Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 16. März 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Antrag von Stadtrat Albrecht Schmid auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

1022/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Für das von Stadtrat Albrecht Schmid beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Aalen liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor.
     
  2. Mit der nach Ziffer 1 getroffenen Feststellung endet die Zugehörigkeit von Herrn Schmid zum Gemeinderat der Stadt Aalen.

2 Nachrücken von Frau Gabriele Walcher-Quast in den Gemeinderat der Stadt Aalen

1022/003 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. In das Direktmandat von Stadtrat Albrecht Schmid rückt Stadtrat Timo Lorenz nach.
     
  2. In den Ausgleichssitz von Stadttrat Timo Lorenz rückt Frau Gabriele Walcher-Quast nach.
     
  3. Es wird festgestellt, dass Frau Gabriele Walcher-Quast die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Aalen ausgeschlossen ist.
     
  4. Die Verpflichtung von Frau Walcher-Quast erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 31.03.2022

3 Neubesetzung von Gremien aufgrund des Ausscheidens von Stadtrat Albrecht Schmid hier: KBFA und AUST

1022/004 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Im Wege der Einigung werden folgende Gremien entsprechend Anlage 1 neu besetzt:

  • Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik

4 Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN: Gewaltschutzkonzept für Kinder hier: Berichterstattung durch den Geschäftsbereich Jugend und Familie des Ostalbkreises

Mündl. Bericht / Information

5 Mountainbike-Manager Aalen

4021/016 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste bei keiner Enthaltung und bei keiner Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

Weiteres Ziel wurde aufgenommen: Schutz der besonderen Natur- und Artenvielfalt in Aalen als Lebensraum für Mensch und Tier.

  1. Die Tätigkeit der Mountainbike-Manager Marion Fromberger und Simon Gegenheimer bei der Stadt Aalen im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Nach dem ersten Jahr wird dem Gemeinderat eine Evaluation vorgelegt.

6 Förderung der TSG Hofherrnweiler-Unterrombach 1899 e.V. zur Sanierung des Sportplatzes mit Flutlichtanlage am Bohnensträßle (Flst.2215/1, Gemarkung Aalen)

4022/002 - Vorberatung

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte keine Abstimmung und somit keine Empfehlung zur Beschlussfassung im Gemeinderat:

  1. Die Sportförderrichtlinien der Stadt Aalen, die in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2021 eine Förderung von 30 % der förderfähigen Kosten vorsehen, werden auf der Grundlage des Beschlusses zum interfraktionellen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und Freie Wähler im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2022 und dem Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfes 2022 in der Sitzung des Gemeinderates am 17.02.2022, bezüglich der vollen Kostenübernahme für die Sanierung des Sportplatzes (inklusive einer Beregnungsanlage) in Höhe von 423.190,- € (brutto) einmalig außer Kraft gesetzt. 
     
  2. Gemäß der Sportförderrichtlinien der Stadt Aalen, in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2021, beträgt die Förderung für den Neubau der Flutlichtanlage mit Blitzschutzanlage in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten maximal 30.190,- € (brutto).
     
  3. Aus Mitteln der Sportförderung erhält die TSG Hofherrnweiler-Unterrombach 1899 e.V. auf der Grundlage des Antrags vom 25.01.2022 für die Sanierung des Sportplatzes mit Flutlichtanlage am Bohnensträßle (Flst.2215/1) einen Gesamtzuschuss für die Gesamtbaukosten in Höhe von maximal 453.380,- € (brutto), vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022 der Stadt Aalen.
     
  4. Die Finanzierung einschließlich einer eventuell notwendigen Zwischenfinanzierung sowie die Abwicklung der Baumaßnahme obliegt der TSG Hofherrnweiler-Unterrombach 1899 e.V. Dies umfasst auch die zukünftige Unterhaltungsverpflichtung sowie die Instandhaltung der Sportanlage.
     
  5. Zur Durchführung der Sanierung des Sportplatzes mit Flutlichtanlage am Bohnensträßle (Flst. 2215/1, Gemarkung Aalen) sind die jeweiligen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf den bestehenden Maulwurfbestand und den Insektenschutz mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis über die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Belange ist der Stadt Aalen mit Abschluss der Sanierung des o.g. Sportplatzes mit Flutzlichtanlage vorzulegen.

7 Einrichtung eines Jugendgemeinderats

5022/007 - Vorberatung

Der Ausschuss verwies den folgenden Beschlussantrag ohne Abstimmung oder Empfehlung an den Gemeinderat:

  1. Der Einrichtung eines Jugendgemeinderats für die Stadt Aalen wird zugestimmt 
     
  2. Nach Durchführung der Jugendforen und Wahlen konstituiert sich der Jugendgemeinderat im Januar 2023.
     
  3. Der vorliegenden Geschäftsordnung wird unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Änderungen zugestimmt. Eine Überprüfung und Anpassung der Geschäftsordnung „Jugendgemeinderat“ wird nach zwei Jahren der Praxiserprobung im Jahre 2025 vorgenommen.
     
  4. Die notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats werden dem Gemeinderat vor Konstituierung des Jugendgemeinderats zur Entscheidung vorgelegt.

8 Weiterentwicklung der Krippe am Ostalb-Klinikum der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH zur Betriebskita der Ostalb-Kliniken gkAöR

5022/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat begrüßt die Entwicklungen der Krippe am Ostalb-Klinikum unter Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH zur Betriebskita der Kliniken Ostalb gkAöR unter Trägerschaft der AWO.
     
  2. Der Gemeinderat stimmt der Ausweitung der Öffnungszeiten und der Anpassung der Betriebsform der zwei Kita-Gruppen am Standort Ostalb-Klinikum in Aalen zu.
     
  3. Die Stadt Aalen nimmt die zwei Kita-Gruppen mit 10 Stunden täglicher Öffnungszeit (7:00 bis 17:00 Uhr) in die Bedarfsplanung auf. Darüber hinaus gehende betriebsbedingte Öffnungszeiten werden nicht in die Bedarfsplanung aufgenommen und damit nicht gefördert.
     
  4. Die Stadt Aalen fördert im Rahmen der Betriebskostenabrechnung eine tägliche Öffnungszeit von 10 Stunden der zwei Kita-Gruppen der Kita am Ostalb-Klinikum mit 82 % des Abmangels. Den Kliniken Ostalb gKAöR und der AWO werden die Belegungsrechte eingeräumt.
     
  5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Belegplatzvertrag mit maximal 20 Belegplätzen mit den Kliniken Ostalb gKAöR abzuschließen.
     
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen anzupassen. Hierzu ist die Anpassung des Mietvertrags zwischen dem Ostalb-Klinikum und der Stadt Aalen sowie die Anpassung

9 Einführung von Straßennamen im Baugebiet "Wohnen am Tannenwäldle"

6021/029-1 - Vorberatung

Der Ausschuss verwies den folgenden Beschlussantrag ohne Abstimmung oder Empfehlung an den Gemeinderat:

Für die neuen Straßennamen im Baugebiet „Wohnen am Tannenwäldle“ werden entsprechend dem in der Anlage beigefügten Plan folgende Straßennamen eingeführt.

Für die Haupterschließungsstraße (Straße „A“)
„Am Tannenwäldle“

Für den Stichweg im Zentrum (Straße „B“)
„------------------“

Für die westliche Erschließungsstraße (Straße „C“)
„------------------“

10 Einführung eines Straßennamens im Baugebiet Treppach-West in Wasseralfingen

6022/004 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

Die Erschließungsstraße im Neubaugebiet Treppach West erhält den Straßennamen „In der Breite“

11 Förderung der Schubart-Gesellschaft durch die Stadt Aalen

8022/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die Entwicklung der Schubart-Gesellschaft zur Kenntnis.
     
  2. Die Stadt Aalen fördert die Schubart-Gesellschaft e.V ab 2022 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro aus Mitteln der Kulturförderung.

12 Bestellung des Preisgerichts für den Schubart-Literaturpreis 2023

8022/001 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme den folgenden Beschlussantrag:

Der Gemeinderat verlängert die Amtszeit von Michael Kister, Michael Weiler und Denis Scheck um vier Jahre.

13 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Jahresabschluss 2020/2021

2122/003 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung
erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH

a)    dem Geschäftsbericht 2020/2021 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2021,
b)    der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit der Gewinnrücklage und
c)    der Finanzplanung 2022/2023 – 2026/2027 zuzustimmen.

14 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Ostalb-Skilift Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2020/2021

2122/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.

15 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2122/007 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

© Stadt Aalen, 18.03.2022