Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am Mittwoch, 7. März 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
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1. Sachstandsbericht Zentrale Vormerkung von Kindertagesbetreuungsplätzen und neue Kita-Plätze in 2018

5018/006 - Information

Beschluss: 
Der Ausschuss hat den Sachstand einstimmig zur Kenntnis genommen.

Vom Sachstandsbericht zur Zentralen Vormerkung von Kindertagesbetreuungsplätzen wird Kenntnis genommen.
 

2. Investitionskostenzuschuss für den Bau der "City-Kita" Lummerland des Deutschen Roten Kreuzes-Kreisverband Aalen e.V. (DRK)

5018/005 - Vorberatung

Beschluss:
Dem Beschlussantrag wurde ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.

  1. Der Träger DRK Kreisverband Aalen e.V. erhält für den Bau der "City-Kita" Lummerland, Baufeld 11 des Stadtovals, entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70%, entsprechend maximal 2.959.000 €, aus dem zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 4.227.000 €.
  2. Im Haushaltsplan 2018 sind hierfür auf der Investitionsnummer I500072 Kita Lummerland, DRK- Baukostenzuschuss im Jahr 2018 500.000 € angesetzt. Der mittelfristigen Finanzplanung sind in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 2,765 Mio. € eingeplant.

3. Bericht Stadtjugendring Aalen e.V. und Vertragsanpassung

5017/023 - Entscheidung

Beschluss:
Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

  1. Der Bericht des Stadtjugendrings Aalen e.V. wird zur Kenntnis genommen
  2. Der Vertragsanpassung entsprechend der Anlage wird zugestimmt.

4. Ersatz der LED-Anzeigentafel im städtischen Waldstadion

4018/003 - Entscheidung

- Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben

Beschluss:
Der Beschlussantrag wurde mehrheitlich bei zwei Enthaltungen angenommen.

  1. Für die Beschaffung und Installation einer neuen LED-Anzeigentafel für das städtische Waldstadion (Ostalb Arena) werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von
    80.000,-- € genehmigt. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Einsparungen im Unterhaltungsbudget des städtischen Waldstadions im Jahr 2017 in Höhe von 50.000,-- € und durch aus im Jahr 2018 vorgesehenen Deckungsmitteln aus der Investitionsnummer I 400089 in Höhe von 30.000,-- €.
  2. Die Refinanzierung der Investitionskosten erfolgt über die Nutzungsentgelte für die Anzeigetafel. Hierzu wird die Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Waldstadions in der derzeit gültigen Fassung vom 01.07.2015 zur neuen Saison 2018/19 angepasst und dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
  3. Die Vermarktung der LED-Anzeigentafel erfolgt über die Vergabe des Namensrechts und wird zur neuen Saison 2018/19 angepasst und dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

5. Förderung des TSG Hofherrnweiler-Unterrombach 1899 e. V. zum Bau einer McArena-Freilufthalle

4018/004 - Entscheidung

Beschluss: 
Der Beschlussantrag wurde einstimmig angenommen.

  1. Die Stadt Aalen fördert den Bau einer McArena Freilufthalle bei zuschussfähigen Gesamtkosten von max. 398.398,- € durch die TSG Hofherrnweiler-Unterrombach 1899 e. V. auf den Teilflächen der Flurstücke 2269/8 und 2195/1 südlich des TSG-Vereinsheims und nördlich der Schulze-Delitzsch-Straße, Gemarkung Aalen.
    Aus Mitteln der Sportentwicklung erhält die TSG Hofherrnweiler-Unterrombach 1899 e. V. eine anteilige Förderung von 20 % der zuschussfähigen Kosten von maximal 79.680,- €. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2018.
  2. Aus Mitteln der Sportförderung wird der TSG Hofherrnweiler-Unterrombach 1899 e.V. aufgrund der Kooperationen beim Bau der McArena Freilufthalle mit dem SV Waldhausen, dem SSV Aalen und dem VfR Aalen 1921 e. V. für jede der drei Kooperationen jeweils zusätzlich eine Förderung von je 10 % der zuschussfähigen Kosten mit maximal 119.520,- € in Aussicht gestellt. Die Finanzierung wird im Haushaltsplan 2019 angemeldet und in 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die kooperierenden Vereine erhalten für die kommenden 15 Jahre keine Zuschüsse für eine McArena Freilufthalle bzw. eine Kalthalle für den Fußballbetrieb.
  3. Die Finanzierung einschließlich einer eventuell notwendigen Zwischenfinanzierung sowie die Bauabwicklung übernimmt die TSG Hofherrnweiler-Unterrombach. Die Unterhaltungsverpflichtung sowie die Instandhaltung obliegen dem Verein.

6. Förderung der Sanierung des Vereinsgebäudes des SV Waldhausen und Übernahme einer Ausfallbürgschaft

4018/005 - Entscheidung

Beschluss:
Dem Beschlussantrag wurde einstimmig ohne Debatte vom Ausschuss zugestimmt.

Der SV Waldhausen erhält für die Sanierung des Vereinsgebäudes gemäß den städtischen Sportförderungsrichtlinien bei zuschussfähigen Kosten von 141.400 € einen Zuschuss von 20%  bis zu einem Betrag von max. 28.000 €. 
Die Stadt Aalen übernimmt gemäß den rechtlichen Voraussetzungen außerdem eine Ausfallbürgschaft für einen Teilbetrag der Finanzierungssumme aus einem erforderlichen Bankkredit zur Finanzierung der Baukosten. Dieser Teilbetrag entspricht maximal 80% der auf 141.400 € festgesetzten zuschussfähigen Baukosten, somit maximal 113.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 88 Abs. 2 GemO für die Übernahme dieser Ausfallbürgschaft einzuholen.
 

7. Neuerrichtung der Tierkörperannahmestelle auf der Kläranlage im Hasennest

3018/011 - Entscheidung

- Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben

Beschluss:
Dem Beschlussantrag wird einstimmig entsprochen.

Der Gemeinderat stimmt der Neuerrichtung der Tierkörperannahmestelle auf der Kläranlage im Hasennest mit Kosten von 40.000 Euro zu. Die außerplanmäßige Ausgabe wird im Ergebnishaushalt bei Amt 30 gedeckt.

8. Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2118/005 - Entscheidung

Beschluss:
Dem Beschlussantrag wurde einstimmig entsprochen.
  
Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.    

© Stadt Aalen, 09.03.2018