen”.
     
  2. Die Neubesetzung der Gremien erfolgt jeweils im Wege der Einigung entsprechend der Anlage 3. 

2    Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats für die Vereidigung und Verpflichtung des neu gewählten Oberbürgermeisters 

1021/020 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mit 14 ja, 6 nein, 3 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

Herr Stadtrat Thomas Wagenblast wird gewählt, den neuen Oberbürgermeister zu vereidigen und zu verpflichten.
Erläuterung des Sachverhalts:
Die Amtszeit von Oberbürgermeister Rentschler endet mit Ablauf des 30. September 2021.

Am 4. Juli und evtl. am 25. Juli 2021 wird ein neuer Oberbürgermeister gewählt, dessen Amtszeit am 1. Oktober 2021 beginnt.

Nach § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat
gewähltes Mitglied den neuen Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats. Diese Gemeinderatssitzung findet
am Dienstag, 5. Oktober 2021 ab 18:00 Uhr in der Stadthalle Aalen statt.

Nach Beratung im Ältestenrat am 28.06.2021 wird Herr Stadtrat Thomas Wagenblast als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters für die Vereidigung und Verpflichtung
vorgeschlagen.

3    Wahl der 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin der Ortschaft Aalen-Unterkochen

15Uk21/005-1 - Vorberatung

15Uk21/005 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen schlägt dem Gemeinderat die durch Wahl ermittelte Person für die Wahl zur / zum zweiten stellvertretenden Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher des Stadtbezirks Aalen-Unterkochen vor.

Gemäß § 71 Abs.1 GemO wird auf Vorschlag des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen Frau Martina Lechner zur 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin der Ortschaft Aalen-Unterkochen
gewählt.

4    Installation einer Schrankenanlage für den Festplatz Greut

4021/004 - Entscheidung

Der Ausschuss setzte den Antrag mehrheitlichen von der Tages-ordnung ab :

Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Installation der Schrankenanlage für den Festplatz Greut, inklusive der anfallenden Tiefbaumaßnahmen, mit Kosten von 105.000,-- €, zu beauftragen.

Die Projektleitung des Schrankenbaus und die künftige Betriebsführung gewährleisten die Stadtwerke Aalen GmbH. Die Kosten des Schrankenbaus und der jährlichen Betreuungskosten
werden an die Stadt Aalen weiterberechnet.

Die Ausführung der Tiefbauarbeiten wird vom Tiefbauamt vergeben.

5    Verkehrsrechtliche Anordnungen    

a)    Ausweisung einer 30 km-Zone in der Karlstraße in Aalen-Wasseralfingen
3020/012-1 - Entscheidung

Der Ausschuss stimmte mit 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich dem folgenden Beschluss zu:

Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30 km-Zone in der Karlstraße in Aalen-Wasseralfingen zwischen dem Kreisverkehrsplatz Süd/Bäckerei Glaser und dem Beginn
der 20 km-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung.
    
b)    Ausweisung einer 30 km-Zone in der Eugenstraße bzw. Kolpingstraße in Aalen-Wasseralfingen
3020/013-1 - Entscheidung

Der Ausschuss stimmte mit 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich dem folgenden Beschluss zu:

Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30 km-Zone in der Eugenstraße bzw. Kolpingstraße in Aalen-Wasseralfingen zwischen dem Ende der 20 km-Zone in der Kolpingstraße und dem Gebäude Ellwanger Straße 10 gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung.
    
c)    Antrag der Fraktion Freie Wähler Aalen auf Aufhebung der Tempo-20-Zone und Einbeziehung in die künftige Tempo-30-Zone im Bereich Explorhino und Hochschule (Silcherstraße/Beethovenstraße)
3021/007 - Entscheidung

Der Antrag der Fraktion Freie Wähler Aalen auf Aufhebung der Tempo-20-Zone und Einbeziehung in die künftige Tempo-30-Zone im Bereich Explorhino und Hochschule (Silcherstraße/
Beethovenstraße) wird abgelehnt.

6    Erneuerung und Anmietung Datenspeicher/ Storage

1321/004 - Entscheidung

Der Ausschuss stimmte mit 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich dem folgenden Beschluss zu:

Der Auftrag für die Erneuerung und Anmietung des Datenspeichers / Storage für 4 Jahre wird an die SVA System Vertrieb GmbH, Wiesbaden, zum Preis von 204.950,13 € als das wirtschaftlichste Angebot vergeben.

7    Musikschule Aalen

4421/001 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Jahresbericht 2020
- Neufassung der Satzung

  1. Der Jahresbericht der Musikschule Aalen 2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen, die als Anlage 3 beigefügte Satzung der Musikschule der Stadt Aalen.

8    Eigenbetrieb aalen.kultur&event

4821/001 - Vorberatung

Der Ausschuss hat den Antrag zur Kenntnis genommen 
    

a)    Bericht über die Startphase    mündl. Bericht
b)    Gründung des Eigenbetriebs aalen.kultur&event zum 01.01.2022

  1. Der Gemeinderat fasst auf Basis des Grundsatzbeschlusses vom 19.12.2019 den Beschluss zur Gründung des Eigenbetriebs aalen.kultur&event zum 01.01.2022.
  2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb aalen.kultur&event. Die Betriebssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
  3. Die Satzung ist gemäß § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt zu machen und dem Regierungspräsidium Stuttgart anzuzeigen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Vorbereitungen auf Grundlage der Variante 2 (siehe Seite 3) für den operativen Start des Eigenbetriebs zum 01.01.2022 zu treffen.
  5. Der Gemeinderat nimmt vom Entwurf des Wirtschaftsplans 2022 Kenntnis.

9    Investitionskostenzuschüsse an Kirchengemeinden

a)    Investitionskostenzuschuss für die Erweiterung der Kita Sandbergnest in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde Unterrombach-Hofherrnweiler
5020/004 - Entscheidung

Der Ausschuss stimmt dem Beschluss einstimmig zu:

  1. Der Erhöhung des Investitionskostenzuschusses an die evangelische Kirchengemeinde Unterrombach-Hofherrnweiler für die Erweiterung der Kita Sandbergnest um 24.329,50 € auf 158.929,50 € wird entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen zugestimmt.
  2. Die Finanzierung des ausstehenden Investitionskostenzuschusses in Höhe von 158.929,50 € an die evangelische Kirchengemeinde Unterrombach-Hofherrnweiler für die Erweiterung der Kita Sandbergnest erfolgt über eine Neuveranschlagung im Jahr 2022.

    
b)    Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die Sanierung der Kita Weilernest und Bewilligung eines städtischen Zuschusses für die Sanierung des Martin-Luther-Saals
5020/017 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Stimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die Sanierung der Kita Weilernest der evangelischen Kirchengemeinde Unterrombach-Hofherrnweiler um 151.733 € auf 543.250 € wird zugestimmt.
  2. Die evangelische Kirchengemeinde Unterrombach-Hofherrnweiler erhält für die Sanierung des Martin-Luther-Saals einen städtischen Investitionskostenzuschuss gemäß den geltenden Kirchenbauförderrichtlinien von 5% der zuschussfähigen Kosten bis maximal 6.500 €.
     

c)    Bewilligung eines städtischen Zuschusses für die Turmsanierung der Katholischen Salvatorkirche in Aalen
2121/026 - Entscheidung

Der Ausschuss beschloss bei einer Enthaltung einstimmig den folgenden Beschluss:

Die katholische Kirchengemeinde Aalen erhält für die Sanierung des Turms der Salvatorkirche einen städtischen Investitionskostenzuschuss gemäß den geltenden Kirchenbauförderrichtlinien von 5% der zuschussfähigen Kosten bis max. 26.100 €. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2022.

10    Investitionskostenzuschüsse an Vereine    

a)    Städtischer Investitionskostenzuschuss an den Fußballverein Viktoria Wasseralfingen 1908 e.V. für die Sanierung der Sportplätze am Erzstollen
4021/003 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Fußballverein Viktoria Wasseralfingen 1908 e.V. erhält für die grundlegende Sanierung der Sportplätze am Erzstollen gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten bis max. 135.700,00 €.
  2. Die Stadt Aalen bezuschusst außerdem die Bauleitung für diese Maßnahme mit 100 % der Kosten bis max. 53.900,00 €.
  3. Der gesamte städtische Förderbetrag beläuft sich somit auf max. 189.600,00 €. Im Haushaltsplan 2021 ist bereits ein Förderbetrag von 175.000,00 € unter I 400089 Zuschüsse an Vereine und Verbände, veranschlagt. Der Restbetrag in Höhe von 14.600,00 € wird für den Etat 2022 angemeldet. Über die Bereitstellung entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. 

    
b)    Städtischer Investitionskostenzuschuss an die DJK-Sportgemeinschaft Wasseralfingen 1921 e.V. für den Bau einer Dirtpark-Anlage
4021/010 - Vorberatung

  1. Die DJK-Sportgemeinschaft Wasseralfingen 1921 e.V. erhält für den Bau einer Dirtpark-Anlage mit Flutlicht und Zaunanlage auf dem Gelände am Schimmelberg gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten bis max. 100.300,- €.
  2. Die Finanzierung erfolgt über die im Haushaltsplan 2021 bei der Investitionsnummer I400089 (Zuschüsse an Vereine und Verbände) zur Verfügung stehenden Mittel.
     

c)    Anträge von Sportvereinen auf Gewährung von städtischen Investitionskostenzuschüssen im Jahr 2021
4021/009 - Entscheidung

Der Ausschuss stimmt dem Beschlussantrag einstimmig zu:

  1. Zu den zuschussfähigen Kosten der in der Anlage unter den laufenden Nummern 1 – 2 aufgeführten Vorhaben, gewährt die Stadt Aalen einmalige Zuschüsse bis zu den genannten Beträgen, unter Berücksichtigung der seit Januar 2021 gültigen Sportförderrichtlinien.
  2. Die städtischen Förderbeiträge von zusammen max. 26.200,- € werden im Rahmen der im Haushaltsplan 2021 beim Investitionskonto I40089 (Zuschüsse an Vereine und Verbände) veranschlagten Mittel zur Verfügung gestellt.

11    Reduzierung der Förderung von lizenzierten Übungsleiter*innen im Jahr 2021

4021/012 - Information Nachversand

Der Ausschuss stimmt dem Beschlussantrag einstimmig zu
    

12    Erteilung von Weisungen    

a)    an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Jahresabschluss 2020
2121/027 - Vorberatung

Der Ausschuss beschloss keine Empfehlung abzugeben:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH

a)    der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,

b)    der Entnahme des Jahresfehlbetrages in Höhe von 1.164.525,62 € aus der Gewinnrücklage sowie

c)    der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2020

zuzustimmen.
    

b)    an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH
 2121/028 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mit 1 Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg
i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH zuzustimmen.

13    Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2121/030 - Entscheidung

Der Ausschuss stimmt dem Beschlussantrag einstimmig zu

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.   

14 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 14.12.2021