Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses vom 25. Oktober 2017

1. Bäderkonzeption für Aalen

hier: Grundsatzbeschluss für das geplante Investitionsvolumen
0117/006
Vorberatung

Beschlussanträge :

Der Gemeinderat fasst folgende Grundsatzbeschlüsse:

  1. Am Standort des heutigen Freibades im Hirschbach soll ein neues Kombibad (Kombination aus Freibad und Hallenbad) entstehen. Grundlage für die weitere Planung istdabei die Konzeptvariante des Schlussberichts „Bäderkonzeption Aalen“, Juni 2017 (Hallenbad u.a. mit 25-m-Becken und 8 Bahnen; Freibad u.a. mit 50-m-Becken und 8 Bahnen). Die genau Ausprägung des Kombibades (Raumprogramm und Wasserflächen) ist im weiteren Verfahren zu untersuchen und bis zur Auslobung eines Architektenwettbewerbs vom Gemeinderat festzulegen. Dazu sollen Berechnungen der alternativen Varianten dem Ge-meinderat vorgelegt werden (insbesondere zu Fixkosten, Erlöspotentialen, Ein-trittspreisgestaltung). Das Investitionsvolumen soll 34 Mio. Euro netto (40,46 Mio. Euro brutto) nicht übersteigen.
  2. An der Sanierung des Freibades Spiesel wird, wie vom Gemeinderat bereits beschlossen, festgehalten. Die Sanierung erfolgt in Abschnitten. Der erste Abschnitt (Eingangsgebäude, Kiosk, Umkleideräume, Schwallwasserkammer, BHKW, Planschbecken) befindet sich bereits in Planung und soll in den Jahren 2018 und 2019 mit einem Kostenaufwand von max. 4 Mio. Euro netto (4,76 Mio. Euro brutto) umgesetzt werden. Für Baumaßnahmen auf städtischem Grund und Boden (PKW- und Fahrradstellplätze und weitere Anlagen) wird von der Stadt Aalen 1 Mio. Euro im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Ein zweiter Bauabschnitt (Erneuerung der Schwimmbecken, Badewasseraufbereitung) wird nach Ende der max. Nutzungsdauer erfolgen.
  3. Die Limes-Thermen werden aufgewertet, insbesondere wird die Saunalandschaft attraktiviert und das Restaurant wird an den Nassbereich angebunden. Hierzu werden 10 Mio. Euro netto (11,9 Mio. Euro brutto) vorgesehen.
  4. Mit Eröffnung des Kombibades wird das Hallenbad am Galgenberg aufgegeben und damit auch der bisherige Standort des Hallenbades als Badstandort.
  5. Für das Lehrschwimmbecken Ebnat sollen alternative Betriebskonzepte untersucht werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Betrieb mit Hilfe bürgerschaftlichen Engagements über den Eröffnungstermin des Kombibades fortgeführt werden kann.
  6. Die Finanzierung soll entsprechend der Finanzierungskonzeption Bäderinvestitionen (Stand September 2017) erfolgen (s. Anlage) und fortgeschrieben werden. Hierzu wird der Gemeinderatsbeschluss vom 20.05.2010 bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2021 der Stadt Aalen (betrifft Geschäftsjahr 2020 der Stadtwerke Aalen GmbH) ausgesetzt, wonach die Stadtwerke Aalen jährlich eine Gewinnausschüttung in Höhe von 1,8 Mio. € zu erwirtschaften und abzuliefern haben.
  7. Das Büro Kannewischer soll die Umsetzung der Bäderkonzeption für Aalen weiter begleiten.
  8. Die Zuständigkeiten (Vorberatung und Entscheidung) für die Bäderkonzepte liegen beim Gemeinderat der Stadt Aalen. Die dort gefassten Beschlüsse gelten automatisch auch als Weisungsbeschlüsse an den Vertreter der Stadt Aalen in der Gesellschafterversammlung und damit an die Geschäftsführung der Stadtwerke Aalen GmbH, sowieals Weisungen an die Vertreter der Stadt Aalen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH gemäß § 104 Abs. 1 GemO für Baden-Württemberg

2. Ausweisung einer 30-km Zone/30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Hirschbachstraße; Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN

3017/013
Vorberatung


Die Entscheidung wurde vertagt bis zur Vorlage der Ergebnisse der Verkehrstuntersuchung durch Modus Consult.

  1. Der Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN auf Erweiterung der 30-km Zone auf dieHirschbachstraße zwischen der Abzweigung von der bahnparallelen Trasse bis Ortsende Richtung Röthardt wird abgelehnt.
  2. Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aalen beabsichtigt, eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung im Zuge der Hirschbachstraße, im Umfeld der Waldorfschule entsprechend der Anlage zu erlassen.

3. Aufnahme der mobilen Eisbahn im Greut in den Aalener Familien- und Sozialpass

5017/021
Entscheidung


Der KBFA hat einstimmig die folgenden Beschlüsse gefasst:

  1. Die Stadt Aalen erklärt sich für die Saison 2017/2018 bereit, für die Besucher der mobilen Eisbahn auf dem Greutplatz, die Inhaber des Aalener Familien- und Sozialpasses sind, eine Ermäßigung von 25-28 % auf die Einzelkarten für Erwachsene und Kinder zu gewähren.
  2. Die Stadtwerke Aalen GmbH, die Fa. Interevent und das Amt für Soziales, Jugend und Familie als Abrechnungsstelle des Aalener Familien- und Sozialpasses werden mit der verwaltungstechnischen Abwicklung der Förderung durch den Aalener Familien- und Sozialpass beauftragt.

4. Förderung lokaler Initiativen aus dem Eine-Welt-Fonds der Stadt Aalen für das Jahr 2017

0817/001
Entscheidung

    
a) Antakya    
b) Städtepartnerschaft    
c) Mosambik    

Der KBFA hat einstimmig die folgenden Beschlüsse gefasst:


a.) Die Stadt Aalen gewährt jährlich einen Zuschuss von 15.000 Euro an lokale Initiativen zur Förderung von Entwicklungshilfeprojekten.
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Mittel für das Jahr 2017 zu. 

b.)    Der Erhöhung der Fördersumme im Haushalt der Stadt Aalen um 5.000 Euro auf 20.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt.

c.)    Der Bericht über den Schulhausneubau mit Sportanlage in Reyhanli bei Antakya/Hatay zur Beschulung syrischer Flüchtlingskinder, finanziert mit Spenden aus Aalen und Unterstützung des Landes Baden-Württemberg, wird zur Kenntnis genommen. 

d.)    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie eine Projektpartnerschaft mit Mosambik auf einer kommunalen Ebene erfolgen kann und dem Gemeinderat hierüber zu berichten.

5. Bericht BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier im Stadtteil Rötenberg

5017/020
Kenntnisnahme


Der KBFA nahm den Bericht zur Kenntnis.
    

6. Sachstandsbericht Ferienbetreuung für Grundschüler

5017/017
Kenntnisnahme


Der KBFA nahm den Bericht zur Kenntnis.

7. Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 in der Prokuktgruppe 3650 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

5017/022
Vorberatung


Der KBFA empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse.

  1. Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 in der Produktgruppe 3650 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege in Höhe von 2.189.373 € werden genehmigt.
  2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt im Rahmen des Jahresabschluss 2017.
     

8. Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2117/042
Entscheidung


Der KBFA beschloss einstimmig die aufgeführten Spenden anzunehmen.

© Stadt Aalen, 13.11.2017