Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am Mittwoch, 9. Januar 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Sachstand der Verschmelzung zur "Aalener Sportallianz"

mündl. Bericht

Die Mitglieder des KBFA nahmen den Sachstandsbericht des Sportkreisvorsitzenden Manfred Pawlita zustimmend zur Kenntnis. 
 

2 Förderung des SV Ebnat für den Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Festplatz (Multifunktionsplatz) und Verlagerung des Festplatzes in Aalen-Ebnat

4018/020 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen mehrheitlich dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zur Alternative 1 zu fassen:

  1. Der Festplatz in Aalen-Ebnat wird verlagert. Hierbei stehen zwei Alternativen zur Auswahl:
    Alternative 1:
    Der Festplatz in Aalen-Ebnat wird mit einer Größe von 2.500 m² auf die Fläche westlich angrenzend an den Parkplatz an der Jurahalle in der Thurn-und-Taxis-Straße verlegt.
    Die Kosten für die Verlegung incl. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser belaufen sich auf 320.000 €. Diese Aufwendungen trägt die Stadt. Davon sind 275.000 € im Haushaltsjahr 2019 eingestellt. Die restlichen 45.000 € sind noch überplanmäßig bereitzustellen.
    Alternative 2:
    Es wird kein neuer Festplatz angelegt. Die Stadt Aalen verpachtet an die Ebnater Vereinsgemeinschaft längerfristig das westlich an die Jurahalle angrenzende Tartan-Kleinspielfeld mit einer Größe von 1.144 m² (44 m x 26 m) incl. Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss und stellt einen Zuschuss von 200.000 € zur Verfügung. Die Mittel sind im Haushalt 2019 enthalten. Der Zuschuss steht zur Errichtung einer Überdachung und Nutzung durch die Vereinsgemeinschaft von Aalen-Ebnat zur Verfügung. Die Vereinsgemeinschaft ist in gemeinsamen Gesprächen mit den Ebnater Vereinen und der Ortschaftsverwaltung genau zu definieren. Die Unterhaltungsverpflichtung und Instandhaltung obliegen dem Pächter. Eine Pacht wird vorläufig nicht erhoben. Im Pachtvertrag sind die geplanten Veranstaltungen festzulegen.
  2. Die Stadt Aalen fördert den Bau eines Kunstrasenplatzes mit einer Größe von 100 m x 62 m durch den SV Ebnat auf dem bisherigen Festplatz (Multifunktionsplatz) an der Thurn-und-Taxis-Straße. Aus Mitteln der Sportförderung erhält der SV Ebnat eine anteilige Förderung von 20 % der zuschussfähigen Kosten von 680.000 €, incl. Flutlicht-, Beregnungs- und Zaunanlage von maximal 136.000 €.
  3.  Die Stadt Aalen gewährt dem SV Ebnat einmalig aus der teilweisen Umwandlung des Rasentrainingsplatzes zu Bauplätzen einen Sonderzuschuss in Höhe von weiteren 20 % der zuschussfähigen Kosten, d.h. in Höhe von maximal 136.000 €.
  4. Die Gesamtfinanzierung einschließlich der erforderlichen Zwischenfinanzierung ist Angelegenheit des SV Ebnat. Die Unterhaltungsverpflichtung sowie die Instandhaltung obliegen dem Verein. Der Verein erhält die jährlich laufenden Unterhaltungszuschüsse der Stadt nach den jeweils geltenden Sportförderrichtlinien.
  5. Die Bauleitung und Planung erfolgen durch den SV Ebnat. Eine dadurch nach-gewiesene Kostenerhöhung kann auf der Grundlage eines fachlich erstellten Nachweises bis zu einer Höhe von maximal 85.000 € bei der städtischen Bezuschussung zusätzlich berücksichtigt werden. Die Auszahlung erfolgt im Jahr nach Abschluss der Maßnahme. Als Ansprechpartner für die Stadt ist vor Beginn der Maßnahme hierzu ein Bauherrenvertreter zu benennen. Die Finanzierung wird für das Haushaltsjahr 2020 vorgemerkt.
  6. Der SV Ebnat gestattet die kostenfreie Mitbenutzung des Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Festplatz an der Thurn-und-Taxis-Straße durch die Gartenschule Ebnat (Grundschule) auf unbegrenzte Zeit.
  7. Der SV Ebnat legt der Stadt Aalen vor Beginn der Baumaßnahme einen Finanzierungsplan für die Baumaßnahme zur Anlage eines Kunstrasenplatzes mit einer Größe von 100 m x 62 m auf dem bisherigen Festplatz vor.
  8. Die Stadt Aalen überprüft die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für einen Teilbetrag der Finanzierungssumme aus einem erforderlichen Bankkredit des SV Ebnat zur Finanzierung des Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Festplatz an der Thurn-und- Taxis-Straße. Der Teilbetrag der Finanzierungssumme entspricht maximal 80 Prozent der gesamten Finanzierungssumme des erforderlichen Bankkredits des SV Ebnat zur Finanzierung des Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Festplatz bis zu einer Höhe von 251.000 € und einer Laufzeit von 15 Jahren (Erstfinanzierungszeitraum).
  9. Es wird festgestellt, dass alle Ansprüche nach § 20, Ziffer 2.2 Bau eines Sportzentrums aus dem Eingemeindungsvertrag vom 20. April 1971 mit der Förderung des Vorhabens des SV Ebnat zur Anlage eines Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Festplatz an der Thurn-und-Taxis-Straße abgegolten sind. Soweit bei Beschluss, Ziffer 1 die Alternative 2 zum Tragen kommt, gibt dies auch bezüglich des Hartplatzes.  

3 Investitionskostenzuschuss für den Kauf der Kita Arche Noah durch die Lebenshilfe Aalen e. V.

5018/032 - Entscheidung

Die Mitglieder des  KBFA fassten einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Stadt Aalen erhöht den Investitionskostenzuschuss an die Lebenshilfe Aalen e.V. zum Erwerb des Grundstücks (Flurstück 867/23, Gemarkung Wasseralfingen) und der Immobilie Kita Arche Noah (Philipp-Funk-Straße 121) von ursprünglich 210.000 € auf 220.500 €. Im Haushaltsplan 2018 ist dies als außerplanmäßige Ausgaben auf der Investitionsnummer I500051 Kita Arche Noah, Wasseralfingen, in Höhe von 10.500 € zu finanzieren. Zur Deckung werden Mittel in Höhe von 10.500 € aus der Investitionsnummer I500031 Kiga Weilernest, Hofherrnweiler herangezogen.
    

4 Entwurf Integrationskonzept

0718/004 - Vorberatung

Die Mitglieder des KBFA empfahlen einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:
Der vorliegende Entwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen und zur Grundlage der weiteren Integrationsarbeit gemacht

5 Gemeinschaftsschule Welland: Antrag auf Einführung des Profilfachs "Informatik-Mathematik-Physik" (IMP) zum Schuljahr 2019/2020

4018/023 - Vorberatung

Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Gemeinschaftsschule Welland: Antrag auf Einführung des Profilfachs „Informatik, Mathematik, Physik (IMP)“ zum Schuljahr 2019/20 
 
1.    Die Stadt Aalen als Schulträger unterstützt den Wunsch der Gemeinschaftsschule Welland, zum Schuljahr 2019/20 das Profilfach „Informatik, Mathematik, Physik (IMP)“ einzuführen.
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den dafür notwendigen Antrag über das  Staatliche Schulamt Göppingen beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.  

6 Einrichtung einer zweiten Grundschulförderklasse an der Greutschule ab dem Schuljahr 2019/20

4018/024 - Vorberatung

Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Grundschulförderklasse an der Gemeinschaftsschule Welland wird zum Ende des Schuljahres 2018/19 aufgehoben.
  2. An der Greutschule wird zum Schuljahr 2019/20 eine zweite Grundschulförderklasse eingerichtet.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Kinder der Grundschulförderklasse ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot einzurichten.

7 AKITA+ 2025 Sachstandsbericht 2018/2019

5018/028
5018/028-1 - Vorberatung

Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die festgesetzten Ziele und Maßnahmen des Sachstandsberichts 2018/2019 weiterhin aktiv zu verfolgen.    

8 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2118/042 - Entscheidung

Der KBFA fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Annahme von Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.    

© Stadt Aalen, 20.01.2020