Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
5018/029 - Vorberatung
Der KBFA empfahl bei drei Gegenstimmen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt bis September 2019 die Einführung einer Chipkarte zum Einführungsdatum 1.1.2021 zu überprüfen und die Untersuchungsergebnisse im Gemeinderat vorzustellen.
4018/019 - Vorberatung
-abgesetzt -
4018/021 - Entscheidung
Der KBFA fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse mit der genannten Änderung:
6018/058 - Vorberatung
Der KBFA empfahl bei einer Gegenstimme und zwei Enthal-tungen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Für die neuen Straßen im Baugebiet Schlatäcker II werden entsprechend dem in der Anlage beigefügten Plan folgende Straßennamen eingeführt:
Für den nordöstlichen Stichweg
„Im Schlat“
Für den südwestlichen Stichweg
„Am Obstgarten“
Die Erschließungsstraße des Baugebiets erhält den Namen
„Raiffeisenstraße“
Diese wird dann im weiteren Baugebiet Galgenberg auf der anderen Seite der Ziegelstraße fortgeführt.
Die Verlängerung der bestehenden Straße „Im Blümert“ wird ebenfalls „Im Blümert“ benannt.
a) Jahresabschluss 2017/2018
2118/040 - Vorberatung
Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
a) dem Geschäftsbericht 2017/2018 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2018,
b) der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit der Gewinnrücklage und
c) der Finanzplanung 2018/2019 – 2022/2023
zuzustimmen.
b) Entlastung des Aufsichtsrats der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
2118/041 - Vorberatung
Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat den folgen-den Beschluss zu fassen:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.
2118/036 - Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Aalen Kenntnis.
2118/037 - Entscheidung
Der KBFA fasste den einstimmigen Beschluss:
Die Annahme von Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.