Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am Mittwoch, 11. September 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatungwww.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Antrag der Stadt Aalen zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulG in Wahlform an der Rombachschule zum Schuljahr 2020/2021

5019/015 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulG in Wahlform, Modell 3 Tage/ 7 Zeitstunden, an der Rombachschule zum Schuljahr 2020/2021 zu stellen. 
  2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen,  damit die dem Schulträger obliegenden Pflichten, wie Bereitstellung des Mittagessens, Aufsichtsführung und Betreuung der Schüler beim Mittagessen, Übernahme der Sachkosten für die Ganztagsschule sowie Übernahme der Personalkosten für Betreuung und Aufsicht beim Mittagessen erfüllt werden. Die entsprechende Erklärung ist gegenüber der Genehmigungsbehörde abzugeben.
  3. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel werden jährlich bereitgestellt.

2 Abschluss einer weiteren Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Aalen und der Firma MAPAL Fabrik für Präzisionswerkzeugen Dr. Kress KG über Belegungsrechte von Betreuungsplätzen in der städt. Kita Albstift

5019/009 - Entscheidung

Bei einer Enthaltung empfahlen die Mitglieder des KBFA dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma MAPAL eine weitere Kooperationsvereinbarung über die Belegung von 5 weiteren Betreuungsplätzen ab 01.01.2020 in der städt. Kita Albstift abzuschließen. Die Belegplätze sind für Kinder von Beschäftigten der Firma MAPAL ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
  2. Die Konditionen für Belegungsrechte werden laufend den entsprechenden Kostensteigerungen im Bereich der Kinderbetreuung angepasst. Der Betriebskostenbeitrag für die Belegplätze beträgt im Jahr 2020 4.841 € pro Belegplatz, insgesamt also 24.205 € für 5 Belegplätze.

3 Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben und Baubeschluss für die Errichtung eines Außenspielbereichs für die Kita Albstift

5019/013 - Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Errichtung eines Außenspielbereichs für die Kita Albstift auf den Flst. 4886/10 und 4886 wird zugestimmt.
  2. Der Planung des Außenspielbereichs der Kita Albstift des Landschaftsarchitekturbüros Plan Werk Stadt Andreas Walter, Deutschordenstr. 38, 73463 Westhausen vom 20.05.2019 mit maximalen Kosten von 122.500 € wird zugestimmt.
  3. Den außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 122.500 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über das Budget der Gebäudewirtschaft für den Gebäudeunterhalt. 

4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen

1019/016 - Vorberatung

Bei zwei Gegenstimmen empfahlen die Mitglieder des KBFA dem Gemeinderat mehrheitlich die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird beschlossen.

5 Erhöhung der zur Finanzierung der Fraktionsarbeit notwendigen Mittel

1019/025 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen mit Änderungen die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Erhöhung der Fraktionsmittel von 15.000 € auf insgesamt 25 000 € ab 01. Januar 2020 wird zugestimmt.
  2. Die Verteilung der Fraktionsmittel erfolgt in einem Kombinationsmodell:
    30 % des Gesamtbetrags werden gleichmäßig auf alle Gemeinderatsfraktionen als fraktionsstärkeunabhängiger Sockelbetrag verteilt.
    Die weiteren 70 % werden nach folgender Formel auf die Fraktionen und die Einzelmitglieder verteilt:
    - Verteilungsbetrag ./. Gesamtanzahl der Gemeinderäte = Zwischenbetrag
    - Zwischenbetrag x Anzahl der Gemeinderäte =Zuteilungsbetrag
  3. Die als Anlage 1 beigefügten Richtlinien über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen und Einzelmitglieder des Gemeinderats werden beschlossen.

6 Ortschaftsbudgets für die Jahre 2020 bis 2022

2119/026 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Der Gemeinderat stimmt der Bildung und Abwicklung der Ortschaftsbudgets, wie im Sachverhalt ausgeführt, für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 zu.    

7 Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung der kommunalen Seniorenarbeit "Generationengerechtes Aalen 2035" sowie Hinwirkung auf das Initiativrecht zum Ausbau des Pflegestützpunkts seitens des Landratsamtes Ostalbkreis

5019/011 - Einbringung 

  1. Der Sachstandsbericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung der kommunalen Seniorenarbeit „Generationengerechtes Aalen 2035“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das Positionspapier des Städtetages Baden-Württemberg ˝Leben im Alter und Seniorenarbeit in Klein- und Mittelstädten“ wird als Grundlage zur Weiterentwicklung der städtischen Seniorenarbeit anerkannt.
  3. Die Stadt Aalen wirkt daraufhin, dass das Landratsamt Ostalbkreis von seinem Initiativrecht Pflegestützpunkt Gebrauch macht und für die Stadt Aalen 1,13 Stellen Pflegestützpunkt realisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für ein dezentrales Beratungskonzept und einer eventuellen Delegation mit dem Landkreis zu erörtern.

8 Musikschule Aalen

-  Jahresbericht 2018
-  Gebührenanpassung und Änderung der Satzung zum  01.02.2020
-  Abschaffung der Treueprämie Jugendkapelle
-  Angleichung der Deputate im Gruppenunterricht ab 5 Teilnehmern

4419/001
4419/001-1 - Vorberatung

Es erging keine Empfehlung für die Beschlussfassung im Gemeinderat:

  1.  Der Jahresbericht der Musikschule Aalen 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Aalen vom 14.04.2011, zuletzt geändert durch die Satzung vom 12.10.2017.
  3. Der Abschaffung der Treueprämie von 10 € pro Monat für Mitglieder der Jugendkapelle Aalen ab 01.09.2019 wird zugestimmt. Alle Musiker, die bereits in der Jugendkapelle musizieren, erhalten die Prämie bis zu ihrem Ausscheiden weiter. Die dadurch frei werdenden Finanzmittel im Volumen von bis zu 7.000 € pro Jahr sollen für Konzertreisen und Probewochenenden eingesetzt werden.
  4. Der Angleichung der Deputate im Gruppenunterricht ab 5 Teilnehmern wird zugestimmt.

9 Wahl eines Mitglieds für die Jury des Schubart-Literaturpreises

8019/004 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat beruft Anne-Dore Krohn für die Dauer von vier Jahren in das Preisgericht und folgt damit dem Vorschlag der Jury
  2. Die Amtszeit der Jurymitglieder Verena Auffermann und Dr. Michael Kienzle wird um vier Jahre bis 2023 verlängert.

10 Umgang mit dem Straßennamen "Erwin-Rommel-Straße" Hüttfeld

8019/005 - Vorberatung

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Die Fraktionen einigten sich auf eine eingehende öffentliche Diskussion im Vorfeld.

Der Umbenennung der Erwin-Rommel-Straße in Mandred-Rommel-Straße wird zugestimmt.

11 Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung

2119/020 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die in der Anlage 2 beigelegte Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung wird beschlossen.
  2. Die Werkleitung der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung sowie die Beteiligungsverwaltung der Stadt Aalen werden mit der Veröffentlichung und der Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde beauftragt.

12 Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG und der Thermal-Mineralbad Verwaltungs-GmbH und Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen im Zusammenhang mit der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG und der Thermal-Mineralbad Verwaltungs-GmbH

2119/021 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Dem in der Anlage 2 beigelegten Gesellschaftsvertrag der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
  2. Dem in der Anlage 4 beigelegten Gesellschaftsvertrag der Thermal-Mineralbad Verwaltungs-GmbH wird zugestimmt.
  3. Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziff. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt,
    a)      den Geschäftsführer der Stadtwerke Aalen GmbH anzuweisen, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG sowie der Thermal-Mineralbad Verwaltungs-GmbH der Neufassung der Gesellschaftsverträge zuzustimmen,
    b)   den Geschäftsführer der beiden o.g. Thermalbadgesellschaften mit der Umsetzung zu beauftragen.

13 Anmietung von Druckern, Kopierern und Multifunktionsgeräten für die Stadt Aalen

1019/027 - Entscheidung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat bei sechs Gegenstimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Auftrag zur Anmietung von Druckern, Kopierern und Multifunktionsgeräten für die Stadtverwaltung für die Dauer von 4 Jahren zum Gesamtpreis von 522.271,20 € wird an das wirtschaftlichste Angebot der Ricoh Deutschland GmbH, Kesselstraße 19, 70327 Stuttgart vergeben.
  2. Der Auftrag zur Anmietung von Druckern, Kopierern und Multifunktionsgeräten für die Schulen für die Dauer von 4 Jahren zum Gesamtpreis von 255.681,60 € wird an das wirtschaftlichste Angebot der TA Trumph-Adler GmbH, Ringstr. 20-22, 70736 Fellbach vergeben.

14 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

2119/022 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH
 
a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018,
 
b)  der Entlastung der Geschäftsführung und
 
c)  der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019
 
zuzustimmen.
 

© Stadt Aalen, 10.10.2019