Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 18.01.2017

1. Baubeschluss

hier: Kocherburgschule, Sanierung des Gebäudeteils A        

Der Technische Ausschuss beschließt einstimmig:

1. Der Gemeinderat genehmigt die, vorbereitenden baulichen Maßnahmen für den zweiten Bauabschnitt mit einem Kostenvolumen von 877.000 Euro.

2. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über die Generalsanierung des Gebäudeteils A (ehemalige Hauptschule) der Kocherburgschule als zweiten Bauabschnitt mit einem Kostenvolumen von 2,01 Mio. Euro.

2. Vergabe:

Ersatzbeschaffung Kleinkehrmaschine (Entscheidung)        

Einstimmig wurde beschlossen:

1. Der Technische Ausschuss stimmt der Ersatzbeschaffung einer Kleinkehrmaschine zu.

2. Der Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs wird der Fa. Küpper-Weisser GmbH, Bräunlingen für das Fabrikat Typ S 3 zum Preis von 113.027,84 € erteilt.

3. Aufnahme weiterer Mitglieder als neue Beteiligte bei Komm.Pakt.Net; Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts hier: a) Stadt Laupheim b) Gemeinde Sipplingen      

Bei einer Enthaltung wurde beschlossen:

Der Technische Ausschuss stimmt der Aufnahme der Stadt Laupheim und der Gemeinde Sipplingen bei Komm.Pakt.Net, Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, nach § 24 b Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) zu.

4. Ausschreibung des Netzbetriebs durch Komm.Pakt.Net, Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts - Beteiligung der Stadt Aalen          

Bei einer Enthaltung wurde beschlossen:

Die Stadt Aalen beteiligt sich mit passiver Breitbandinfrastruktur an der Ausschreibung des Netzbetriebs durch Komm.Pakt.Net., Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts.

5. Bericht zum Hauptbahnhof Aalen

a) Stand der Modernisierung

b) Verhandlungsstand zu den WC-Anlagen im Bahnhofsgebäude

c) Aktueller Stand zur Fahrgastinformation (mdl. Bericht)                              

Der Bericht zum Hauptbahnhof Aalen wurde zur Kenntnis genommen.

6. Allgemeiner Kanalisationsplan Aalen hier: Schmutzfrachtberechnung/ Investitionsbedarf            

1. Von dem Bericht wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der zulässigen Schmutzfrachtausträge werden bis zum Jahre 2022 umgesetzt.

7. Grundstücksmarktbericht 2016 (mdl. Bericht)                                     

Der Grundstücksmarktbericht wird vom Technischen Ausschuss zur Kenntnis genommen.

8. Vorkaufsrechtsausübung für eine Teilfläche des Grundstücks Flst. 2387/6, Gemarkung und Flur Aalen (Hofackerstraße 39)

Bei einer Gegenstimme wurde beschlossen:

Die Stadt Aalen übt aus Anlass des Verkaufs des Grundstücks Flst. Nr. 2387/6, Hofackerstraße 39, Gemarkung Aalen Flur Aalen mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 01.12.2016 das Vorkaufsrecht gem. § 24 I Nr. 1 BauGB für die im Bebauungsplan „Ortsbauplan zwischen Gmünder – und Gartenstraße“ als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesene Teilfläche des  Grundstückes Flst. Nr.  2378/6 Gemarkung Aalen Flur Aalen aus.

Der Kaufpreis beträgt 190,00 €/m² (Bodenrichtwert), mithin beläuft sich die Kaufpreissumme bei einer Fläche von ca. 171 m² auf vorläufig 32.490,00 €.

Auf Wunsch der Verfahrensbeteiligten erwirbt die Stadt Aalen die nördlich angrenzende Restfläche mit ca. 27 m², welche im Bebauungsplan nicht als Verkehrfläche ausgewiesen ist.

Die Stadt Aalen trägt sämtliche Kosten.

© Stadt Aalen, 02.02.2017